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Die Kommunalbesteuerung in Italien

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Bibliographic data

fullscreen: Die Kommunalbesteuerung in Italien

Monograph

Identifikator:
1758074884
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-135614
Document type:
Monograph
Title:
Der österreichische Exporteur
Edition:
[2. Aufl]
Place of publication:
Wien
Publisher:
[Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie]
Year of publication:
1927
Scope:
240 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Abkürzungen - Abbreviations - Abréviations - Abreviaturas
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Kommunalbesteuerung in Italien
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung: Die Gemeindebesteuerung in Italien im allgemeinen
  • Hauptteil: Die italienische Gemeindebesteuerung in ihrer Entwicklung und in ihrer Ausgestaltung im einzelnen
  • Erstes Kapitel. Die Zuschläge zu der staatlichen Grund- und Gebäudesteuer
  • Zweites Kapitel. Der dazio di consumo (Oktroi)
  • Drittes Kapitel. Eigene direkte Steuern und andere Gemeindeabgaben
  • Schlussbetrachtung

Full text

182 
Steuer. Sie ist, ihrem realen Charakter gemäß, in dem Orte, in dem 
das Objekt, das Vieh, ist, zu entrichten, gleichviel wo das Steuersubjekt, 
der unmittelbare Besitzer, wohnt. Der steuerrechtliche Begriff Vieh 
ist der dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechende; es fallen 
demnach unter ihn nicht Geflügel, Hunde, Katzen u. dgl. 1 ). 
Die Mängel der Yiehsteuer liegen einmal in ihrer inneren 
Natur selbst und sodann in ihrer besonderen Durchführung begründet. 
Als Eealsteuer teilt sie im allgemeinen die diesen anhaftenden Mängel 
und Vorzüge. Sie ist eine rohe, primitive Form der Ertragsbesteue 
rung und lastet besonders schwer auf dem Kleingrundbesitz. Noch 
drückender wird sie vielfach für den kleinen Pächter. Für ihn wirkt 
sie wie ein Zuschlag zu der ihn schon schwer belastenden (10,20 °/ 0 ) 
imposta di ricchezza mobile, der er hinsichtlich seiner, von der Grund 
steuer nicht getroffenen, gewerblichen Einkünfte unterliegt (während 
der sein Grundstück selbst bewirtschaftende Eigentümer von ihr be 
freit ist). Ihre Regelung in den einzelnen Gemeinden ist ungleich 
mäßig und oft mangelhaft, da die Provinzialreglements ihnen im all 
gemeinen große Freiheit lassen. Darum sind die Steuersätze hier 
sehr hoch, dort niedrig, hier gibt es ein steuerfreies Minimum, dort 
nicht usw. In manchen Orten beträgt die Steuer, nach den Angaben 
von Lacava * 2 ), sogar 20 bis 30°/ 0 der steuerbaren Einkünfte aus 
dem beweglichen Vermögen. Besonders ungünstig liegen die Ver 
hältnisse, wie Coletti 3 ) berichtet, in Macerata, in den Abruzzen 
und zum großen Teil in dem Gebiete des ehemaligen Kirchenstaates. 
Man klagt sie sogar an, daß sie die italienische Schafzucht zu 
ruinieren drohe. Ihr Anwendungsgebiet ist, wie später noch näher 
dargelegt wird, vielmehr auf extensiv als auf intensiv bewirtschaftete 
Gegenden beschränkt. 
Allein, die Steuer mit einem Male abzuschaffen, kann nicht das 
Ziel sein, solange nichts Besseres an ihre Stelle gesetzt werden kann. 
Die Kritik richtet sich auch weniger gegen sie als solche als viel- 
») Saredo III, S. 589. 
2 ) P. Lacava, La finanza locale in Italia, Torino 1896, S. 215. — Lacava 
ist ein scharfer Gegner der Viehsteuer. „Sie ist die schädlichste Steuer für die 
Landwirtschaft, indem sie einen ihrer angesehensten Zweige schädigt und vor 
allem die ärmste landwirtschaftliche Bevölkerung trifft, deren Schicksal alle be 
weinen, aber niemand kommt zu, Hilfe. Außer der Landwirtschaft würde die Ab 
schaffung der Steuer der Vermehrung des Viehes förderlich sein . . .“ 
3 ) F. Coletti, Industjda armentizia e Imposte, im „Giornale degli Economisti“ 
1894 (Oktbr.), 1896 (Dezbr.).
	        

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Proposed New Customs Tariff. Printed under the authority of His Majesty’s Stationery Office by Darling and Son, Limited, 1914.
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