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Wirtschaftsführung und Finanzwesen bei den englischen Eisenbahnen

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Bibliographic data

fullscreen: Wirtschaftsführung und Finanzwesen bei den englischen Eisenbahnen

Monograph

Identifikator:
1760693901
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-138956
Document type:
Monograph
Author:
Homberger, Ludwig M. http://d-nb.info/gnd/124000088
Title:
Wirtschaftsführung und Finanzwesen bei den englischen Eisenbahnen
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verl. d. Verkehrswissenschaftlichen Lehrmittelges. m. b. H. b. d. Deutschen Reichsbahn
Year of publication:
1928
Scope:
VIII, 64 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
A. Allgemeiner Teil. Die Grundsätze der Finanzgebahrung und Wirtschaftsführung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Wirtschaftsführung und Finanzwesen bei den englischen Eisenbahnen
  • Title page
  • Contents
  • A. Allgemeiner Teil. Die Grundsätze der Finanzgebahrung und Wirtschaftsführung
  • B. Besonderer Teil. Buchführung und Rechnungsstellung im einzelnen
  • Index

Full text

X. Unterhaltung, Erneuerung und Anlagezuwachs 27 
3. Anlagezuwachs 
Besondere Bestimmungen regeln die Genehmigung. und die 
Überwachung der Anlagezuwachsausgaben. 
Für Ausführungen über 500 £ ist die Zustimmung des Ver- 
waltungsrates erforderlich. Wenn die Kostensumme 1000 £ über- 
steigt, muß die Genehmigung von dem “Chairman” unterzeichnet 
werden. Bei geringeren Kostenbeträgen genügt die Unterschrift 
des “Chairman” des “Finance-Committee’’. Überschreitungen der 
bewilligten Anschläge bis 500 £ kann der “General Manager” 
genehmigen. Er muß jedoch die Genehmigung des Verwaltungs- 
rates bei der nächsten Gelegenheit nachsuchen. Ist die Schluß- 
abrechnung höher als die Schätzung, muß die Überschreitung 
begründet werden. 
Bei der G W ist zu Ausführungen über 100 £ die Genehmigung 
des Verwaltungsrates erforderlich. 
Bei der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft ist in der letzten 
Zeit vielfach die Frage der „allgemeinen Unkosten‘‘ erörtert worden, 
die bei den besonderen deutschen Verhältnissen Schwierigkeiten 
bereitet. Es handelt sich dabei um die Kosten, die durch die Lei- 
stungen von Beamten für Erneuerungsarbeiten und Neubauten 
(Aufsicht, Planung usw.) entstehen. Hierzu kommen noch eine 
Reihe weiterer Posten, wie Vorhaltung von Räumen und Dienst- 
gutfrachten, soweit sie nicht jetzt schon kassenmäßig verrechnet 
werden. Diese Kosten werden zunächst beim Konto „Betriebs- 
führung und Unterhaltung‘“‘ verbucht. Auf Grund besonderer 
Feststellungen wird ihre Höhe ermittelt. Danach werden Zu- 
schläge ‘zu den reinen Bauausgaben gemacht, die so das Konto 
„Erneuerung‘“ und „Anlagezuwachs‘“ erhöhen, während die ent- 
sprechenden Summen bei Konto „Betriebsführung und Unter- 
haltung‘ abgesetzt werden, so daß ein entsprechender Ausgleich 
geschaffen wird. 
Bei den englischen Eisenbahnen werden Zuschläge für allge- 
meine Unkosten als solche regelmäßig nicht verrechnet. Neubauten 
werden jedoch meist durch besonderes Personal vorbereitet 
und durchgeführt (Aufstellung der Planunterlagen, Schätzung der 
Kosten, nicht aber Verrechnung der Kosten). Es gibt auch bei 
größeren Ausführungen besondere Ingenieure, die, wie unsere 
Bauabteilungen, den Neubau durchführen. Die so entstehenden 
Kosten werden dem Kapitalkonto belastet, nicht aber die Kosten 
für Personal des sonstigen Überwachungsdienstes, das etwa kleinere 
Ausführungen mit überwacht. Die Kosten des ausschließlich mit 
Neubauarbeiten beschäftigten Personals bei den AMittelstellen 
(Divisions) werden anteilsmäßig auf die einzelnen Ausführungen
	        

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L’ Economia Italiana Dal 1919 Al 1929. Amministrazione Presso la Rivista Internazionale “Metron”, Istituto di Statistica della R. Università, 1930.
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