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Geschichte des öffentliche Kredites

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte des öffentliche Kredites

Monograph

Identifikator:
1758109025
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-135153
Document type:
Monograph
Author:
Landmann, Julius http://d-nb.info/gnd/118569139
Title:
Geschichte des öffentliche Kredites
Edition:
Separatabdruck
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
Verlag von J.C.B. Mohr (Paul Siebeck)
Year of publication:
1927
Scope:
Seite 479-515
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
C. Die Organisation des öff. Kredites (Geldgeber und Kreditvermittler)
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte des öffentliche Kredites
  • Title page
  • A. Geschichte des öffentlichen Kredites / von Julius Landmann
  • B. Die Formen des öffentlichen Kredites
  • C. Die Organisation des öff. Kredites (Geldgeber und Kreditvermittler)

Full text

508 
Landmann, Geschichte des öffentlichen Kredites. $ 9. 
Depositengelder und Leihkapital, Die Mittel zur Finanzierung der fürstlichen Kreditgeschäfte 
fließen den berufsmäßigen Geldgebern zu einem sehr erheblichen T. eile in der Form von Depositen- 
geldern zu. Für den Geschäftsbetrieb der jüdischen Geldverleiher sind zwar solche Depositen- 
einlagen des „Publikums“ urkundlich nur in einer relativ geringen Zahl von Fällen nachweisbar, 
aber’ die bei Erteilung von Niederlassungsbewilligungen an Juden diesen häufig auferlegte Ver- 
pflichtung, Geschäfte nur mit eigenem Geld und Gut zu betreiben, bei gleichzeitigem Verbote, 
Geldeinlagen von Christen entgegenzunehmen, legen die Annahme nahe, daß bei den Bürgern 
nicht selten die Neigung bestanden haben mochte, verfügbare Geldmittel durch Vermittlung der 
Juden‘ nutzbar anzulegen und’ die Häufigkeit der Wiederholung jener Verbote dürfte wohl nur 
Beweis ihrer ebenso häufigen Vebertretung sein. Von den christlichen Geldmächten der Zeit 
verdanken die italienischen ihre überragende Stellung im fürstlichen Kreditgeschäft wesentlich 
der Möglichkeit, über Depositengelder größten Umfanges zu verfügen. Seit Mitte des 13. Jhs. 
besteht ein ständiger Depositenverkehr zwischen der camera apostolica und einer Elite (praecipui 
mercatores papae) der italienischen Handelshäuser, deren Vertreter zum Bezuge der Kreuzzugs- 
gelder und der Ablaßgelder Europa bereisten, Die kurialen Depositengelder, in welchen zu einem 
guten Teile die Bedeutung der Kurie als mater pecuniarum begründet ist, liefern einen erheblichen 
Teil .der Betriebskapitalien, mit. welchen die über ganz Europa verstreuten Niederlassungen der 
italienischen Handelsgesellschaften arbeiten. In späterer Zeit sind aber gewiß noch größer die Be- 
träge, welche diese Häuser in Italieh sowohl wie durch ihre Zweigniederlassungen im Auslande im 
privaten Depositengeschäft heranziehen. „Dynasten, teilweise Fürsten recht entlegener Gebiete, 
Feudalherren, weltliche und geistliche Große, Kardinäle, Prioren geistlicher Ritterorden, Frauen 
aus regierenden Häusern‘. Jegen gleichermaßen wie bürgerliche Elemente, Kaufleute, Gewerbe- 
treibende, bis zum Makler, dem Herbergswirt und dem Buffone, Geld gegen feste Verzinsung oder 
Gewinnbeteiligung bei den großen „HMandelsbanken‘“ an. Dasselbe gilt für den Geschäftsbetrieb 
der oberdeutschen Finarizinächte.. Neben dem Ankauf städtischer Rentenbriefe war gewiß das 
Gelddepot bei einer der bekannten großen Firmen die im ausgehenden 15. und im 16. Jh. in Deutsch- 
land meist verbreitete Form’ zinstragender Kapitalanlage, Auch wo das Publikum bereit sein 
Mochte, Vermögen in fürstlichen ’Schuldverschreibungen unmittelbar anzulegen, fehlte doch die 
Möglichkeit hierzu häufig schon deshalb, weil solche Verschreibungen in kleineren Beträgen über- 
haupt nicht vorhanden waren, und den schwerfälligen „Delegationen“ („Transporten‘, Unter- 
beteiligungen an einer Fürstenanleihe) zogen die Anlagesuchenden doch meist eine Schuldver- 
schreibung des ihnen‘ bekannten,‘ als unermeßlich reich: geltenden heimischen Handelshauses, 
z. B. „der Fugger Brief“, vor,’ In-der Fugger-Bilanz von 1563 standen einem Gesellschaftskapital 
von 2 Millionen fl. Depösiten’im Betrage von 3,4 Mill. fl. gegenüber. Wo solche langfristigen Publi- 
kum-Depositen nicht ausreichten, wurden vorübergehend fremde Unternehmungskapitalien heran- 
gezogen, und zwar sowohl Seitens der jüdischen Geldleiher, die sich häufig die für ihre Kredit- 
gewährungen benötigten, Geldmittel bei auswärtigen Glaubensgenossen, gelegentlich. auch bei 
Lombarden beschafften, wie seitens‘ der großen christlichen Finanzmächte. Die Finanzierungs- 
technik der spanischen Assientos, deren Zentrum die Genueser Wechselmessen waren, gleicher- 
maßen wie die Finanzierungsgeschäfte der „Weltbörse‘“ von Antwerpen im 16. Jh. haben zur 
Voraussetzung, daß Firmen mit’ güt fundiertem Kredit bereit waren, die zur Befriedigung der 
fürstlichen Kreditbedürfnisse erforderlichen Mittel im eigenen Namen bei Berufsgenossen in den 
mannigfaltigsten Formen des Meßdarlehens, des Wechselkredites und des börsenmäßigen „„depo- 
sito‘“ zu entleihen. Die Gesellschaft der Bardi hatte zur Zeit, da das durch Einlagen von 16 Teil- 
habern gebildete Firmenkapital 'sich auf knapp 150 000 Librae a fiorino belief (1320), nahezu 
das Zehnfache dieses Betrages von den Königen Englands, Neapels, Cyperns, vom Großmeister 
der Rhodiserritter und anderen Großen zu fordern; in der Bilanz der Fugger von 1563 standen 
einem Gesellschaftskapital von rund 2 Mill. fl. Forderungen an den Kaiser, an Könige, Fürsten 
und Städte im Betrage von 5 Mill..{fl. gegenüber; diese, den Umfang der eigenen Mittel bei weitem 
überschreitenden Kreditgewährungen wurden durch Depositen und kaufmännische Leihkapitalien 
Hinanziert. 
Diese für die Finanzierungstechnik der Finanzmächte des Mittelalters und der 
Renaissance kennzeichnende Einsetzung des eigenen Kredites zur Beschaffung der von 
den königlichen und fürstlichen Schuldnern benötigten Mittel hatte die dauernde Ab- 
hängigkeit der Geldgeber von der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit der großen Herren 
zur Folge. Solange die für die moderne bankmäßige Organisation des öff. Kredites 
grundlegende Möglichkeit, das Risiko der Kreditgewährung auf die Schultern des Publi- 
kums zu überwälzen, fehlte, vielmehr der Kreditvermittler selbst dauernd nach der 
einen Seite Gläubiger, nach der andern Schuldner bleiben mußte, haftete er seinen Ge- 
schäftsfreunden und Kunden nicht lediglich mit seinem abstrakten „Emissionskredit‘“‘, 
sondern mit seinem gesamten Hab und Gut, seinem Kredit und seinem guten Namen 
für die Erfüllung der von den fürstlichen Schuldnern übernommenen Verpflichtungen. 
Jeder Bruch der fürstlichen Zahlungsversprechen mußte auch zum Zusammenbruch 
der solchermaßen vermittelnden Häuser führen. Die Scali und die Francesi, die Bardi 
und die Peruzzi, die Fugger und die Welser haben mit den Vermögen ihrer Geschäfts- 
freunde und Deponenten auch die eigenen Firmenkapitalien in Staatsbankerotten verloren.
	        

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Grundteilungsgesetz. 1914.
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