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Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken

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Bibliographic data

fullscreen: Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken

Monograph

Identifikator:
1764228618
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-143224
Document type:
Monograph
Title:
Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Handelsvertret. der UdSSR in Deutschland
Year of publication:
[1926]
Scope:
215 S
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken
  • Title page
  • Contents
  • I. Außenhandel
  • II. Konzessionen
  • III. Binnenhandel
  • IV. Industrie
  • V. Finanz- und Kreditwesen
  • VI. Verkehrswesen
  • VII. Post und Telegraphie
  • VIII. Konsulate und Ein- und Ausreiseformalitäten
  • IX. Die Handelsverträge der UDSSR

Full text

men, daß juristische Personen und Gesellschaften des einen Landes auch 
auf dem Territorium des anderen Landes nach den Gesetzen ihres 
Heimatlandes als zu Recht bestehend anerkannt werden und Geschäifts- 
und Gerichtsfähigkeit genießen. Sie sollen in jedem Land nach den dort 
jeweils geltenden Gesetzen zu geschäftlicher Tätigkeit zugelassen wer- 
den und keinen besonderen Beschränkungen unterliegen, sondern von 
den Behörden und Wirtschaftsorganen in dem betreffenden Lande jede 
Förderung erfahren, 
Das Wirtschaftsabkommen muß, alles in allem, als der 
wichtigste Teil des ganzen Vertrages angesehen werden und bildete 
den Gegenstand besonders langer und tiefgreifender Auseinander- 
setzungen. Jedoch bringt es im Ergebnis keine grundsätzlichen Ände- 
rungen für den Warenverkehr der beiden Länder: keine Durchbrechung 
des Außenhandelsmonopols, keine Festlegung bestimmter Kontingente 
für die Einfuhr von Waren aus dem einen Land in das andere, keine 
festen Vereinbarungen über Kredite oder Zollerleichterungen. Dagegen 
enthält das Abkommen eine endgültige und für beide Teile befriedigende 
Regelung mehrerer bisher strittiger Probleme, Das Außenhandels- 
monopol wird deutscherseits vorbehaltlos anerkannt. Die Handelsver- 
tretung der UdSSR. in Deutschland wird der Botschaft, d. h. der diplo- 
matischen Vertretung der Sowjetunion, angegliedert, Im Zusammen- 
hang damit wird die gesamte Rechtsstellung der Handelsvertretung neu 
geordnet, Ihr Gebäude in der Lindenstraße in Berlin und die leitenden 
Mitglieder des Personals genießen die Rechte der Exterritorialität. Die 
Handelsvertretung braucht nicht in das Handelsregister eingetragen zu 
werden, ihre in Deutschland vorgenommenen Rechtshandlungen werden 
nach den deutschen Gesetzen behandelt und unterliegen der deutschen 
Gerichtsbarkeit, 
Der zentrale Teil des Abkommens behandelt die Vorschriften für 
die Ein- und Ausfuhr und für den Durchgangsverkehr, das Konzessions- 
wesen, den Ausbau der Konsignationsgeschäfte, die Lizenzfragen und 
die Zollformalitäten. Für Musterkoffer, Hausrat bei Umzügen usw. wird 
die lizenzfreie Einfuhr gestattet, Die Zollformalitäten sind sämtlich auf 
dem Prinzip der Meistbegünstigung bzw. der Inländerbehandlung auf- 
gebaut. Es wird hierzu festgelegt, daß die vertragschließenden Teile in 
kürzester Frist in Unterhandlungen über den Abschluß eines Zollver- 
trages eintreten werden, Sämtliche Bestimmungen haben die Tendenz, 
dem Warenverkehr zwischen beiden Reichen möglichst alle Schwierig- 
keiten aus dem Wege zu räumen, und werden sich in der Praxis als 
starke Erleichterungen fühlbar machen, umsomehr, wenn der geplante 
Zolltarifvertrag sie in befriedigender Weise ergänzen wird; 
Nicht unerwähnt bleiben dürfen in diesem Zusammenhang die Be - 
stimmungen über die Einfuhr von Tieren und tieri- 
schen Teilen aus der UdSSR, nach Deutschland, die in einem An- 
hang zum Wirtschaftsabkommen festgelegt sind. Diese Bestimmungen 
entsprechen nicht den objektiven Möglichkeiten und Erfordernissen des 
deutsch-russischen Warenverkehrs. Die Einfuhr lebenden Viehs und 
die Einfuhr von Rindfleisch bleibt im allgemeinen überhaupt untersagt. 
An lehbendem Vieh dürfen nur Pferdewallache. Geflügel und wöchentlich
	        

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Führer Durch Die Wirtschaft Der Union Der Sozialistischen Sowjet-Republiken. Handelsvertret. der UdSSR in Deutschland, 1926.
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