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Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

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Bibliographic data

fullscreen: Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

Monograph

Identifikator:
1747756261
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120730
Document type:
Monograph
Author:
Jüngst, Ernst http://d-nb.info/gnd/13351241X
Title:
Die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Kohlenbergbau der Ver. Staaten
Place of publication:
Essen
Publisher:
Verein f. Bergbaul. Interessen
Year of publication:
1927
Scope:
81 S.
graph. Darst.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Erster Abschnitt. Die deutschen Städte im Mittelalter: Ihre Blütezeit
  • Zweiter Abschnitt. Die deutschen Städte im 16. und 17. Jahrhundert: Die Korruption der städtischen Verwaltung
    Zweiter Abschnitt. Die deutschen Städte im 16. und 17. Jahrhundert: Die Korruption der städtischen Verwaltung
  • Dritter Abschnitt. Die preußischen Städte im 17. und 18. Jahrhundert: Vernichtung städtischer Freiheit
  • Vierter Abschnitt. Die preußische Städteordnung vom 19. November 1808

Full text

— 117 — 
den durch die Gemeindeordnung von 18850 beseitigten Unterschied von 
Stadt und Land wieder zur Geltung, wobei allerdiugs die Eigentümlich⸗ 
keiten der einzelnen Landesteile, insbefondere des Rheinlandes, berücksichtigt 
wurden. An Stelle der aus gewählten Körperschaften bestehenden Aufsichts⸗ 
behörden werden wieder Staatsbeamte eingeführt; die Staatsaufsicht wird 
erweitert; die Rechte des Magistrats gegenuͤber den Stadtverordneten 
werden gestärkt. Endlich werden mehrere von den inzwischen beseitigten 
Vorschriften der Städteordnung von 1831 wieder aufgenommen. Im 
übrigen beruhen alle Vorschriften auf der Grundlage der Gemeindeordnung 
»on 1850, die ja bezüglich der Städteverfassung keine grundlegenden 
Anderungen eingeführt hatte, sondern nur hinsichtlich der Landgemeinde— 
ordnung revolutionär gewesen war. 
Den bisher besprochenen 9 Provinzen — eine Zählung, bei der 
die erst 1877 erfolgte Trennung der Provinz Preußen in Ost- und 
Westpreußen schon berücksichtigt ist — treten 1864 und 1866 neu 
hinzu: Hannover, Schleswig-Holstein, Hessen-Nassau und Frankfurt. 
An der Gemeindeverfassung von Hannover wurde nicht gerührt; 
hier war die Entwickelung folgendermaßen gewesen: Mit Beseitigung der 
Fremdherrschaft war auch das franzoͤsische Munizipalsystem aufgehoben 
und die früheren Verhältnisse wieder hergestellt worden, wonach jede 
Stadt nach ihrer eigenen Verfassung lebte. Nach manchen Zwischen⸗ 
gesetzen kam sodann die noch heute geltende Städteordnung vom 24. Juni 
1858 zustande. Sie ist schon deshalb ganz besonders zu erwähnen, weil 
sie von allen geltenden Gemeindeverfassungsgesetzen am reinsten die alten 
preußischen Grundsätze der Städtefreiheit in sich aufgenommen hat, 
während unsre übrigen Städteordnungen in gewissen Beziehungen nicht 
ganz frei von französischen Einflüssen geblieben sind. 
Frankfurt a. M. erhielt nach dem Muster der oͤstlichen Städte⸗ 
ordnung unter dem 25. März 1867 ein Gemeindeverfassungsgesetz. In 
Schleswig-Holstein trat an Stelle der örtlichen Statuten am 14. April 
1869 eine neue Städteordnung, die von den bestehenden Städteordnungen 
in manchen Punkten erheblich abweicht. In Hessen-Nassau wurde der 
vor 1866 bestehende, nicht einheitliche Rechtszustand zunächst belassen, 
bis im Jahre 1897 unter dem 4. August eine für die ganze Provinz. 
mit Ausnahme von Frankfurt, geltende neue Städteordnung erging. 
Das sind die hauptsächlichsten aus der Schar der preußischen 
Städteordnungen. Diesen zersplitterten Zustand wollte man gelegentlich 
der Erlassung der Kreis- oder Provinzialordnungen im Jahre 1876 
beseitigen; auch war der vorgelegte Regierungsentwurf dazu bestimmt, 
das Verhältnis der Städte zu den neugeschaffenen Selbstverwaltungs⸗ 
behörden der Kreise und Provinzen neu zu ordnen. Jedoch kam es sehr 
bald im Abgeordnetenhause zu heftigen parlamentarischen Debatten unter 
der Führung von Miauel und Windihorst: es wurde scharf um die
	        

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Das Hotel- Und Gastgewerbe. Floeder, 1928.
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