Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten zu dem Artikel II des Entwurfs eines "Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues" betr. Massnahmen gegen Ringbildung

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten zu dem Artikel II des Entwurfs eines "Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues" betr. Massnahmen gegen Ringbildung

Monograph

Identifikator:
1749158779
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-122103
Document type:
Monograph
Title:
Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten zu dem Artikel II des Entwurfs eines "Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues" betr. Massnahmen gegen Ringbildung
Place of publication:
Berlin-Charlottenburg
Publisher:
$hVerein Dt. Maschinenbau-Anstalten
Year of publication:
1926
Scope:
19 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten zu dem Artikel II des Entwurfs eines "Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues" betr. Massnahmen gegen Ringbildung
  • Title page
  • Contents
  • I. Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfes
  • II. Die grundsätzlich falsche Einstellung des Gesetzentwurfes

Full text

Die Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfes 11 
private Stellen mit den Ausschreibungen be- Bei entsprechender Auslegung werden jeden- 
hördlichen Bedarfs beauftragt werden, wie es falls auch ganz allgemeine Richtlinien, Empfeh- 
häufig geschieht. lungen und dergl., die von den Verbänden aus- 
gegeben werden, aber niemanden bindend ver- 
3. Die geringste „Unrichtigkeit“ oder „Unvoll- pflichten, unter die- Meldepflicht fallen. 
ständigkeit“ der Angaben 7 veren Welche ungeheuerliche praktische Belastung 
Strafen bedro kommt dabei für jede Verbandsfirma heraus! 
Nach dem Wortlaut des A 3 ist Die Meldungen sind so in sehr vielen 
in allen Fällen von Verständigt e18e, Fällen praktisch überhaupt undurch- 
Lieferbedingungen uSW. die vd gabe führbar und mit Rücksicht auf die zivil- 
aller Einzelheiten erforderlich ES und strafrechtlichen Folgen eines Man- 
sich um Verbandsvorschriften ucht gels jedenfalls derart gefährlich, daß sie 
für den Kinzelfall, sondern lten. es den Firmen gründlich verleiden wer- 
Daß etwa die Angabe des | Ver- den, noch Verständigungen zu schließen 
bandes, zu dem die Firma . igen und Verbänden anzugehören. 
würde, wie man nach der Be dem 
Gesetzentwurf annehmen kön Yom 
Gesetzentwurf selbst nicht | 4. Die Forderung der Angabe der Beteiligten 
Wie unendlich dehnbar M der . an Cine Verständigung: 
Begriff der » Vollständigkeit « gen! Diese Forderung gilt nach dem Wortlaut 
T . S ; des Gesetzentwurfes auch für Mitglieder von 
Die Vereinbarungen der Fird inde Verbänden, und sie wird sich hier besonders 
beziehen sich z. B. vielfach a das übel auswirken. Der Ausschreibende hätte zwar 
erste Angebot, sondern auch‘ den nach dem Gesetzentwurf nur das Recht auf die 
anschließenden Verhandlungeg ıgen Angabe derjenigen Verbandsfirmen, welche sich 
Zugeständnisse. Gelten solch gen, an der Ausschreibung beteiligen. Aber diese 
die sich an eine ‚Ausschreit Ben, sind bei den meisten Verbänden, bei denen die 
noch als Bestandteile der Au Auftragsmeldepflicht nicht üblich ist, vorher 
In vielen Verbänden der und nicht bekannt. Es kann doch unmöglich 
Apparateindustrie sind sehr Ver- verlangt werden, daß bei jeder Aus- 
ständigungen über das Sche: Art schreibung das Verzeichnis aller‘ Ver- 
der Preiskalkulationen in j8 beit bandsmitglieder beigefügt wird! Nach 
und an Hand von ‚eingehe ıgen dem Gesetzentwurf aber müßte z. B. eine Firma, 
und Druckschriften ausgearb Zu die die vom Verein Deutscher Maschinenbau-An- 
welchen Konsequenzen wür haus stalten als Richtlinie aufgestellten Preisberech- 
mögliche Auffassung führen, Iche nungs- und Zahlungsbedingungen benutzt, die 
Unterlagen | mit angegeben fügt rund 2800 dem Verein mittelbar und unmittel- 
werden müßten. bar angehörenden Firmen angeben, deren Ver- 
Andere Verbände führen n Auf- zeichnis sich zudem durch Ein- und Austritte 
klärungen innerhalb der beteilı iber ständig verändert. 
die gestellten Preise und Be rch. Esist mehr als überflüssig und kommt 
Diese Aufklärung wirkt sicl wach einer drangsalierenden Verfolgung der 
aus. Ihr Verschweigen würd den Lieferer und insbesondere der Verbände 
Besteller um Geld und Ehre nen. und Kartelle gleich, wenn jeder be- 
Nach der Begründung des rfes liebige Ausschreibende über die eben- 
ist sogar unter »Verständigun eine falls unbedingt abzulehnende Meldung 
in mündlicher oder schriftliche ick- des sachlichen Inhalts der Verstän- 
lich getroffene Vereinbarung, ein digungen hinaus auch noch die Angabe 
„Verhalten«-zu verstehen; len der Namen der weiteren Beteiligten ver- 
erkennen läßt, im beiderseitigen iimvernehmen langen darf. 
zu handeln«.‘ Dieses »Verhalten« wäre im Die Forderung, seine Berufsgenossen gleich- 
Zweifel also auch meldepflichtig. Was ist aber sam zu verraten und sie den Zwangsmaßnahmen 
unter dem Begriff »Verhalten« juristisch über- oder dem vermehrten Drucke der Besteller aus- 
haupt zu verstehen? zusetzen, ist auch unmoralisch,
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Stellungnahme Des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten Zu Dem Artikel II Des Entwurfs Eines “Gesetzes Zur Förderung Des Preisabbaues” Betr. Massnahmen Gegen Ringbildung. $hVerein Dt. Maschinenbau-Anstalten, 1926.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.