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Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten zu dem Artikel II des Entwurfs eines "Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues" betr. Massnahmen gegen Ringbildung

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Bibliographic data

fullscreen: Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten zu dem Artikel II des Entwurfs eines "Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues" betr. Massnahmen gegen Ringbildung

Monograph

Identifikator:
1749158779
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-122103
Document type:
Monograph
Title:
Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten zu dem Artikel II des Entwurfs eines "Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues" betr. Massnahmen gegen Ringbildung
Place of publication:
Berlin-Charlottenburg
Publisher:
$hVerein Dt. Maschinenbau-Anstalten
Year of publication:
1926
Scope:
19 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten zu dem Artikel II des Entwurfs eines "Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues" betr. Massnahmen gegen Ringbildung
  • Title page
  • Contents
  • I. Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfes
  • II. Die grundsätzlich falsche Einstellung des Gesetzentwurfes

Full text

Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbau- 
Anstalten zu dem Artikel II des Entwurfes eines 
„Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues‘ betr. 
M ° ® 
aßnahmen gegen Ringbildung 
Zusammenfassung. 
In dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung „Maßnahmen gegen Ringbildung“ 
des Preisabbaues, den die Regierung dem vor- Verwahrung einlegt. 
läufigen Reichswirtschaftsrat und dem Reichsrat Die Gründe für diesen ablehnenden Stand: 
vorgelegt hat, sind in 4 Artikeln verschiedene, punkt, die in den späteren Abschnitten im 
von einander unabhängige Dinge behandelt. einzelnen noch näher ausgeführt werden, sind, 
Der VDMA, dem. als Spitzenverband der kurz zusammengefaßt, folgende: 
größten deutschen Fertigindustrie mehr als 
2800 Firmen und mehr als 100 Fachverbände 1. Die Bestimmungen des Gesetzentwurfes treffen 
angeschlossen sind, begrüßt durchaus jede nach seinem Wortlaut fast alle privaten Be- 
Maßnahme der Regierung, die wirklich stellungen und auch sogar solche ausländischer 
gecignet ist, preissenkend zu wirken. Stellen. 
So hat der VDMA in seiner, auch der Oeffent- Nach der Begründung könnte man glauben, 
lichkeit übergebenen Entschließung seines Haupt- daß der Gesetzentwurf nur bei Geschäften eine 
vorstandes vom 21. Oktober 1925 eine Senkung Rolle spielen werde, die auch bislang schon 
des innerdeutschen Preisniveaus als wichtigste auf dem Wege der öffentlichen Submission ver- 
Voraussetzung für die unbedingt notwendige geben worden sind. Wäre diese Ansicht richtig, 
Steigerung. der deutschen Ausfuhr erklärt und so wäre es nicht berechtigt, den «Artikel IL in 
seine Bereitwilligkeit betont, die Preisabbau- ein Gesetz »zur Förderung des Preisabbaues« 
aktion der Regierung zu unterstützen. einzufügen, denn er würde etwas Nennenswertes 
Auch in der letzten Mitgliederversammlung zur Senkung des allgemeinen Preisniveaus nicht 
des VDMA am 4. Dezember 1925 ist seitens beitragen. können. 
der berufenen Vertreter des Maschinenbaues In Wirklichkeit trifft der Artikel II 
rückhaltlos erklärt worden, daß Industrie und aber alle Beschaffungen sowohl öffent- 
Regierung im Sinne einer Verbilligung der licherStellen als auch privater Firmen, bei 
Preise zusammen wirken müssen, und daß auch denen Angebote von mehreren Lieferern 
die Industrie nach dieser Richtung hin durch eingeholt werden, ganz gleich, ob es sich 
FKinführung und weiteren Ausbau wirtschaft- z. B. um Vergebung von Bauarbeiten oder den 
licher Betriebsmethoden zu einer Rationalisierung Kauf von Fertigwaren oder auch um die Ver- 
der Betriebe und damit zu einer Verbilligung gebung irgendwelcher Leistungen handelt. Der 
der Produktion beitragen müsse. Begriff »Ausschreibung« ist durch den‘ Gesetz- 
Diese Stellungnahme, die wohl. zum ersten entwurf in keiner Weise beschränkt. Sind die 
Male seitens eines Industriezweiges mit dieser Maßnahmen des Gesetzentwurfes also falsch, 
Freimütigkeit zum Ausdruck gebracht worden so. würde seine Erhebung zum Gesetz zu weit- 
ist und von den anwesenden Regierungsver- tragenden Gefahren für die deutsche Wirtschaft 
tretern mit Genugtuung begrüßt wurde, hat führen müssen. 
auch in der Oeffentlichkeit einen lebhaften ‘ Geradezu unbegreiflich ist, daß die 
Widerhall gefunden. Meldepflicht der Lieferer auch gegen- 
Der VDMA kann daher umsomehr darauf über Ausschreibungen von Ausländern 
Anspruch erheben, daß seine Stimme gehört gelten soll, ja selbst in solchen Fällen, wo 
wird, wenn er nunmehr auf das Schärfste gegen eine ausländische Handelsvertretung, z.B. die 
den Artikel II des eingangs erwähnten Gesetz- russische, als übermächtige staatliche Bestellerin 
entwurfes: der zersplitterten und in größter Not sich be-
	        

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Stellungnahme Des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten Zu Dem Artikel II Des Entwurfs Eines “Gesetzes Zur Förderung Des Preisabbaues” Betr. Massnahmen Gegen Ringbildung. $hVerein Dt. Maschinenbau-Anstalten, 1926.
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