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Das Flammenzeichen vom Palais Egmont

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Bibliographic data

fullscreen: Das Flammenzeichen vom Palais Egmont

Monograph

Identifikator:
174667959X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119339
Document type:
Monograph
Title:
Das Flammenzeichen vom Palais Egmont
Edition:
1. Auflage
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Neuer Deutscher Verlag
Year of publication:
1927
Scope:
284 Seiten
Illustrationen
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VIII. Der Kampf um Indonesiens Unabhängigkeit
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Flammenzeichen vom Palais Egmont
  • Title page
  • I. Eröffnung des Kongresses
  • II. Der Freiheitskampf des chinesischen Volkes
  • III. Der britische Imperialismus in Indien, Persien und Mesopotamien
  • IV. Der nordamerikanische Imperialismus und die von ihm bedrohten Völker
  • V. Der Freiheitskampf Ägyptens und der arabischen Völker
  • VI. Der Kampf Afrikas um seine Befreiung
  • VII. Der Freiheitskampf der Neger
  • VIII. Der Kampf um Indonesiens Unabhängigkeit
  • IX. Der Freiheitskampf des indochinesischen Volkes
  • X. Der Kampf des koreanischen Volkes gegen Japan
  • XI. Der italienische Faschismus
  • XII. Der Kolonialhunger des neuen deutschen Imperialismus
  • XIII. Die Verbindung der nationalrevolutionären Bewegung mit dem proletarischen Klassenkampf
  • XIV. Die Taktik des proletarischen Klassenkampfes zur Unterstützung des kolonialen Freiheitskampfes
  • XV. Der Freiheitskampf der unterdrückten Völker und die Gewerkschaften
  • XVI. Die "Kulturmission" der abendländischen Völker
  • XVII. Die Gründung der Liga gegen Imperialismus und für nationale Unabhängigkeit
  • XVIII. Organisatorisches
  • Inhaltsverzeichnis

Full text

Mohamed Hatta. 357 
Widerstandes gegen die unerträgliche Autorität zu ersticken. Natürlich hat 
in den ersten Etappen der sogenannten gesetzlichen Periode die Bevölkerung 
keinerlei Recht, an der Verwaltung des Landes teilzunehmen und seine eige- 
nen Interessen selbst zu ordnen. Es war in Artikel III der Regierungsver- 
ordnung sogar formell vorgeschrieben, daß alle Versammlungen politischer 
Verbände verboten seien, und um so mehr noch die Beteiligung an der Re- 
gierung. Diese Verfügung wurde bis 1915 aufrechterhalten. Ein hollän- 
discher Professor hat behauptet, daß dieses Verbot von Versammlungen und 
Verbänden sich auf die Idee stütze, daß eine Teilnahme des Volkes nicht 
erwünscht sei, da einzig die Beamtenschaft über die Forderung von öffent- 
lichem Interesse zu urteilen habe. 
Die Zensur ist eines der wichtigsten Mittel, um jeden Protest gegen die 
Mißbräuche der Beamtenschaft zu ersticken, da man sehr wohl weiß, daß ein 
Protest in der Presse die Aufmerksamkeit der öffentlichen Meinung auf sich 
ziehen würde, was dem holländischen Prestige in der Welt schaden könnte. 
Die Justiz selbst ist in Indonesien nicht unparteiisch. Psychologisch versteht 
man das sehr wohl, da über ein unterdrücktes Volk geurteilt werden muß, das 
auch anderer Rasse, und mehr oder weniger dem Inhaber der Macht feindselig 
gegenübersteht. Aus den Kolonialbeziehungen kann nichts anderes hervor- 
gehen als eine Rassenjustiz, die mehr der Gewalt als dem Recht dient. Wir 
sind jedoch noch nicht an dem Ende unserer kurzen Aufzählung der Re- 
gierungswillkür angelangt. 
Wo die Justiz nicht eingreifen kann, macht sich die Macht der Autorität 
geltend. Der Generalgouverneur besitzt sogenannte „Ausnahmerechte“, nach 
welchen er jede Person, die er als für die öffentliche Ordnung gefährlich, in 
unbewohnte Gegenden deportieren kann, selbst wenn sie keinerlei Vergehen 
begangen haben, und deshalb kein Grund für den Richter besteht, sie zu ver- 
urteilen. Man kann sich in einer organisierten Gesellschaft kaum eine größere 
Willkür vorstellen. 
Aber das getäuschte indonesische Volk, nachdem es gequält worden ist, 
rafft sich wieder auf und begibt sich instinktiv auf den guten Weg. Es re- 
klamiert energisch seine Rechte! Trotz des Versammlungsverbots entstand 
schon im Jahre 1908 eine nationale Bewegung. 1912 wurde die Idee eines 
freien Vaterlandes von der damaligen Vereinigung „Insulinde‘ klar ver- 
kündet. Seitdem ist der Wunsch nach einem unabhängigen Indonesien un- 
sterblich geworden. Künftig ist es unmöglich, das rasche Wachstum der 
nationalen Bewegung aufzuhalten. Weder die Verhaftungen einiger Führer, 
noch die Verbannung von drei eminenten Führern der Partei „Insulinde“, 
die gegen die Feier der hundertjährigen Unabhängigkeit Hollands in dem 
unterdrückten Indonesien protestierten, können die Fortschritte des Er- 
wachens brechen. Jede entstehende nationale Bewegung sucht in ihren An- 
fängen mit den Herrschenden zusammen zu arbeiten, was auch bei der indo- 
19!
	        

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Das Flammenzeichen Vom Palais Egmont. Neuer Deutscher Verlag, 1927.
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