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Das Flammenzeichen vom Palais Egmont

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Bibliographic data

fullscreen: Das Flammenzeichen vom Palais Egmont

Monograph

Identifikator:
174667959X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119339
Document type:
Monograph
Title:
Das Flammenzeichen vom Palais Egmont
Edition:
1. Auflage
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Neuer Deutscher Verlag
Year of publication:
1927
Scope:
284 Seiten
Illustrationen
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VII. Der Freiheitskampf der Neger
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Flammenzeichen vom Palais Egmont
  • Title page
  • I. Eröffnung des Kongresses
  • II. Der Freiheitskampf des chinesischen Volkes
  • III. Der britische Imperialismus in Indien, Persien und Mesopotamien
  • IV. Der nordamerikanische Imperialismus und die von ihm bedrohten Völker
  • V. Der Freiheitskampf Ägyptens und der arabischen Völker
  • VI. Der Kampf Afrikas um seine Befreiung
  • VII. Der Freiheitskampf der Neger
  • VIII. Der Kampf um Indonesiens Unabhängigkeit
  • IX. Der Freiheitskampf des indochinesischen Volkes
  • X. Der Kampf des koreanischen Volkes gegen Japan
  • XI. Der italienische Faschismus
  • XII. Der Kolonialhunger des neuen deutschen Imperialismus
  • XIII. Die Verbindung der nationalrevolutionären Bewegung mit dem proletarischen Klassenkampf
  • XIV. Die Taktik des proletarischen Klassenkampfes zur Unterstützung des kolonialen Freiheitskampfes
  • XV. Der Freiheitskampf der unterdrückten Völker und die Gewerkschaften
  • XVI. Die "Kulturmission" der abendländischen Völker
  • XVII. Die Gründung der Liga gegen Imperialismus und für nationale Unabhängigkeit
  • XVIII. Organisatorisches
  • Inhaltsverzeichnis

Full text

% Der Freiheitskampf der Neger. 
waren. Dies genügt zu beweisen, daß den Negern keinerlei Gerechtigkeit 
widerfuhr. Kraft des gleichen Parlamentserlasses wurde ein Absonderungs- 
System geschaffen, das schwer auf den Negern lastet. Die Neger wurden 
aller Freiheit und Unabhängigkeit beraubt; denn nach zahlreichen Parla- 
mentsverfügungen dürfen sie ohne schriftliche Genehmigung des Magistrates 
weder ihren Distrikt verlassen, noch ohne besondere Magistratserlaubnis — 
bei Androhung von Gefängnis oder einer Geldbuße von L. 2,0,0 — Arbeit 
bei einem neuen Brotherrn annehmen. Kein Neger darf in den Städten nach 
9 Uhr im Freien angetroffen werden. Nach einer anderen Verfügung müssen 
die Neger am äußersten Saum der Siedlungen in kleinen Katen wohnen oder 
sich selbst ihre kleinen Blockhütten errichten, und monatlich eine bestimmte 
Steuer an die Stadtgemeinde zahlen. In gewissen Fällen müssen sie eine 
festgelegte Pachtsumme pro Monat entrichten. 
Im Jahre 1914 entsandte der Kongreß eine Deputation nach London, um 
jene Übelstände der britischen Regierung vorzutragen, nachdem sie von der 
Kolonialverwaltung keinerlei Abhilfe erfahren hatten. Dieser Deputation ward 
der Bescheid, daß die britische Regierung in Verwaltungsfragen einer selbst- 
verwaltenden Kolonie nicht eingreifen dürfe. 1919 entsandten die Neger eine 
neue Deputation nach London, die aber mit dem gleichen Märchen abgespeist 
wurde und daraufhin eine Agitation in England ins Werk setzte. Jedoch 
scheiterte das Unternehmen völlig, und nur mit Hilfe einiger Freunde gelang 
es ihnen, nach Südafrika zurückzukehren. 
Ermutigt durch die britische Regierung brachte die südafrikanische Re- 
gierung noch andere Parlamentsakte gegen die Farbigen durch, und noch 
weitere Gebiete des Reservatlandes, in das die Neger zurückgedrängt waren. 
wurden ihnen von der Regierung für Europäer entrissen. Ganze Scharen von 
Negern wurden von den öffentlichen Arbeiten der Regierung ausgeschlossen, 
um dafür armen und arbeitslosen Europäern Platz zu machen. Das Ab- 
sperrungsgesetz gegen Farbige reserviert alle gelernte Arbeit, besonders in 
den Minen, dem weißen Arbeiter. Während der weiße Arbeiter 21/— (sh.) 
pro Tag erhält, wird der eingeborene Bergmann, der alle Schwerarbeit ver- 
richtet, mit 2/— (sh.) pro Tag abgespeist. Augenblicklich liegen dem Lande 
vier neue Eingeborenen-Anträge des Premierministers der Südafrikanischen 
Union vor, in denen dieser das Parlament auffordert, die Neger 
in der Kap-Provinz des Bürgerrechtes, das sie seit 1854 ohne jeglichen 
Mißbrauch genossen haben, zu berauben. Er schlägt die Bildung eines 
Generalrates von Negern vor, das ein Scheinparlament vorstellen wird. 
Ferner zielt er darauf hin, zwischen Negern und Europäern einen Kon- 
kurrenzkampf um den‘ Ankauf von Land hervorzurufen, das er eigens zu 
diesem Zwecke freigeben will. Auch dies ist nur ein erneuter Versuch, dem 
Neger den Weg zu versperren, sich nach den Bestimmungen des nationalen 
Landgesetzes von 1913 von einem anderen Neger Boden zu erwerben. Wie 
1924
	        

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Das Flammenzeichen Vom Palais Egmont. Neuer Deutscher Verlag, 1927.
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