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Sozialpolitik in Österreich 1919 bis 1923

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Bibliographic data

fullscreen: Sozialpolitik in Österreich 1919 bis 1923

Monograph

Identifikator:
176805004X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-171838
Document type:
Monograph
Author:
Hanusch, Ferdinand http://d-nb.info/gnd/118701460
Fränkel, Richard http://d-nb.info/gnd/1146033133
Title:
Sozialpolitik in Österreich 1919 bis 1923
Place of publication:
Wien
Publisher:
Arbeit u. Wirtschaft, Wiener Volksbuchh. in Komm.
Year of publication:
1923
Scope:
54 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Übersicht über die sozialpolitische Gesetzgebung in Österreich von 1919 bis 1923
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Sozialpolitik in Österreich 1919 bis 1923
  • Title page
  • Referat des Abgeordneten Ferdinand Hanusch auf dem Zweiten österreichischen Gewerkschaftskongreß
  • Übersicht über die sozialpolitische Gesetzgebung in Österreich von 1919 bis 1923

Full text

vorgenommenen Notstandsarbeiten waren nur ein Tropfen auf 
einen heißen Stein. Um so mehr Anerkennung verdienen die Be— 
nühungen der verschiedenen Gemeinden, vor allem der Gemeinde 
Wien, die sich in einem großzügigen Arbeitsprogramm, insbesondere 
hinsichtlich der Bautätigkeit, ußerten. Nachdem wohl als bekannt 
vorausgesetzt werden darf, daß gerade die Bautätigkeit auch eine 
wirtschaftliche Belebung auf anderen Gebieten nach sich zieht, kann 
wohl angenommen werden, daß nicht bloß für die Bauarbeiter, 
sondern auch für andere Berufe eine merkliche Entlastung des 
Arbeitsmarktes eintreten wird. Damit ist das Problem der Arbeits— 
losigkeit noch lange nicht gelöst und es werden noch andere Vor— 
kehrungen getroffen werden müssen, um unsere Industrie wieder 
in Gang zu bringen. Wir wollen hoffen, daß die angebahnten 
Handelsverträge das ihrige dazu beitragen, um das Eis zu brechen. 
Anderseits ist wohl jedermann klar, daß das System der Kurz— 
arbeit auf die Dauer nicht aufrechterhalten werden kann, weil es 
eine Degenerierung der Arbeiterklasse unfehlbar nach sich ziehen 
würde, was gewiß niemand gutheißen kann. Im übrigen wider— 
streitet die Kurzarbeit auch den volkswirtschaftlichen Interessen. Bei 
alldem kann und darf der Kampf für die berechtigten Forderungen 
der Arbeitslosen nicht ruhen, wenn auch die oftmals recht bedenken— 
los in die Massen geschleuderten Schlagworte unverantwortlicher 
Personen von den Gewerkschaften nicht übernommen werden. Die 
Mittel und Art des Kampfes lassen sich allerdings von vornherein 
nicht bestimmen. Die bisher beobachtete Taktik mag zwar den 
Wünschen besonders radikaler Elemente nicht entsprochen haben. 
Die Gewerkschaften wie auch die Partei können jedoch den not— 
leidenden Menschen keine Blutopfer zumuten. Die bisherigen Er— 
folge unserer Taktik beweisen, daß wir damit auf dem rechten 
Wege waren. 
Obwohl mit der Arbeitslosenversicherung nicht in direktem 
Zusammenhang stehend, sollen an dieser Stelle noch die ver— 
schiedenen anderen Unterstützunggarten und Vereinbarungen 
zwischen Arbeitern, Unternehmern und der Regierung erwähnt 
werden, die sich auf die Arbeiterschaft solcher Betriebe bezogen, 
welche infolge Kohlen-, Material- oder Strommangels ganz oder 
teilweise feiern mußten. Das Wesen dieser Vereinbarungen bestand 
darin, daß Staat, Unternehmer und Arbeiter zu gleichen Teilen 
für den Entgang des Lohnes aufzukommen hatten. Einiae solcher 
UÜbereinkommen bestehen noch heute zu Recht. 
8. Arbeitsvermittlung. Eng im Zusammenhang 
mit der Arbeitslosenversicherung steht die Arbeitsvermittlung, die 
früher mit Ausnahme der wenigen gewerkschaftlichen Einrichtungen 
entweder eine Domäne bürgerlichen Erwerbes war oder sofern 
sie als Einrichtung einer Gemeinde bestand, sich aus mancherlei 
Gründen keines hesonderen Schon dem 
Jauten
	        

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American Debt. Stat. Off., 1923.
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