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Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten zu dem Artikel II des Entwurfs eines "Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues" betr. Massnahmen gegen Ringbildung

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Bibliographic data

fullscreen: Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten zu dem Artikel II des Entwurfs eines "Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues" betr. Massnahmen gegen Ringbildung

Monograph

Identifikator:
1749158779
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-122103
Document type:
Monograph
Title:
Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten zu dem Artikel II des Entwurfs eines "Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues" betr. Massnahmen gegen Ringbildung
Place of publication:
Berlin-Charlottenburg
Publisher:
$hVerein Dt. Maschinenbau-Anstalten
Year of publication:
1926
Scope:
19 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Die grundsätzlich falsche Einstellung des Gesetzentwurfes
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten zu dem Artikel II des Entwurfs eines "Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues" betr. Massnahmen gegen Ringbildung
  • Title page
  • Contents
  • I. Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfes
  • II. Die grundsätzlich falsche Einstellung des Gesetzentwurfes

Full text

Die grundsätzlich falsche Einstellung des Gesetzentwurfes 15 
2. Der Gesetzentwurf verkennt vollständig die Handwerkern als Lieferer die Frage behandelt 
gerade bei Ausschreibungen häufig auftretende wurde: 
übermäßige Ausnutzung des freien Wettbewerbes. »Mit welchen Mitteln können 
Die Begründung des Gesetzentwurfes führt die schweren Mißstände, die sich 
als Zweck desselben. an: immer mehr auf dem Gebiete des 
„Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen 8 t S innen ung A eh Su 
dem Zwecke, bei Vergebung von öffentlichen missionswesene zeigen, am wirk- 
Aufträgen die freie Konkurrenz in vollem Um- samsten bekämpft werden?« 
fange wieder zur Geltung zu bringen.“ Hier wurde an Hand langer Aufzählungen 
Demgegenüber ist auf das Stärkste von Uebergriffen der Ausschreibenden ein ge- 
zu betonen, daß bei Ausschreibungen setzliches Einschreiten zu Gunsten der 
erfahrungsgemäß durch die übermäßige Lieferer gefordert. 
Ausnutzung der freien Konkurrenz sehr Als Schilderung der derzeitigen Lage seien 
häufig die Preise unter das wirtschaftlich ferner beispielsweise folgende Ausführungen 
gesunde Maß herabgedrückt und die wiedergegeben, die sich in einem Artikel: „Das 
Lieferbedingungen einseitig zu Un- Sterben der Wirtschaft‘ in der Industrie- und 
gunsten der Lieferer verschärft werden, Handelszeitung der Germania vom 30. De- 
zum Schaden aller Beteiligten und der zember 1925 finden: 
Gesamtheit. Das war auch schon vor dem „Das Submissionswesen hat böse HEr- 
Kriege so. Die Ergebnisse der Submissionen scheinungen gezeitigt. Die kleinste Arbeit 
zeigten fortwährend so ungewöhnlich niedrige wird umkämpft. Die durchschnittliche Be- 
Preise und so unverständliche Preisdifferenzen, werberzahl sinkt nicht unter 50. Gewöhnlich 
daß diese »Submissionsblüten« ein ständiges kämpfen 70 bis 100 Unternehmer um die 
Gesprächsthema bildeten. Arbeit, die in ihrer Not oft Preise unter den 
Als Beweis für die mit den Ausschreibungen Seibstkosten abgeben, weil sie auf GES: 
verbundenen Mißstände sei zunächst auf die An- AU hoffen. ‚Tee. FACH Sich uf 
: ° . . . den ersten Blick die Unterbietung. Die Be- 
schauung hingewiesen, die das Reichsgericht hörde aber gibt dem Billigsten die Arbeit und 
in ständiger Rechtsprechung über die Sub- wenn er darüber zugrunde geht. Könnte nicht 
missionskartelle entwickelt hat. Nach der diesem Verzweiflungskampf dergestalt be- 
Entscheidung vom 1. April 1913, VI. 46/13 sind gegnet werden, daß die Arbeit grundsätzlich 
Submissionskartelle Vereinigungen, »die der nicht dem Billigsten übertragen wird? Im 
wirtschaftlichen Not und dem Selbst- Gegenteil aber scheint manche Behörde die 
erhaltungstrieb entsprungen sind, um Notlage der Gewerbetreibenden auszunutzen.‘ 
aus unreellen Unterbietungen sich er- Der Gesetzentwurf hat dagegen die 
gebenden Mißständen vorzubeugen«. volkswirtschaftlichen Gefahren eines 
Das Reichsgericht erklärt sie »für zu starken Drucks auf die Preise offen- 
rechtlich nicht zu beanstanden und bar nicht erkannt oder sieht sie nicht 
nicht sittenwidrig, weil sie geeignet als aktuell an. 
sind, Unternehmen, die durch Schleu- Daß gerade für Submissionen, wo die 
derpreise die ausgeschriebenen Ar- Besteller erfahrungsgemäß gewöhnlich 
beiten und Lieferungen in schranken- am stärksten dastehen, ein. Sonder- 
losem Wettbewerb an sich zu reißen gesetz zum Schutze der Besteller not- 
suchen, zur Abwendung von schweren wendig sei, kann keinesfalls anerkannt 
wirtschaftlichen Schäden entgegen- werden. Viel eher könnte hier ein solches 
zutreten«. Nachdem Standpunkt des höchsten zum Schutz der Anbieter in Frage kommen. 
Gerichtshofes ist es auch. an’ sich nicht sitten- Richtig ist,“ daß’ Mer Areie Weitbewarb all 
widrig, wenn die unter den Beteiligten bestehen- ich tra 
$ T wichtigste Grundlage des .Wirtschaftslebens an- 
den Abmachungen, dem die Verdingung veran- 
gesehen werden muß und daß daher der Staat 
staltenden. Besteller geheimgehalten. werden, sowohl als auch alle Beteiligten die Freiheit des 
Ferner sei hingewiesen auf die Verhandlungen Wettbewerbes nicht mehr als wirklich notwendig 
des 13. deutschen Handwerks- und Gewerbe- einschränken sollten. Sicher hat aber die 
kammertags in Würzburg am 12.—14. August Erfahrung gezeigt, daß der rück- 
1912, auf den in mehreren Referaten von den sichtslose und ungeordnete Konkur-
	        

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Die Doppelte Kaufmännische Buchhaltung. Vereinigung Wissenschaftlicher Verleger Walter de Gruyter & Co., vormals G.J. Göschen’sche Verlagshandlung - J. Guttentag, Verlagsbuchhandlung - Georg Reimer - Karl J. Trübner - Veit & Comp., 1923.
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