Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Das Arbeitsrecht der Čechoslovakischen Republik

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Das Arbeitsrecht der Čechoslovakischen Republik

Monograph

Identifikator:
177130992X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-153391
Document type:
Monograph
Author:
Wokurek, Ludwig
Title:
Das Arbeitsrecht der Čechoslovakischen Republik
Place of publication:
Brünn
Publisher:
Verlag des "Hauptvereines deutscher Ingenieure in der Čsl. Republik"
Year of publication:
1928
Scope:
XI, 405 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Teil. Das Recht des Arbeitsvertrages
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Arbeitsrecht der Čechoslovakischen Republik
  • Title page
  • Contents
  • I. Teil. Allgemeiner Teil
  • II. Teil. Das Recht des Arbeitsvertrages
  • III. Teil. Arbeiterschutzrecht
  • IV. Teil. Das Arbeitsverfassungsrecht
  • V. Teil. Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnisse
  • Index

Full text

Die weitere Behandlungdes Arbeitsvertrags— 
rech te s wird von der Stellung der Fagen ausgehen, wie der Arbeits— 
vertrag vorbereitet und wie er geschlossen wird, ferner welche Pflich— 
ten sich aus dem Arbeitsvertrage a) für den Arbeitnehmer, b) für 
den Arbeitgeber ergeben; endlich wie das Arbeitsverhältnis beendet 
wird. Der Lehrvertrag wird wegen der hier in Betacht kommenden 
besonderen Umstände auch eine besondere Behandlung zu erfahren 
haben, somit wird als Schlußkapitel folgen: der Lehrvertrag. 
8 5. Wie wird der Arbeitsvertrag vorbereitet? 
Da der Arbeitsvertrag zwei Vertragsparteien, den Arbeitneh⸗ 
mer und den Arbeilgeber voraussetzt, ist es zum Zustandekommen 
eines Arbeitsvertrages notwendig, daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer 
zum Zwecke des Abschlusses eines Arbeitsvertrages in Fühlung kom— 
men; ist es notwendig, daß beim Arbeitgeber Arbeitsgelegenheit vor⸗ 
handen ist, daß der Arbeitnehmer auf irgend eine Weise dem Arbeit⸗ 
geber hiebon Kenntnis gibt und daß dieser sich dann um die Arbeits— 
gelegenheit bewirbt. In erster Linie scheint es nun Sache des Arbeit— 
nehmers selbst zu sein, sich darüber zu informieren, wo eine Arbeits- 
gelegenheit für ihn gegeben ist. Diese Umschau des einzelnen Arbeits⸗ 
nehmers wird für ihn immer sehr zeitraubend und mühevoll sein, 
well er, der gelegentlich eine Arbeitsgelegenheit sucht, keinen oder doch 
nicht den enisprechenden Überblick über die Lage des Arbeitsmarktes 
hat und zwar weder in örtlicher noch in beruflicher Hinsicht. Eine 
solche Umschau kann durch persönliches Nachfragen, durch Inserieren 
in Zeitungen und durch Aufsuchen von in Zeitungen ausgeschriebenen 
Arbeitsstellen erfolgen! Eine solche persönliche Umschau ist immer, 
oder doch meistens eine ebenso umständliche wie unzweckmäßige Art, 
eine Arbeitsgelegenheit ausfindig zu machen. Zweckmäßiger ist, wenn 
eine außerhalb des Arbeitgebers und Arbeitsnehmers stehende dritte 
Person, es sei eine Einzelnperson oder ein Verein oder eine Einrich— 
tung eines Kommunalverbandes (namentlich Gemeinde oder Staat), 
welche in der Lage ist, sich die früher erwähnte Übersicht zu verschaf⸗ 
sen und bei welcher eine größere Zahl von Anmeldungen über offene 
Arbeitsgelegenheiten und von Nachfragen nach solchen zusammen— 
kommen sih bestrebt, durch eine planmäßige Tätigkeit zwischen An— 
gebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkte regulierend, ausgleichend 
wirken. Geschieht dies, dann spricht man von Arbeitsvermittlung. 
Vei der Tätigkeit, die sich auf diesem Gebiete entwickelt, wird es sich in 
erster Linie darum handeln, die bei Arbeitgebern tatsächlich offenen 
Arbeitsstellen ausfindig zu machen und den arbeitssuchenden Arbeit— 
nehmern zugänglich zu' machen, ferner für den Fall als die vorhan— 
denen Arbeusgelegenheiten nicht für alle arbeitssuchenden Arbeit⸗ 
8*
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Graf Georg Kankrin in Nationalökonomischer Und Finanzwirtschaftlicher Beziehung. Buchdruckerei “Lituania”, 1914.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.