Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten zu dem Artikel II des Entwurfs eines "Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues" betr. Massnahmen gegen Ringbildung

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten zu dem Artikel II des Entwurfs eines "Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues" betr. Massnahmen gegen Ringbildung

Monograph

Identifikator:
1749158779
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-122103
Document type:
Monograph
Title:
Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten zu dem Artikel II des Entwurfs eines "Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues" betr. Massnahmen gegen Ringbildung
Place of publication:
Berlin-Charlottenburg
Publisher:
$hVerein Dt. Maschinenbau-Anstalten
Year of publication:
1926
Scope:
19 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfes
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten zu dem Artikel II des Entwurfs eines "Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues" betr. Massnahmen gegen Ringbildung
  • Title page
  • Contents
  • I. Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfes
  • II. Die grundsätzlich falsche Einstellung des Gesetzentwurfes

Full text

Die Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfes 13 
Ausschreibung zu veranlassen, daß er zu- geltend machen sollte, daß das mit dem Gesetz- 
gunsten des Angebotes eines Dritten ein für entwurf nicht beabsichtigt sei, so kann ihm nur 
den Ausschreibenden ungünstigeres Angebot immer wieder entgegnet werden, daß der Wort- 
stellt, wird mit Geldstrafe oder Gefängnis laut der Bestimmungen mit der Begründung 
bis zu einem Jahre bestraft. Wird dem ;cht in Einklang steht. Der $ 3 bedroht tat- 
anderen zu diesem Zwecke ein Entgelt an- söchlich Seden. Anslitt . Sahut hot 
8 jeden Anstifter eines Schutzangebotes, 
geboten, versprochen oder gewährt, so ist auf ‘1. 
Gefüngni M g ganz gleich, ob es von den Beteiligten unter 
gnis zu erkennen. an . 
FRE HU . . Druck oder ganz freiwillig abgeschlossen ist, 
Die juristische Konstruktion dieses Para- T ; oo Nor: 4 
 Aranhen. et vollständie. unhaltbar. Nach ihm ob es auf eine einmalige Vereinbarung oder 
Sn . Ss Ä eine laufend gültige Kartellbestimmung zurück- 
würde die Abgabe eines sogenannten Schutz- n . 
; ; ; zuführen ist. 
angebotesselbstnichtstrafbarsein. Mit welchem . 
; . Ist die. Abgabe von Schutzange- 
Rechte dann die Anstiftung dazu straf- hot 1 di ch ei 
bar gemacht werden kann, ist ganz un- 9680: SODANN 
N ROH © ? Sn Schädigung der Kundschaft nach 
en | irgendwelcher Richtung hinauslaufen, 
In der Maschinen- und Apparateindustrie nicht strafbar, so kann es auch ie An- 
wird das Schutzverfahren meistens von ge- stiftung dazu nicht sein, ganz gleich, 
ordneten Verbänden angewendet. Die Wei- ob es sich um Schutzverfahren inner- 
sung, welche Firma in jedem Kinzelfall zu halb eines Verbandes oder um freie 
schützen ist und welche Firmen zw schützen Schutzvereinbarungen im Einzelfalle 
haben, wird vom Geschäftsführer des Ver- handelt. Auch der aus der Begründung des 
bandes auf Grund Seiner Unterlagen oder auf Paragraphen sich ergebende Gedanke, daß die 
Grund gegenseitiger Verständigung unter den Anstiftung nur dann straffällig sein soll, wenn 
Beteiligten gegeben. Die Bestrafung würde es zu einer Verständigung über die Regelung 
also meistens den Geschäftsführer und auch die des Wettbewerbes nicht gekommen ist, straf- 
geschützte Firma treffen, Den der ANBENOMMEN frei dagegen, wenn die Verständigung zustande 
werden wird, daß sie die Anstifterin gewesen ist. gekommen ’ist und gemeldet wird, ist unver- 
Die Wirkung einer derartigen Rechts- ständlich und nicht begründet. 
unsicherheit und Gefährdung wäre Die Vertreter der Arbeiter werden auch be- 
natürlich, daß man die Absicht, Schutz- achten müssen, daß von dem $ 3 auch jedes 
verfahren zu tätıgen, vollständig er- Streikpostenstehen betroffen werden würde. 
sticken würde. Da diese in manchen Ver- Denn es wäre leicht, die Aufforderung an 
bänden aber eine sehr wesentliche Seite der Arbeitswillige, sich zu einer Arbeit zu melden, 
Verbandstätigkeit darstellen, so würden diese in die Form einer öffentlichen Ausschreibung 
Verbände sich auflösen. zu bringen, so daß der Streikposten die Arbeits- 
Wenn ein Verteidiger des Gesetzentwurfes willigen von der Beteiligung an dieser Bewerbung 
unter Hinweis auf seine Begründung vielleicht abhalten würde.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Stellungnahme Des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten Zu Dem Artikel II Des Entwurfs Eines “Gesetzes Zur Förderung Des Preisabbaues” Betr. Massnahmen Gegen Ringbildung. $hVerein Dt. Maschinenbau-Anstalten, 1926.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.