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Geschichte des öffentliche Kredites

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte des öffentliche Kredites

Monograph

Identifikator:
1758109025
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-135153
Document type:
Monograph
Author:
Landmann, Julius http://d-nb.info/gnd/118569139
Title:
Geschichte des öffentliche Kredites
Edition:
Separatabdruck
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
Verlag von J.C.B. Mohr (Paul Siebeck)
Year of publication:
1927
Scope:
Seite 479-515
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
C. Die Organisation des öff. Kredites (Geldgeber und Kreditvermittler)
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte des öffentliche Kredites
  • Title page
  • A. Geschichte des öffentlichen Kredites / von Julius Landmann
  • B. Die Formen des öffentlichen Kredites
  • C. Die Organisation des öff. Kredites (Geldgeber und Kreditvermittler)

Full text

506 ; Landmann, Geschichte des öffentlichen Kredites. $ 9. 
Möglichkeit vermehrter Kreditinanspruchnahme, die auf der beginnenden territorialen 
Festigung beruhte, häufig durch Ausnützung der neu erworbenen landesherrlichen 
Judenschutzrechte wirksam gesteigert werden konnte. Der Höhepunkt, aber auch der 
Zusammenbruch der starken jüdischen Stellung in der Organisation des öff, Kredites 
deutscher Landesherren fällt ins 14. Jh. Wohl waren die rechtlichen Voraussetzungen 
dieser Stellung schon vor der Jahrhundertwende erschüttert; denn bei der noch über- 
wiegend domanialen und regalistischen Fundierung der landesherrlichen Kredite, und 
bei der Vorherrschaft des Traditionspfandes als Fundierungsform, mußten die Be- 
schränkungen des jüdischen Grundbesitzrechtes auch den jüdischen Immobiliarpfand- 
besitz gefährden und folglich die Sicherheit der Kredite ungünstig beeinflussen. Den- 
noch sind noch im 14. Jh. Immobiliarverpfändungen an Juden, gelegentlich auch solche 
mit Einschluß der Hoheitsrechte, ja selbst der hohen und niederen Gerichtsbarkeit, 
nicht eben selten, und in einzelnen Territorien, z. B. von 1323 bis Ausgang des Jahr- 
hunderts im Erzstift Trier, konnte die Verschuldung an Juden einen Umfang annehmen, 
der schließlich zu einer Art von jüdischer „Finanzkontrolle“ führte. 
b) /falienische, hanseatische und oberdeutsche Geldmächte. Der Kreis der berufs- 
mäßigen christlichen Geldgeber der öffentlichen Gewalten des Mittelalters weist die 
typischen Merkmale auf, die zu allen Zeiten für die „hohe Finanz‘ kennzeichnend 
waren. Unter der Bezeichnung hohe Finanz wird herkömmlich ein Kreis von Unter- 
nehmern zusammengefaßt, die über exzeptionell große, eigene oder fremde Kapitalien 
verfügen, kraft dieser Verfügungsgewalt an allen großen, nur bei Einsatz entsprechend 
großer Kapitalien möglichen Unternehmungen und an deren Erwerbschancen beteiligt 
sind, und diese Beteiligungen prinzipiell so gestalten, daß das investierte Kapital, zu- 
mindest intentionell, die Form einer Forderung, oder wenigstens die Eigenschaft leichter 
Mobilisierbarkeit behält und jederzeit wieder in Geldkapital umgewandelt werden 
kann. Der Typus der Financiers hat im Verlaufe der Jahrhunderte zahlreiche Wand- 
lungen erfahren. Zu Zeiten war der Financier vor allem Steuerpächter und im Vorder- 
grunde seiner Unternehmungstätigkeit stand die Finanzierung der Staatsbildung und 
des Krieges; zu Zeiten wurzelte er im Großhandel, und sein Geschäftsbetrieb war ge- 
kennzeichnet durch die Verbindung eigener Großhandelsgeschäfte mit der Finanzierung 
der See- und Kolonialhandelsunternehmungen und der Staatswirtschaft; im 19. Jh. 
trat, nächst den Geschäften des öff. Kredites, die Finanzierung der Eisenbahnen und 
der modernen Großindustrie ins Zentrum des Finanzierungsgeschäftes, All dieser Gestalt- 
wandlungen'ungeachtet sind doch einzelne, die Wesensart der hohen Finanz bestimmende 
Elemente zu allen Zeiten gleich geblieben. Weil ihr Unternehmungskapital dauernd 
die Form von Geldkapital, Geldkapitalforderungen oder in Wertpapieren mobilisierten 
Beteiligungsrechten behält, nicht aber die Form dauernder und schwer mobilisierbarer 
Sachanlagen annimmt, ist die hohe Finanz zu allen Zeiten leichter beweglich, versatiler, 
freier, als der durch das Bleigewicht immobilisierter Kapitalinvestitionen behinderte, 
in seinem ganzen Schicksal auf Gedeih und Verderb mit einem einzigen Unternehmen 
verbundene Unternehmer des Warengroßhandels oder gar der Industrie; weil ferner 
diese leichte Beweglichkeit des Finanzkapitals auch das Ueberschreiten der politischen 
Landesgrenzen erleichtert, weil die innerhalb eines einzelnen Wirtschaftsgebietes sich 
darbietenden Erwerbschancen meist nicht genügen, um diesem Kapital das Ertrags- 
optimum zu gewährleisten, und weil die zur Finanzierung einzelner Geschäfte erforder- 
lichen Kapitalien häufig derart groß sind, daß eine Teilung des Risikos durch Heran- 
ziehung einer Mehrzahl, auch ausländischer Mitbeteiligten wünschenswert erscheint, 
ist die hohe Finanz zu allen Zeiten in ihren Geschäftsbeziehungen wie in ihrer wirt- 
schaftlichen Orientierung international; weil endlich das Finanzierungsgeschäft stets 
exzeptionell große Kapitalien erfordert, die Zahl der Personen aber, die über solche 
disponieren können, stets klein ist, bildet die hohe Finanz zu allen Zeiten einen engen 
Kreis, innerhalb dessen Jeder Jeden kennt, und in welchem Monopoltendenzen sich 
besonders stark auswirken können. 
Die hohe Finanz der Renaissance wurzelt im Warengroßhandel, dessen Verknüpfung 
mit dem Geldhandel bis ins 17. Jh. derart eng ist, daß jeder Versuch einer isolierten 
Betrachtung des Geldhandelsgeschäftes zur vollkommenen Verkennung der Wirklich-
	        

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Geschichte Des Öffentliche Kredites. Verlag von J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1927.
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