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Reichshaushalt und Finanzausgleich

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Bibliographic data

fullscreen: Reichshaushalt und Finanzausgleich

Monograph

Identifikator:
1755385463
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-131378
Document type:
Monograph
Author:
Oberfohren, Ernst http://d-nb.info/gnd/101629362
Title:
Reichshaushalt und Finanzausgleich
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Deutschnationale Schriftenvertriebsstelle
Year of publication:
1927
Scope:
20 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Reichshaushalt und Finanzausgleich
  • Title page

Full text

sz 
kratischer Seite + ich glaube, von dem preußischen Finanzminister 
Höpker-Aschoff – zum Ausdruck gebracht worden ist, wonach eine 
Verewigung dieser Steuer gewünscht wird, offenbar um sie zum 
dauernden Finanzierungsinstrument für Staat und Gemeinden zu 
machen. 
Gewöhnlich wird das Finanzausgleichsproblem als ein poli- 
tisches Problem angesehen. Fn den Leitsäteen der Spitzenverbände 
der Wirtschaft ist der Satz aufgestellt worden: 
HYDoas Finanzausgleichs pro blem muß in erster 
Linie als ein volk s wirtschaftliches Pro blem 
betrachtet werden. Die wirtschaftlichen Interesssen an der 
Herabminderung der Steuerlast und der Vereinfachung des 
Systems müsssen unter den heutigen Verhältnissen hierbei 
ausschlaggebend Fein. 
Ich bin der Meinung, daß selten ein so wahrer Sat ausgesprochen 
worden ist wie dieser. Er geht zweifellos, insbesondere in seiner 
Zuspitzung,. auf die gegenwärtige Gestaltung der R e alst eu e r n. 
Unter den Einflüssen der Nachkriegszeit und insbesondere der Zeit 
nach der Inflation ist ja das Realssteuerproblem in ein ganz be- 
sonderes Stadium getreten. Früher glaubte man, daß der Besitz 
eines fundierten Vermögens ein Vorteil in dem Sinne sei, daß 
eine besondere Abgabe an die Allgemeinheit sich rechtfertige. Diesen 
Charakter haben die Realsteuern heute weithin eingebüßt. Der 
grüßte Teil. des. realsteuerpflichtigen Ver- 
müögens ist nämlich heute weithin ert ra gl o s. Nichtsdesto- 
weniger können die Realsteuern jedenfalls theoretisch bis zu einer 
unbegrenzten Höhe erhoben werden ohne Rücksicht auf die Reichs- 
steuern. Die Folge davon ist in den letten Jahren und nament- 
lich im letten halben Jahre eine ungeheure Ueber- 
spannung der Realbesteuerung in den Ländern 
und Gemeinden gewesen, die zu sehr lebhaften Protesstkund- 
gebungen gegen den unerhörten Steuerdruck geführt hat, unter dem 
die Einzelwirtschaft zu erliegen drohe. Ganz besonders hat der 
gewerbliche Mittelstand unter den exorbitanten Steuer- 
forderungen der Länder und namentlich der Gemeinden zu leiden 
gehabt. (Zurufe links.) Wenn derartige Möglichkeiten innerhalb 
des Gesamtsteuersystems noch gegeben sind, dann können auch die 
Herabsezungen von Reichssteuern, so erfreulich sie an sich sind, 
nichts nüyßen. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Eine obere 
Grenze der Gesamtsteuerbelastung einer Wirtschaft 
muß abgesteckt werden, und zwar einschließlich der Realsteuern, 
sonst steht die unter den heutigen Verhältnissen gegebene Gesamt- 
steuerbelastung außerhalb eines allem sinnvollen Verhältnisses zu 
dem allein richtigen Maßstab, nämlich zum Ertrag e. (Sehr 
richtigl bei den Deutschnationalen.) Zwar sind die Realsteuern 
begrifflich ursprünglich in keiner Beziehung zum Ertrage gewesen,
	        

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Reichshaushalt Und Finanzausgleich. Deutschnationale Schriftenvertriebsstelle, 1927.
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