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Das Flammenzeichen vom Palais Egmont

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Bibliographic data

Metadata: Das Flammenzeichen vom Palais Egmont

Monograph

Identifikator:
174667959X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119339
Document type:
Monograph
Title:
Das Flammenzeichen vom Palais Egmont
Edition:
1. Auflage
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Neuer Deutscher Verlag
Year of publication:
1927
Scope:
284 Seiten
Illustrationen
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
XIV. Die Taktik des proletarischen Klassenkampfes zur Unterstützung des kolonialen Freiheitskampfes
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Flammenzeichen vom Palais Egmont
  • Title page
  • I. Eröffnung des Kongresses
  • II. Der Freiheitskampf des chinesischen Volkes
  • III. Der britische Imperialismus in Indien, Persien und Mesopotamien
  • IV. Der nordamerikanische Imperialismus und die von ihm bedrohten Völker
  • V. Der Freiheitskampf Ägyptens und der arabischen Völker
  • VI. Der Kampf Afrikas um seine Befreiung
  • VII. Der Freiheitskampf der Neger
  • VIII. Der Kampf um Indonesiens Unabhängigkeit
  • IX. Der Freiheitskampf des indochinesischen Volkes
  • X. Der Kampf des koreanischen Volkes gegen Japan
  • XI. Der italienische Faschismus
  • XII. Der Kolonialhunger des neuen deutschen Imperialismus
  • XIII. Die Verbindung der nationalrevolutionären Bewegung mit dem proletarischen Klassenkampf
  • XIV. Die Taktik des proletarischen Klassenkampfes zur Unterstützung des kolonialen Freiheitskampfes
  • XV. Der Freiheitskampf der unterdrückten Völker und die Gewerkschaften
  • XVI. Die "Kulturmission" der abendländischen Völker
  • XVII. Die Gründung der Liga gegen Imperialismus und für nationale Unabhängigkeit
  • XVIII. Organisatorisches
  • Inhaltsverzeichnis

Full text

Edo Fimmen. 189 
daß in der Mehrzahl der Fälle (69%) nur zwei Ruhetage im Monat gegeben 
werden. Der nächstgrößte Teil -— 7°, — gibt drei Ruhetage, 4°, geben 
einen und 61/,% geben keinen Tag frei. 
Ich weiß nicht, ob Sie sich an die Washingtoner Konferenz im Jahre 1919 
erinnern. Nach dem Krieg riefen die verschiedenen Regierungen zu einer inter- 
nationalen Konferenz in Washington auf mit dem Bewußtsein, daß, wenn sie 
nicht auf dem einen oder anderen Wege bereit seien, den Arbeitern gewisser 
Länder Zugeständnisse zu machen, sie dem Beispiel der russischen Arbeiter 
folgen könnten. Sie dachten, daß sie durch den Achtstundentag, wenigstens 
auf dem Papier, die Forderungen der Arbeiter einiger Orte befriedigen 
könnten und sie so verhindern würden, dem Beispiel der russischen Revolution 
zu folgen. Es gelang ihnen; wie schon oft wurden die Arbeiter eingeschläfert 
und glaubten, daß die Versprechungen der ausbeutenden Klassen gehalten 
würden. Sie bekamen den Achtstundentag auf dem Papier. Was geschieht 
bezüglich dieses Achtstundentages in den verschiedenen Ländern? Wir alle 
wissen, daß keine gesetzlichen Ratifizierungen der Washingtoner Konvention 
vorgenommen wurden, und nur in jenen Ländern, in denen es den Arbeitern 
gelang, durch ihre eigene Kraft die Ausbeutung zu besiegen und sie zu zwingen, 
den Achtstundentag anzuerkennen, und in denen sie stark genug waren, ihn zu 
verteidigen, besteht er jetzt noch. Trotz aller Versprechungen ist der Acht- 
stundentag in allen andern Ländern nicht beibehalten worden. In Washington 
machten die imperialistischen Regierungen bei ihren Versprechungen des 
Achtstundentages jedoch eine Ausnahme für koloniale Länder und auch für 
China, unter dem Vorwand, daß diese Länder nicht genügend industriell ent- 
wickelt seien und alle Arten von Schwierigkeiten als Entschuldigungen von 
den Ausbeutern gebraucht werden könnten, und man daher den Achtstunden- 
tag nicht festsetzen könne. Sie sehen nun, Genossen, das Resultat — 10 Stun- 
den, ır Stunden, 14 Stunden werden täglich ohne irgendwelche Ruhetage 
den ganzen Monat in den meisten Fällen gearbeitet und in einigen Fällen mit 
einem oder zwei Ruhetagen. Dies sind die Folgen von Washington, wo die 
weißen Arbeiter nicht für die farbigen eingestanden sind. 
Dann besteht noch die Frage der vom Gesetz festgelegten Altersgrenze. 
In verschiedenen Teilen Europas gibt es Bestimmungen und Gesetze, die den 
Arbeitgebern verbieten und sie daran hindern, Kinder in Fabriken zu be- 
schäftigen, wenn sie ein gewisses Alter noch nicht erreicht haben, 12, 13 oder 
14 Jahre, je nachdem. 
In China lauten die provisorischen Bestimmungen, daß Knaben unter 
10 und Mädchen unter 12 Jahren nicht in die Fabriken gehen dürfen. In der 
Praxis aber gehen die Kinder beiderlei Geschlechts dann zur Arbeit, sobald 
ein Unternehmer gewillt ist, sie anzustellen. In Indien ist das gesetzmäßig 
festgelegte Alter für Arbeitsbeginn 12 Jahre, in Japan war das gesetzmäßige 
Alter bis 1926 12 Jahre, mit einigen Ausnahmen, in denen die Beschäftigung
	        

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Das Flammenzeichen Vom Palais Egmont. Neuer Deutscher Verlag, 1927.
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