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Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

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Bibliographic data

fullscreen: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Monograph

Identifikator:
1759937118
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-139324
Document type:
Monograph
Title:
Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]
Edition:
5. nach d. neuesten Stande bearb. Aufl
Place of publication:
Remscheid
Publisher:
Ziegler [u.a.]
Year of publication:
1927
Scope:
124
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Verbands- und Zollvorschriften : Außereuropäische Länder
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]
  • Title page
  • Contents
  • Allgemeines
  • Verbands- und Zollvorschriften : Europa
  • Verbands- und Zollvorschriften : Außereuropäische Länder

Full text

Kolumbien 
Rolumbien. 
HertragSverhältnis: 
Segenfeitige Meiftbegünftigung. FJreundfchafts8=, Handel8- 
und Schiffahrtävertrag zipijchen dem Deutfchen Reiche und 
dem Hreiftaat Kolumbien vom 23. uni 1892. Ablauf ein 
Sabr nach Alindiauna. 
3ölle: . 
Der Zolltarif enthält Gemwidht23zölle. 
Deutfhe Konfulate: 
Bogota (G), Barranquilla (K), Santa Marta (V), Bogota 
(K), Bucaramanga (K), Call (K), Cartagena (K), Me- 
dellin (K), Orucıue (K), San Iofe de Cucuta (K), 
Tumaco (V), Manizale@ (K). 
Se{häftSfprache: 
Spanifch. 
BerfandvorfchHriften. 
3oflinhaltserflärungen: 
Bei Leitung über Niederlande und Sngland find 3, bei 
Leitung über Belgien 4, bei Leitung über Hamburg 2 Bol- 
inhaltserflärungen in franzöfiicher Sprache notmendig. 
Sn den ZollinhalktserHärungen ift Aufgabenummer der 
Pakete, jede einzelne Warengattung, Wert jeder Ware in 
ameritanifden Dollars, Keingewicht, eigenhändige Unter- 
fOTift des Wbhfenders anzugeben. Ale vieje Angaben müffen 
mit der Rechnung übereinjtimmen, AMänderungen oder 
Ausfcghabungen find unzuläifig. 
Ronfulatsfakturen: 
a) Bei direkter VBerkadung find vier Vormulare in 
fpanifcher Sprache einzureichen, von denen der Iuterelfent 
ein Cremplar zurücerhält. Wertangabe in’ U.S.A.-Dolar- 
Währung erforderlich. 
op) Die vorgefchriebenen Zurmulare müffen Die feft: 
gefebte Größe (32 mal 22) Haben; und deshalb darf meber 
21ma8s angeflebt noch abgefühnitten merden, Diefelben dürfen 
nur auf einer Seite beichrieben werden. 
ec) Die Fakturen dürfen Hektographiert werden, jedoch 
muß die Unterfhrift Des AWbhjenders bezw. VBerkaders 
gefürieben (nicht Hektographiert) fein. 
d) Auf einer Faktura i{t nur die Marke und einı 
Kontra-Marke zuläffig. Für verfchiedene Marken bezw 
Kontramarlen, auch wenn diefelben für einen Empfänge 
beftimmt find, ift für jede Marke eine Faktura auszujtellen 
e) Das Gewicht und der Wert eineS jeden. Artikels find 
genau anzugeben, FJal8 fich verfchiedene Artikel in einer 
Kifte befinden, felbit wenn fie zu berfelben Zowklaffe ge- 
hören, müfjen jtet8 die Angaben des Gewichtes und des 
Wertes für jeden einzelnen Artitel gemacht werden. Unter- 
läßt der Verlader die Angaben des Wertes oder des 
Gewichtes jedes einzelnen Artifel8, fo hat er evtl. eine 
Strafe von 5,— Dollar für jeden Fall zu zahlen. 
„.f) Die Angahl der Rolli, da3 Gewicht und der Wert 
Mmüffen am Ende ver betreffenden Spalte addiert werden. 
% g) Die Fakturenm müffen mit den Konnoffementen bezw. 
anifejten betreffend Marke, Kontra-Marke, Nummer, Be- 
Be sunrg der Kolli, Gewicht, Wert, Name ves Abjenders 
030. Verlader8 und des Empfänger, Beftimmungshafen 
A ganz genau Übereinftimmen: auch dürfen in den Kon- 
hoffementen die Werte für mehrere Fakturenm nicht 3zU- 
‚ammengefaßt werden, fondern find einzeln genau den 
Sakturen entfprechend anzıuaeben. 
Verladung an Order find zuläffig. 
=. h) Am Fuße der Faktura muß der Verlader folgenden 
Schwur HELLEN $ fo 
ar „Declaramos bajo jurmento que el valor dado a los 
° culos en esta factura es exactamente igual al de la 
actura comercial“ 
i) Für Fakturen über Waren, die in anderen Häfen 
umgeladen werden, müffen 6 anftatt 5 Eremplare vorgelegt 
werden, da dem Konful des betreffenden Hafens Durch das 
A 1 Cremplar für bdelfen Archiv zugeftellı 
virdD. 
k) Aenderungen in den Konfulatsfakturen find nicht 
zejftattet, ebenfalls darf nicht zwifkchen den Zeilen gejcdhrieben 
Derden. 
]) Die Fakturen. müffen fpäteftens. zwei Tage vor 
Nogang des Dampijer3 eingereicht werden. Für bverfpätete 
Sinlkieferung wird 1 Dollar Strafe erhoben. 
m) Die Fakturen find abzuholen am Tage der Ab- 
jertigung des DampferS; die Hücdgabe an die MAbladeı 
indet fofort nach erfolgter Beglaubigung des Schiffamani- 
’ejteS ftatt, um 3u ermöglichen, daB alle Dokumente (ye: 
dloffen mit dem Träger der Ware erxrpediert- werden fönnen 
Für folgende Artikel it die Stückzahl in. den Konfukats: 
afturen anzugeben: 
Lebende Tiere, Pflüge, Schnellfodher, Pumpen, Karuffell3, 
Anematographifche Apparate, Zaterna magicas, Projektiongs- 
ıpbarate ıufm., DynamosS, Transformatoren, Widerftands: 
ıpparate ufw., Malchinen, Landwirtfchaftliche, für Baum: 
wolle, Kaffee, Weizen ufmw., für Spinnerei und Weberei, 
Nöhmafchinen. und Mafchinen für Grokinduftrie, Motoren 
ür tierifchen, Dampf-, elektrifchen, Gafolin-, Spiritusantrieb, 
Windbmotoren ufw., Mähmalchinen, Säemajchinen, Ma: 
ihinen zum Streuen , von Kunftdümnger ufw., Mehitühle, 
Rraftwagen, Wagen, Kutfchen, Lokomotiven, Traktoren ufw., 
Mujikinfrumente aller Art. 
Die Konfukate find angewiefen, Fakturen, welche obigen 
Borfchriften nicht entfprechen, zurüczumeilfen, da Die Mefot- 
vderten Angaben der Anzahl für Die Statiftit benötigt 
werden. Um zır verhindern, daß der Befteler einer Ware, 
die erft in Kolumbien bezahlt werden foll, fih ohne Be- 
zahlung in den Befig der Ware febt, ift unterm 7. November 
1925 den folumbianijchen Zoldirektionen durch Das kolum- 
biamifche Sinanzminifterium unterfagt worden, Ab{hrift 
der Konfulatäfakturen an andere Berfonen al8 an den Kon: 
jignatar der in den kolumbianifchenm Häfen anfommenden 
Waren auszudhändigen, auch wenn jemand, der um die 
AbfOrift erfucht, fich als Sigentümer oder Embfänger der 
Ladung ausweiten fann. 
Einreidhungsort: Berfchiffungshafen. 
UrfprungsSzeugniffe: 
Urfbprungszeugniffe find nicht erforderlich. 
Rt unnaffemnente: 
Beglaubigung ber Konnoffemente {ft erforderlich. Sie 
müffen auf die Empfänger oder an Order ausgeftellt fein 
„ Bon jedem Sa Konnoffemente wird ein Stück mit 
einer Stempelmarfe von 50 €. verfehen und dem Schiffs: 
mafler zurücdgegeben. Diefes geftempelte Stüd ift vom Ver- 
fader an den Empfänger in Kolumbien weiterzugeben. Die 
übrigen Stücde werden mit einer Befcheimwigung über die 
erfolate Stembelung des Originals verieben. 
BPoftfendungen: n | 
Poftfendungen bedürfen keiner KonfulatSfaktura; denfelben 
find jedoch taufmännifche Hakturen bezufügen, welche Die 
Schwurformel enthalten müjen, daß alle Angaben (Inhalt, 
Werte und Gewichte) richtig find. Bei mehreren Baketen 
bon einem Aofender an ein und denjelben Empfänger ge: 
nügt eine folche Itechnung. Auf den Paketen ift anzugeben, 
in welchem Paket fi die Nechnung befindet. Die Gebühren 
Mir die Iechnung betragen 3 vb. ©. des Wertes der Waren, 
;jahlbar in DolarfchedsS (feinere Beträge auSsnahmön eife 
u Reichsmark), Dazu kommen 50 CentavosS für jedes Dlati 
zer Originalrehnung uud ein Heiner Auffchlag für Kurs. 
interfchiebde zwifchen Dollars und folumbianifchen Velos 
Die Manifejtgeblihren betragen 0,15 v. GO. des Gefamtmweries 
Enthält ein Paket Waren, welche nach verfchiedenen 
Alaffen des Zolltarifs zu verzollen find, fo wird das Hanze 
Kohgemwicht nach der Kiaffe verzollt, unter welche die Döchit: 
belegte Ware des Paketinhalte3 fällt. 3 empfiehlt {ich 
Jaher, nur Waren gleicher Kaffe und nur jolche Waren 
deren Zolljäße wicht zu erhebliche Unterfchiede aufiweifen. 
in einem Paket zu verfenden. Die Verzolung erfolgt durch. 
weg nach dem Kohgewicht, Die Aufichrift der Lakete joll 
UL} 
FF
	        

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Versand- Und Zollvorschriften Im Verkehr Mit Dem Ausland [Im Aufl. D. Bergischen Industrie U. Handelskammer Zu Reimacheid Zusgest U. Bearb von D. Zollauskunftstelle D. Handelskammer]. Ziegler [u.a.], 1927.
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