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Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten zu dem Artikel II des Entwurfs eines "Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues" betr. Massnahmen gegen Ringbildung

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Bibliographic data

fullscreen: Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten zu dem Artikel II des Entwurfs eines "Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues" betr. Massnahmen gegen Ringbildung

Monograph

Identifikator:
1749158779
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-122103
Document type:
Monograph
Title:
Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten zu dem Artikel II des Entwurfs eines "Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues" betr. Massnahmen gegen Ringbildung
Place of publication:
Berlin-Charlottenburg
Publisher:
$hVerein Dt. Maschinenbau-Anstalten
Year of publication:
1926
Scope:
19 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Die grundsätzlich falsche Einstellung des Gesetzentwurfes
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten zu dem Artikel II des Entwurfs eines "Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues" betr. Massnahmen gegen Ringbildung
  • Title page
  • Contents
  • I. Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfes
  • II. Die grundsätzlich falsche Einstellung des Gesetzentwurfes

Full text

al. 
Die grundsätzlich falsche Einstellung des Gesetzentwurfes. 
1. Der Gesetzentwurf als Sondergesetz gegen vogelfrei. Dagegen muß im Namen einer ver- 
den Lieferer steht im Widerspruch zu der in nünftigen Wirtschaftsordnung unbedingt KEin- 
der Reichsverfassung gewährleisteten spruch erhoben werden. 
Koalitionsfreiheit, Der Name des Artikel II des Gesetzentwurfes: 
Die vorstehenden Ausführungen haben im »Maßnahmen ESEON Ringbildung“ ist bezeich- 
einzelnen die technische Durchführung des nend. Er wendet sich tatsächlich gegen 
Gesetzentwurfes und ihre wesentlichsten Wir- alle Verständigung en und Verbandszu- 
kungen beleuchtet. Nimmt man aber daraus Sn menschlüsse überhaupt; aber A 
den Gesamtsinn des Gesetzentwurfes, so kann N den en ; während bei den 
man diesen nur als ein ganz einseitiges Sonder- bnehmern ne Bildung On Binkaufs- 
; ; vereinigungen die Vereinbarung von 
gesetz gegen alle jene bezeichnen, die gezwungen PD ; . 
4 SEI . Einkaufsbedingungen usw. unbehinder 
sind, sich um behördlich oder von Privaten ; 
Az G bleibt. 
ausgeschriebene. Aufträge zu bemühen. Das ; 
. ; nn Mit Recht kann behauptet werden, 
sind heute schon fast alle Lieferer und würden ; T 
HERE . ] . daß der Gesetzentwurf unvereinbar ist 
künftighin sicher alle sein, denn die Aus- n 
nl “ 7 ; ; mit der in der Reichsverfassung ver- 
schreibungen würden sich bei den Bestellern Kurt Koaliti freihel Der A 
wahrscheinlich steigender Beliebtheit erfreuen. rn 00 7 he PEN Ss 
Der Gesetzentwurf schafft für die Ausschreibenden nn an N EB Wa 9 
nur neue Rechte, für die Lieferer nur neue Sr oe m A 
. n 5 Förderung der Arbeits- und Wirtschafts- 
Pflichten, große Unsicherheiten und Gefähr- : Oh A. ; g 
1 Er Jaßt jede Bemüh , 1 bedingungen ist für jedermann und für alle 
C ungen. Tr 19 JC e bemu ung vermıssen, den Berufe gewährleistet, Alle Abreden und 
Tiieferer vor dem Mißbrauch der neu geschaffenen Maßnahmen, welche diese Freiheit einzw- 
Rechte der Besteller auch nur einigermaßen zu schränken oder zu behindern suchen, sind 
schützen. rechtswinrig.“ 
Der Gesetzentwurf bedeutet einen Nach der Reichsverfassung ist also eine Ver- 
schweren staatlichen Eingriff in die abredung über Wirtschaftsbedingungen und 
große Welt des wirtschaftlichen Ge- damit ein Verständigungsverfahren auch bei 
schäftsverkehrs und eine wohl noc h einer Ausschreibung ß zulässig. Der Gesetz- 
nicht dagewesene, ganz einseitige, entwurf bedeutet demgegenüber eine Abänderung 
wirtschaftlich und moralisch schwer- der Reichsverfassung. Diese würde aber auch auf 
wiegende Parteinahme der Staats- die Stellung der Gewerkschaften nicht ohne 
gewalt zu Gunsten der Besteller und Einfluß bleiben, die ja auch Kartelle auf ihrem 
zu Ungunsten der Lieferer. Er ver- Arbeitsgebiet darstellen. 
schiebt das Gleichgewicht ganz ein- Daß der Gesetzentwurf versucht, einen Ver- 
seitig zu Gunsten der Besteller. stoß gegen die Reichsverfassung formal zu 
Durch die Ausdehnung seiner Bestimmungen umgehen, indem er für die Teilnahme an 
auf jede beschränkte Ausschreibung von privater Verständigungen und die Abgabe von Schutz- 
und ausländischer Seite macht der Gesetz- angeboten selbst unmittelbar keine Strafen fest- 
entwurf den Lieferer gegenüber seinen Kunden setzt, schlägt demgegenüber nicht durch. 
l
	        

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Amerikareise Deutscher Gewerkschaftsführer. Verl.-Ges. des Allg. Dt. Gewerkschaftsbundes, 1926.
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