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Die obligatorische Krankenversicherung

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Bibliographic data

fullscreen: Die obligatorische Krankenversicherung

Monograph

Identifikator:
176840707X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-149526
Document type:
Monograph
Title:
Die obligatorische Krankenversicherung
Place of publication:
Genf
Publisher:
Internationales Arbeitsamt
Year of publication:
1927
Scope:
892 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erster Teil. Das Anwendungsgebiet
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die obligatorische Krankenversicherung
  • Title page
  • Allgemeine Einleitung
  • Erster Teil. Das Anwendungsgebiet
  • Zweiter Teil. Leistungen
  • Dritter Teil. Einnahmequellen und Finanzgebaren
  • Vierter Teil. Die Versicherungsträger
  • Fünfter Teil. Das Streitverfahren, Rechtsverletzungen und Strafen
  • Sechster Teil. Die Krankenversicherung der Ausländer
  • Contents

Full text

34: 
ERSTER TEIL 
kasse im Lauf der letzten 12 Monate während 26 Wochen oder unmittelbar 
vor dem Ausscheiden während mindestens 6 Wochen versichert gewesen 
ist ($ 313). 
Freiwillige Selbstversicherung 
Es können sich freiwillig versichern, sofern. ihr gesamtes Jahresein- 
coramen nicht den Betrag von 3.600 RM. übersteigt : 
L. die Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, 
aber aus irgendeinem Grund versicherungsfrei sind ; 
2, die Familienangehörigen des Arbeitgebers, die nicht auf Grund 
eines Arbeitsvertrages und ohne Entgelt in seinem Betriebe tätig 
sind ; 
die selbständigen Gewerbetreibenden und andere Betriebsunter- 
nehmer, die in ihren Betrieben regelmässig nicht mehr als zwei 
versicherungspflichtige Personen beschäftigen ($ 176, Abs. 1). 
Die Kasse kann die Antragsteller durch einen Arzt untersuchen lassen 
und kranke Personen zurückweisen. Ausserdem kann durch die Kassen- 
satzung eine Altersgrenze und die Vorlegung eines ärztlichen Gesundheits- 
zeugnisses gefordert werden. 
Die freiwillige Versicherung kann auch nach dem Wegfall der den 
Beitritt bedingenden Voraussetzungen ohne Rücksicht auf die bisherige 
Dauer der Versicherung fortgesetzt werden. Die Überschreitung der Ein- 
kommensgrenze von 3.600 RM. bildet. keinen Hinderungsgrund für die 
Fortsetzung der freiwilligen Versicherung. Die freiwillige Versicherung 
erlischt, wenn der Versicherte seinen Aufenthalt im Inland aufgibt, auf 
seine Eigenschaft als Versicherter verzichtet, sich bei einer andern Kasse 
versichert oder an zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen die 
Entrichtung der Beiträge unterlässt ($ 314). 
Arbeitsunfähige bleiben für die Dauer des Bezuges der Kassenleistun- 
gen Kassenmitglieder ($ 311). 
Statistik 
ALLGEMEINE BEVÖLKERUNGSSTATISTIK 
Gesamtzahl der Einwohner 
Bei der Volkszählung vom 16. Juni 1925 ist auf dem gegenwärtigen 
4ebiet von Deutschland (470.115 qkm, ohne das Saargebiet) eine ortsan- 
wesende Bevölkerung von 62.474.872 Einwohnern gezählt worden, von 
denen 30.169.973 Männer und 32.304.899 Frauen sind, so dass 1.071 Frauen 
auf 1.000 Männer treffen. Im Vergleich zu der Zählung vom 8. Oktober 
1919 ist eine Vermehrung um 3.296.000 (5,57 v. H.), und im Vergleich zu 
der Zählung vom 1. Dezember 1910 eine Vermehrung von 4.676.000 
(8,09 v. H.) eingetreten. Nach den berichtigten Ergebnissen zählte die 
Bevölkerung am 186. Juni 1925 62.564.753 Einwohner. 
Die Berufsagliederung der Bevölkerung 
Die vorletzte Berufszählung hat im Jahre 1907 stattgefunden, während 
die Ergebnisse der jüngst durchgeführten Zählung erst unvollkommen be- 
kannt sind. Gleichwohl veröffentlichte die Zeitschrift Wirtschaft und 
Statistik vom Jahre 1921 (Nr. 41) eine zusammenfassende Übersicht 
über die Gliederung der werktätigen Bevölkerung im Jahr 1920. Damals 
wurden 29.991.384 werktätige Personen gezählt, davon 23.813.823 Lohn- 
arbeiter und 6.077.561 selbständige Arbeiter. (Dabei ist, die Bevölkerung 
des Saarbeckens nicht inbegriffen.) 
Wir geben. daher. hier nur eine Übersicht über die Verteilung der Be- 
völkerung auf die einzelnen Altersklassen und die natürliche Bevölkerungs- 
ewezung-
	        

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Die Obligatorische Krankenversicherung. Internationales Arbeitsamt, 1927.
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