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Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

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Bibliographic data

fullscreen: Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

Monograph

Identifikator:
1748012967
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-186134
Document type:
Monograph
Title:
Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen
Place of publication:
Berlin
Year of publication:
1926
Scope:
82 S.
graph. Darst.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Schweiz
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen
  • Title page
  • Contents
  • I. Schweiz
  • II. Norwegen
  • III. Schweden
  • IV. Kanada
  • V. Vereinigte Staaten von Nordamerika
  • VI. Literatur-Verzeichnis

Full text

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nehr als 8 Fr. über dem Weltmarktpreis betragen 
oll, eine brauchbare Grundlage schaffen. In Deutsch— 
ind würde der Festsetzung der Übernahmepreise für 
znlandsgetreide eine weit größere Bedeutung für 
ie Verbraucherschaft zukommen, da der Abgabepreis 
adurch viel wesentlicher beeinflußt würde als in der 
zchweiz. Eine Stabilisierung der Preise, die dazu 
ihren könnte, daß unter Umständen der Über— 
ahmepreis oder auch nur der Abgabepreis hinter 
inem übermäßig hochgehenden Auslandspreis zu— 
ückbleibt, wäre mit der Aufrechterhaltung der pri— 
aten Ausfuhr nicht vereinbar. Gerade die Ausfuhr 
t aber in Deutschland aus mehrerwähnten Grün— 
en nicht völlig zu entbehren. 
Der Gedanke eines deutschen Getreidemonopols 
ediglich für Weizen wurde von dem späteren öster— 
eichischen Bundespräsidenten Hainisch in einer 
xchrift „Das Getreidemonopol“, Schriften des Ver— 
ins für Sozialpolitik Nr. 155, 1916, vertreten. 
»ainisch kommt aus der Tatsache heraus, daß 
)eutschland für Roggen nicht notwendig Einfuhr— 
ind sei (a. a. O. S. 866) und ein Monopol nur in 
inem Einfuhrland Anwendung finden könne, dazu, 
är Deutschland ein Monopol lediglich für Weizen 
inter Ausschluß der anderen Getreidearten zu emp— 
hlen. Das von Hainisch empfohlene Monopol ist 
n Gegensatz zu dem Schweizer Getreidemonopol 
edoch ein Monopol mit zwangsweiser Erfassung der 
esamten Inlandserzeugung. Es ist hier zu pruͤfen, 
b auf Grund der in der Schweiz gemachten Erfah— 
ungen sich die Ubernahme der dort getroffenen 
Naßnahmen auf Deutschland empfiehlt. Uber den 
dahmen der gestellten Aufgabe würde es hinaus— 
ehen, darzulegen, ob ein Monopol in irgendeiner 
nderen Form als das Schweizer Monopol in 
deutschland Aussicht auf Erfolg hätte. Es sei des— 
alb nur kurz darauf verwiesen, daß Hainisch den 
bernahmepreis durch Annäherung an die indivi— 
uellen Produktionskosten des Abliefernden so ge— 
alten will, daß dem Landwirt zwar die Produk— 
onskosten garantiert, andererseits aber die Bildung 
iner Differenzialrente verhindert und eine be— 
ehende Differenzialrente gemindert werden solle. 
)as Weizenmonopol mit zwangsweiser Erfassung 
er ganzen Weizenernte würde damit eines der 
zauptbedenken gegen ein Weizenmonopol, das nur 
bernahmepflicht der Monopolverwaltung, aber 
eine Abliefexungspflicht des einheimischen Erzeu— 
ers kennt, beseitigen, nämlich daß durch die Garan— 
ierung eines über dem Weltmarktpreis liegenden 
bernahmepreises für Weizen eine einseitige Grund— 
entenbildung für Weizenböden heraufbeschworen 
vürde. Dafuͤr würde aber die Feststellung der in— 
sividuellen Produktionskosten und die Bemessung 
»es Abnahmepreises nach dem Ergebnis dieser Fest— 
tellung unüberwindliche Schwierigleiten bereiten. 
der Versuch, durch niedrigere Ubernahmepreise be— 
tehende Differenzialrenten zu beseitigen, würde, wie 
zainisch zugibt, voraussichtlich dazu führen, daß der 
Landwirt den Weizenbau aufgibt und zu anderen 
nonopolfreien Fruchtarten übergeht. Eine zwangs— 
veise Erfassung der Getreideerzeugung, sei es auch 
nur einer einzelnen Getreideart, wird nach den in 
der Kriegszeit und Nachkriegszeit in Deutschland ge— 
27 
— 
Nr. 2785 
ummelten Erfahrungen wohl nicht so leicht ohne 
wingende Not wieder versucht werden. Damit ist 
uch der Vorschlag zu einer zwangsweisen Bewirt— 
haftung der Weizgenerzeugung und des Weizen— 
edarfs sowie einer jeden weiteren, die inländische 
xẽrzeugung anderer Getreidearten erfassenden 
zwangswirtschaft in den Hintergrund gerückt. 
In Deutschland bestünde gegenwärtig für ein? 
Nonopol, das sich zur Aufgabe stellte, die Roggen⸗ 
reise zu heben und zu stabilisieren, mehr Inter⸗ 
sse als für ein Weizenmonopol. Ein Roggen— 
aonopol lehnt Hainisch, wie erwähnt, für 
deutschland deshalb ab, weil normalerweise mit 
inem UÜberschuß der Erzeugung über den Verbrauch 
u rechnen sei und eine bürokratische Verwaltung, 
hie sie eine Monopolverwaltung immer sein würde, 
um Betrieb eines Ausfuhrhandels ungeeignet sei. 
diese Schlußfolgerung wird vielleicht nicht allseitig 
As zwingend anerkannt werden, Es gibt Mono— 
ole, die die Aufrechterhaltung des Preises WBaloris 
grungqeines in der — zur Ausfuhr ge— 
mgenden Erzeugnisses des betreffenden Landes zum 
ziele haben. Es handelt sich dabei allerdings in der 
degel um Erzeugnisse, in denen das betreffende 
zand wegen der Sonderstellung, die es in der Er— 
eugung einnimmt, den Weltmarkt beherrscht. Die 
doggenerzeugung Deutschlands erfüllt nun auf dem 
veltmarkt für Roggen diese Voraussetzung nicht. 
zin Ausfuhrüberschuß an Roggen erscheint außer 
m Jahre 1925 im wesentlichen nur in den letzten 
horkriegsjahren. Auch in den Jahren mit Über— 
hußerzeugung ist zur Qualitätsergänzung eine ge— 
disse Einfuhr notwendig. Die Tätigung der Aus— 
uhr könnte unter Gewährung einer je nach dem 
Zerhältnis des Weltmarktpreises zu dem Ubernahme— 
reis der Monopolverwaltung schwankenden offenen 
lusfuhrprämie dem freien Handel überlassen wer— 
en. Es bestünde dabei allerdings immer noch die 
zchwierigkeit, daß Roggen nicht nur der mensch— 
ichen Nahrung dient, sondern auch als Viehfutter 
zerwendung findet. Bei einem durch eine Monopol⸗ 
erwaltung stetig gehaltenen Roggenpreis, aber be— 
neglichem Preis der Futtermittel würde, wenn die 
futtermittel teuer werden, die Neigung bestehen, 
doggen zu verfüttern und umgekehrt, wenn die 
zuttermittel im Preise niedrig stehen, Roggen, der 
onst in den Futtertrog wandern würde, der 
Nonopolverwaltung anzudienen. Die Ausfuhrfähig— 
eit des Inlandsroggens vermindert sich aber, weil 
—D 
urriert bei niederen Futtermittelpreisen. In der 
driegszeit bestanden solche Schwierigkeiten nicht, weil 
ller im Inland erzeugter Roggen als menschliche 
dahrung dienen mußte und die Verfütterung ver— 
oten war. Unter den Verhältnissen der Friedens— 
eit hätte ein Roggenmonopol notwendig die 
Nonopolbewirtschaftung aller Futtergetreidearten 
ur Folge. Es bedarf keiner besonderen Darlegung, 
aß damit eine Aufgabe von gewaltigem Umfang 
estellt würde, bei der die möglicherweise erzielten 
zorteile nie im Verhältnis zu den damit verbun— 
enen Risiken und den notwendigen Nachteilen für 
ie Gesamtwirtschaft stehen würden. Bei einem 
doggenmonopol würden die Schwierigkeiten, die die 
eringere Lagerfähigkeit des heimischen Erzeug—
	        

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Denkschrift Über Die in Der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada Und Den Vereinigten Staaten von Nordamerika Getroffenen Maßnahmen Zur Preisstabilisierung Des Getreides Sowie Über Die Dabei Gemachten Erfahrungen. 1926.
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