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Reichshaushalt und Finanzausgleich

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Bibliographic data

fullscreen: Reichshaushalt und Finanzausgleich

Monograph

Identifikator:
1755385463
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-131378
Document type:
Monograph
Author:
Oberfohren, Ernst http://d-nb.info/gnd/101629362
Title:
Reichshaushalt und Finanzausgleich
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Deutschnationale Schriftenvertriebsstelle
Year of publication:
1927
Scope:
20 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Reichshaushalt und Finanzausgleich
  • Title page

Full text

. -. 
der Steu ernotgesetz ge b ung und zweitens der A bbau 
der übermäßigen Steuerlafsten. Daß er der ersten 
Aufgabe gerecht geworden ist, wird mir jeder Sachkenner zugeben, 
wenn ich nur darauf hinweise, daß er der unorganischen Erhebung 
der Einkommensteuer nach den Gesichtspunkten von Umsay und 
Vermögen Einhalt getan und den allein richtigen Gesichtspunkt zum 
Sieg geführt hat, daß eine Einkommensteuer nur 
erhoben werden kann, wenn ein wirklicher Er- 
trag vorhanden ist. (Zurufe links) . Warum hat 
Dr. Luther denn im zweiten Teil des Jahres 1924 das nicht 
getan, wenn das so selbstverständlich war? Wenn Luther, der 
das größte Verdienst an der Stabilisierung der Währung und an 
der Balancierung des Haushalts hat, eine politische Schuld zu- 
gemessen werden kann, kann sie nur in der, Richtung liegen, daß 
er dem anströmenden finanziellen Segen, der aus der zweiten 
Steuernotverordnung erwuchs, nicht früh genug Einhalt geboten 
hat. Es wäre an Ihnen gewesen, Herr Dr. Fischer, in der zweiten 
Hälfte des Jahres 1924 auf diesen Umstand hinzuweisen. Man hat 
nun während der Amtszeit des Reichsfinanzminissters v. Schlieben 
~ und damit komme ich zu dem Punkt, den man als Thesaurie- 
rungspolitik speziell dieses Ministers gekennzeichnet hat ~~ be- 
mängelt, daß die Tatsache und die Gründe der außerordentlichen 
Kassenfülle dem Reichstag nicht genügend bekanntgegeben worden 
seien. (Sehr richtig! links.) Man hat ferner bemängelt, daß man 
nicht schon im Jahre 1925 den werbenden Teil der außerordent- 
lichen Ausgaben auf Anleihe übernommen habe, um dadurch ge- 
wisse Steuern überflüssig zu machen und die Wirtschaft zu ent- 
lasten. Mit den allgemein gepflogenen Erörterungen über die 
fabelhafte Kass enfüll e gingen konform die Forde- 
rungen der Beamtrtenschaft, der Kriegsbeschä- 
digt en, die Forderungen der Ausland s d eut sch en auf 
Entschädigung und die sonstigen Ansprüche d er Gewalt- 
g e schäd i g t en. Das ist die Atmosphäre, aus der heraus von 
übelwollender Seite dem Reichsfinanzminister v. Schlieben der 
Vorwurf der Thesaurierungspolitik gemacht wurde ~ aber nur mit 
einem Schein der Berechtigung. Gegenüber diesen Vorwürfen 
ist zu bemerken: Eine vorsichtige und für die HZukunft vor- 
sorgliche Finanzpolitik wurde mit Recht in jenen Zeiten als das 
oberste Gesseyz angesehen. (Sehr richtig! bei den Deutschnationalen.) 
Denn es ist dadurch die Gefahr eines wied erk ehr enden 
Def iz its und damit eines neuen Währungsverfalls 
a b g e b o g en worden. Man darf derartige Dinge auch nicht vom 
Standpunkt des rückschauenden Beobachters betrachten, sondern 
man muß die Dinge so würdigen, wie sie in der damaligen Zeit für 
den objektiven Beurteiler sich darstellten. (Sehr richtig! bei den 
Deutschnationalen.) So gesehen aber bedeutet die Finanzpolitik
	        

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Reichshaushalt Und Finanzausgleich. Deutschnationale Schriftenvertriebsstelle, 1927.
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