Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Finanzwissenschaft

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1746729937
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119900
Document type:
Monograph
Author:
Földes, Béla http://d-nb.info/gnd/119338211
Title:
Finanzwissenschaft
Edition:
2., neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
G. Fischer
Year of publication:
1927
Scope:
XIV, 683 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

3 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Verkehr gewonnenen Erwerb betrachtet und darauf einen Be- 
steuerungsanspruch begründet, wie wir dieser Auffassung in der 
Tat bei der Erbschaftssteuer begegnen. Eine andere Theorie be- 
trachtet die Verkehrssteuer als Bereicherungssteuer, als Konjunktur- 
steuer, welche die im Verkehr erzielte Bereicherung in Anspruch 
nehmen will, in welchem Falle die Verkehrssteuer namentlich auf 
solche Verkehrsakte Anwendung finden sollte, in welchen eine be- 
deutende und plötzliche Mehrung des Vermögens eintritt. Schäffle, 
der diese Auffassung vertritt, sieht die Aufgabe der Verkehrs- 
besser Bereicherungssteuer darin, daß sie, wie die indirekten Steuern, 
gegenüber den KErtragssteuern, ergänzend und individualisierend 
wirke. Unleugbar ist auch die auf dem Bereicherungsmoment 
basierte Argumentation mangelhaft. Der Käufer kauft die Ware 
zum Marktpreise, bereichert sich also im Moment des Kaufes nicht; 
erst in der Zukunft kann die Eventualität der Bereicherung ein- 
treten, wenn der Wert des Gutes steigt. Auch der Verkäufer be- 
reichert sich nicht, nur in dem Falle, wenn er die Ware in der 
Vergangenheit billiger kaufte oder erzeugte. In dem Moment des 
Verkehrs ist also die Bereicherung fast ausgeschlossen; der Preis 
entspricht immer dem Verhältnis der Preisfaktoren. In manchen 
Fällen verliert der Verkäufer, während es noch zweifelhaft ist, ob 
der Käufer gewinnt. Die Verkehrssteuer wird auch als Vermögens- 
steuer !) betrachtet, welche in dem Momente der Inverkehrsetzung 
der Vermögensokjekte eingehoben wird. 
Allen diesen Theorie gegenüber hat wohl die größte Be- 
rechtigung jene Argumentation, welche die Verkehrssteuer in das 
System der Einkommensteuer einfügt, um so mehr, als sie hierdurch 
mit dem Prinzip in Einklang gebracht wird, daß alle Steuern nur 
aus dem Einkommen genommen werden dürfen. Diese Auffassung 
betrachtet nämlich die WVerkehrssteuer als eine eigentümliche 
spezielle Einkommensteuer, welche. eine notwendige Ergänzung der 
allgemeinen Einkommensteuer bildet. Während nämlich die Ein- 
kommensteuer das Einkommen einer Periode, gewöhnlich eines 
Jahres besteuert, und zwar als Ganzes, erfaßt die Verkehrssteuer 
dieses Einkommen in seinen einzelnen Teilen, Atomen, wie diese 
bei den einzelnen Verkehrsakten zustande kommen. Die Kigen- 
tümlichkeit der auf Arbeitsteilung beruhenden Gesellschaft besteht 
darin, daß jeder seine gesamten Erzeugnisse und Leistungen in den 
Verkehr wirft, dieselben fortwährend, von Tag zu Tag veräußert; 
) So Roscher, Schall u. a. Trotzdem zählt Roscher die Verkehrs- 
steuern, weil sie auf Handlungen Bezug haben, im Sinne von Hoffmann, zu 
den indirekten Steuern. 
5692
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Compte Rendu Des Travaux de La Chambre Syndicale Pendant Lʹannée 1926. Soc. Anonyme du Sémaphore de Marséille, 1927.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.