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Geschichte des öffentliche Kredites

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte des öffentliche Kredites

Monograph

Identifikator:
1758109025
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-135153
Document type:
Monograph
Author:
Landmann, Julius http://d-nb.info/gnd/118569139
Title:
Geschichte des öffentliche Kredites
Edition:
Separatabdruck
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
Verlag von J.C.B. Mohr (Paul Siebeck)
Year of publication:
1927
Scope:
Seite 479-515
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
B. Die Formen des öffentlichen Kredites
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte des öffentliche Kredites
  • Title page
  • A. Geschichte des öffentlichen Kredites / von Julius Landmann
  • B. Die Formen des öffentlichen Kredites
  • C. Die Organisation des öff. Kredites (Geldgeber und Kreditvermittler)

Full text

502 Landmann, Geschichte des öffentlichen Kredites, 8 8. 
Strukturwandlungen der englischen Staatsschuld seit Ausgang des 17. Jh. zum Ausdruck. Wiewohl 
England vom Jahre der Bankgründung bis zum Todejder Königin Anna (1713) nur 5 Friedensjahre 
hatte, und wiewohl von den zwischen 1702 und 1713 aufgelaufenen Kriegskosten im Gesamtbetrage 
von 50,68 Mill. £ nahezu 21% Mill, £ auf dem Anleihenswege gedeckt wurden, war doch die 
schwebende Schuld (taillies, anticipations, debentures, Navy Bills und Bills of Exchequer) Ende 
1715 mit 7,8 Mill. £ kaum höher als Ende 1695 (7,24 Mill. £), weil der größte Teil der kurzfristig 
veanspruchten Kredite immer wieder durch langfristige, von den .drei Korporationen gewährte 
Darlehen, deren Gesamtbeträge sich 1715 auf 16% und 1722 auf nahezu 46% Mill. £ beliefen, abge- 
löst werden konnten. Die Bereitwilligkeit, Kapital in langfristigen, tilgungsfreien Rentenanleihen zu 
investieren, bestand zunächst allerdings nur bei den großen Monopolgesellschaften, wogegen das 
weitere Publikum im letzten Jahrzehnt des 17. und noch im ersten des 18. Jhs. nur für aleatorische 
Anleihensformen, Tontinen und Rentenlotterien, oder bestenfalls für terminable annuities interes- 
ziert werden Könnte. Erst 1715 war erstmals die Placierung eines zeitlich nicht begrenzten Renten- 
anleihens (permanent annuities) im Publikum möglich, In dem Maße aber, in dem sich das Ver- 
rauen in die parlamentarische Rentenschuld festigte und das Anlagebedürfnis des sich mehrenden 
bürgerlichen Reichtums wuchs, waren auch die Voraussetzungen der Kreditpolitik des parlamen- 
tarischen Königtums gegeben, die darauf gerichtet war, breite Kreise des Volkes mit ihrem Ver- 
mögen am Bestande der neuen Dynastie zu interessieren. Wenn Gregory King, 1696, das durch- 
schnittliche Jahreseinkommen eines der damls noch wenig zahlreichen Londoner Großkaufleute 
nur gleich einem Drittel des Jahreseinkommens eines Bischofs und einem Achtel des eines Lord 
einschätzt, so nimmt Rogers schon für die Zeit um 1750 an, daß die Jahreseinkünfte der Kauf- 
mannschaft in der City von London insgesamt diejenigen aller Mitglieder des Hauses der Lords 
überträfen. Aus diesen Quellen flossen die zu langfristigen Rentenanlagen willigen Kapitalien, 
die das Anwachsen der im Publikum placierten, d. h. nicht von einer der großen Korporationen 
übernommenen Rentenschuld von knapp 3% Mill. £ im Jahre 1722 auf 196 Mill £ im Jahre 1785 
armöglicht haben. 
c) Dem Gesamtablauf der deutschen Wirtschaftsgeschichte entsprechend konnte 
auch auf dem Gebiete des öffentlichen Kredites das in der spätmittelalterlichen Blüte- 
zeit Erreichte nicht fortgebildet oder auch nur behauptet werden. Viel früher als in 
Frankreich und England fanden langfristige Schuldformen in die Kreditwirtschaft 
deutscher Territorialfürsten Eingang; selbst landesfürstliche Rentenschulden sind im 
15. und 16, Jh. in Deutschland nicht selten. Aber mit dem Zusammenbruche der 
deutschen Volkswirtschaft im 30jährigen Kriege und in den französischen Invasions- 
kriegen, mit der Verarmung des Landes und der Erschöpfung seiner Kapitalzentren 
wurden die langfristigen Schuldformen durch kurzfristige, meist beidseitig künd- 
bare Anleihen und „Antizipationen‘“ wieder verdrängt. Assignations- und Zahlungs- 
rückstände überwiegen häufig gegenüber den vertraglich begründeten Anleihen, und 
gelingt es, solche Rückstände zu konsolidieren, dann muß den Gläubigern ein Kündi- 
gungsrecht eingeräumt werden; wenn Anleihensunterhändler die Kündigungs- und Rück- 
zahlungstermine vereinbaren sollen, ‚wie sie es am convenabelsten und denen creditoribus 
am bequemsten finden‘, dann muß bei der Enge des Geldgeberkreises und bei der 
Artung seiner Interessen schon als besonderer Erfolg gelten, wenn eine auch nur drei- 
oder gar fünfjährige Unkündbarkeitsperiode vereinbart werden kann. Erst mit den 
ersten Jahrzehnten des 18. Jhs. dringen, und zwar bei ständischen Kreditgeschäften 
früher und häufiger als bei solchen der fürstlichen Kammern, Anleihen ohne Kündigungs- 
rechte der Gläubiger und mit längeren Tilgungsplänen in die deutsche territorialstaat- 
liche Kreditwirtschaft ein, kennzeichnenderweise häufig als Folge der Berührung mit 
ausländischen Kapitalmärkten (österreichische Anleihen in Holland, England und 
Italien, preußische Anleihen in Holland, sächsische in der Schweiz usw., vgl. nach- 
stehend S. 511). 
C. Die Organisation des öff. Kredites. 
(Geldgeber und Kreditvermittler.) 
L 
$ 8. Organisation des städtischen Kredites. 
CE 
* 
Für die Organisation des mittelalterlichen Stadtkredites kennzeichnend ist die weit- 
gehende Unabhängigkeit von Leistungen berufsmäßiger Geldverleiher oder Kreditver- 
mittler. Selbst bei plötzlich eintretendem größern Geldbedarf, dessen sofortige Deckung 
auf dem Wege des Rentenverkaufes nicht immer möglich war, konnte die Kommune
	        

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Geschichte Des Öffentliche Kredites. Verlag von J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1927.
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