Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Finanzwissenschaft

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1746729937
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119900
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Edition:
2., neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
G. Fischer
Year of publication:
1927
Scope:
XIV, 683 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

A. II. Abschnitt. Die Geschichte des Steuerwesens. 2 
des Feudalverbandes seine Bedürfnisse mittels der Leistungen der 
Angehörigen dieses Verbandes. Der Staat des Absolutismus schöpft 
sein Einkommen aus der Einräumung der aus seiner Allmacht 
fließenden Rechte. In dem individualistischen Staat des Kapitalis- 
mus, in dem die angeführten Quellen schon weniger reichlich zur 
Verfügung stehen, schöpft der Staat die nötigen Mittel aus dem 
Einkommen der Staatsbürger, denen er alle Produktionskräfte zur 
freien Benutzung überläßt und so entwickeln sich die Steuern zu 
dem wichtigsten Einkommenszweige des Staates, um so mehr, als 
die Steuer am wenigsten störend in das Getriebe des Wirtschafts- 
lebens eingreift. Und wenn eines Tages an die Stelle der indivi- 
dualistisch organisierten Produktion die gemeinwirtschaftlich organıi- 
sierte Produktion treten würde, wie dies der Kollektivismus an- 
strebt, dann würden die Steuern wieder verschwinden, denn der 
Staat würde ebenso, wie die Staatsbürger aus den Produkten der 
gemeinsamen Wirtschaft die Güter zur Deckung seines Bedarfes 
erhalten. 
Die Entwicklung des Steuerwesens steht demnach in modernen 
Staaten unter dem Einfluß von politischen und ökonomischen Mo- 
menten. Im ganzen Mittelalter bis zur Entstehung des absolutisti- 
schen Staates bilden die Steuern nur einen bescheidenen Teil der 
Staatseinkünfte. Die Geldleistung war das Zeichen der Abhängig- 
keit und wurde daher nur von Unfreien gefordert. Trotzdem 
kommen auch in dieser Periode Geschenke, Subsidien vor, die aber 
immer nur außerordentlicher Natur und zum Teil eine Nach- 
ahmung von Urharialverpflichtungen waren. Das ändert sich in der 
Neuzeit infolge der großen Umwälzung, welche im Staatsleben ein- 
tritt. Die veränderten und gesteigerten Bedürfnisse der Staaten 
konnten durch die persönlichen Leistungen des Adels nicht mehr 
befriedigt werden, der Staatsdienst nahm zum Teil gewisse besondere 
höhere Kenntnisse in Anspruch, die der Adel nicht besaß. Die 
schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse forderten überdies, daß 
der Adel der Verwaltung seiner Güter größere Aufmerksamkeit 
schenke. Dazu kam, wie erwähnt, die Umgestaltung des Heerwesens, 
kam der Übergang zur Geldwirtschaft. So entwickelt sich das 
„Steuerregale“, der Staat nimmt immer mehr das Recht in An- 
spruch, Steuern auszuschreiben resp. sich solche von den Ständen 
bewilligen zu lassen. Zur Ausübung dieses Rechtes gewinnt der 
Staat den Adel dadurch, daß er demselben Steuerfreiheit auch 
weiter gewährt und die Einhebung der Steuer von der Bewilligung 
der Stände abhängig macht. Der Druck der Steuern lastet schwer 
auf der Masse des Volkes. Die Steuern bildeten die Hauptursache 
215
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Finanzwissenschaft. G. Fischer, 1927.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.