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Das Hotel- und Gastgewerbe

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Bibliographic data

fullscreen: Das Hotel- und Gastgewerbe

Monograph

Identifikator:
1774764512
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-160421
Document type:
Monograph
Author:
Nitsch, Harry http://d-nb.info/gnd/117023272
Title:
Das Hotel- und Gastgewerbe
Place of publication:
Düsseldorf
Publisher:
Floeder
Year of publication:
1928
Scope:
804 Seiten
Ill.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
57. Die Werbung für das eigene Hotel-Restaurant
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Hotel- und Gastgewerbe
  • Title page
  • Contents
  • 1. Auftakt
  • 2. Der Wert zielbewußter Propaganda
  • 3. Was bezweckt die Reklame?
  • 4. Vom Wert der Zeitungsreklame
  • 5. Welche Zeitungen und Zeitschriften wähle ich für meine Propaganda?
  • 6. Die technische Gestaltung des Inserats
  • 7. Die Anzeige im Restaurantbetrieb
  • 8. Der Reim in der Reklame
  • 9. Die Zeitstrophe in der Reklame
  • 10. Vorsicht! Der Setzkasten ist oft des Inserenten Feind
  • 11. Groteske Reklame durch orthographische Schnitzer
  • 12. Dauerwerbung durch das Kennzeichen
  • 13. Gemeinschaftsreklame der Hotels mit dem Kurort
  • 14. Kombinierte Anzeigereklame
  • 15. Ausnützung technischer Betriebseinrichtungen und die Reklame dafür
  • 16. Kollektivpropaganda durch korporative Vereinsreklame
  • 17. Die Anzeige auf dem gastgewerblichen Arbeitsmarkt
  • 18. Der Inserent und der Zeitungsverleger
  • 19. Der "Blickfang"
  • 20. Propagandawinke für ein ungenügend besuchtes Hotel
  • 21. Der illustrierte Faltprospekt
  • 22. Der Wert guter und die Schädlichkeit schlechter Werbeschriften
  • 23. "Unzweckmäßige" und "richtige" Formate der Werbeschriften
  • 24. Die illustrierte Werbebroschüre
  • 25. Unzweckmäßige Werbebroschüren privater Verleger
  • 26. Aparte, nicht schablonenhafte Werbemittel
  • 27. Eine nicht alltägliche Broschüre
  • 28. Hotelbroschüren für Autotouren und Schlittenfahrten
  • 29.Feuilletonistische Werbung für einen Kurort und ein Kur-Hotel
  • 30. Feuilletonistische Werbung für ein Großstadthotel
  • 31. Feuilletonistische Werbung für ein mondänes Gesellschafts-Etablissement
  • 32. Groteske Werbung für ein hypermodernes Hotel
  • 33. Die Kofferetikette als reisender Propagandist
  • 34. Die Kofferetikette und das Abziehplakat
  • 35. Die heitere oder satirische Episode in der Kurortwerbung
  • 36. Ausnützung der Gelegenheiten
  • 37. Propaganda durch Mediziner
  • 38. Studienreise der Ärzte
  • 39. Wissenschaftliche Studienreisen
  • 40. Erholungsreisen und Reisestipendien als Belohnung
  • 41. Ferien für Jugendliche
  • 42. Wie und wann wirkt und wirbt das Plakat?
  • 43. Anregungen und praktische Beispiele für Preisausschreiben und Wettbewerbe
  • 44. Die Preiskonkurrenzen beim Sommersport
  • 45. Die Preiskonkurrenzen beimWintersport
  • 46. Verhängnisvolle Wettbewerbe und Preisausschreiben
  • 47. Wissenschaftliche Sportwochen oder Sporttage
  • 48. Die Mitarbeit der Schriftsteller und Journalisten
  • 49. Journalistische Studienfahrten
  • 50. Vaterländische Werbemethoden
  • 51. Gefährliche Indiskretionen bei der Werbung
  • 52. Briefpapier als Werbehelfer
  • 53. Der Briefumschlag als Werber
  • 54. Die Propagandawirkung des Namens
  • 55. Ein internationales Wert-Kennzeichen für Hotels
  • 56. Wie fessele ich meine Gäste?
  • 57. Die Werbung für das eigene Hotel-Restaurant
  • 58. Die Schlüssel-, beziehungsweise Zimmerkarte als Werber
  • 59. Ein kleiner, aber fleißiger Propagandist: die Ansichtskarte
  • 60. Der Sprechbrief
  • 61. Gästewerbung durch Briefe
  • 62. Der Auslands-Werbebrief
  • 63. Propagandamöglichkeiten
  • 64. Stadtwappen und Reklame
  • 65. Wann "empfiehlt" sich die Empfehlungskarte?
  • 66. Die Farbe in der Reklame
  • 67. Das gute Lichtbild als Propagandahelfer
  • 68. Wichtige Kleinigkeiten im gepflegten Hotelzimmer sind ausgezeichnete Werbehelfer
  • 69. Werbeprogramm eines großen internationalen Kurortes und Sportplatzes
  • 70. Arbeitsprogramm eines Kurort-Werbefachmannes
  • 71. Der Kurdirektor
  • 72. Fremdenverkehrsvereine
  • 73. Das Kaffeehaus in seiner Heimat
  • 74. Der Wert persönlicher Beziehungen
  • 75. Wie sorge ich für mein und ein gutes Andenken?
  • 76. Die Propaganda im Ausland
  • 77. Bilder, die in Amerika gefallen und werbend wirken
  • 78. Vom Wohltun
  • 79. Die Modenschau im mondänen Hotel
  • 80. Der Propagandawert von Kongressen und Ausstellungen
  • 81. Der Ruhetag der Frauen
  • 82. Die Werbeaktion "Der aufmerksame Ehemann"
  • 83. Das "Wochenende" und seine Organisierung
  • 84. Nach dem Theater. - Nach der Abendunterhaltung
  • 85. Eine kleine Werbekampagne anläßlich eines besonderen Ereignisses
  • 86. Der Rundfunk als Werber
  • 87. Propaganda durch den Film
  • 88. Proteste gegen Filmreklame im Theater
  • 89. Reklame durch Licht
  • 90. Die Reklame an der Landstraße
  • 91. Die negative Reklame
  • 92. Der geschulte Reklamefachmann
  • 93. Die Anzeigenzentrale des Reichsverbandes der Deutschen Hotels, Restaurants und verwandter Betriebe E. V.
  • 94. Die Reichszentrale für Deutsche Verkehrswerbung
  • 95. Die Fremdenverkehrskommission der Bundesländer Wien und Niederösterreich
  • 96. Die Schweizer Verkehrszentrale
  • 97. Die italienische U-N-I-T-I
  • 98. Die italienische ENIT
  • 99. Der Verband Deutscher Reklamefachleute E. V.
  • 100. Die Tätigkeit der Annoncenexpeditionen
  • 101. Schutz vor zudringlichen Anzeigenwerbern und zweifelhaften Reklameunternehmungen
  • 102. Tricks wilder Adreßbuchunternehmer
  • 103. Versand der Werbeschriften
  • 104. Erfolgskontrolle der Propagandamaßnahmen
  • 105. Reisebureaus sowie Hotel- und Fremdenverkehrs-Werbung
  • 106. Adressen von Reise- und Verkehrsbureaus
  • 107. Adressen von Konsulaten
  • 108. Ausklang

Full text

nehmungen öffentlicher Belustigung und Schaustellung. Dieser Ver— 
ordnung folgte am 2. August 1920 ein Erlaß über Ausnahmen für 
Zier- und Handelsgärtner für die Dauer bis zum 16. Oktober 1920 
und am 9. November die zweite Ausnahmeverordnung. Diese schuf 
noch eine Begünstigung hinsichtlich des Schichtwechsels für die 
Papierindustrie, die Ausdehnung der Ausnahmebestimmungen der 
zuckerindustrie auf die Konsumzuckerindustrie und besondere Be— 
timmungen für Kalkwerke, Steinbrüche und Zementfabriken. 
gewerbliche Gärtnereien sowie Kredit- und Bankgeschäfte. 
Diese Verordnungen wurden auf Grund des Gesetzes von 
dem hiezu eingesetzten paritätischen Beirat vorberaten. Anstürme 
um Sonderbestimmungen seitens verschiedener Berufe, ja sogar 
Einzelfirmen, die um Gründe dafür niemals verlegen waren, 
konnten bisher mit Erfolg abgewehrt werden. Die Gewerbe— 
inspektoren haben für die strenge Durchführung des Gesetzes eine 
lebhafte Tätigkeit entwickelt. Sie haben insbesondere den Be— 
stimmungen über die Arbeitszeit in den Kollektivverträgen ihr 
Augenmerk zugewendet, die leider oftmals mit dem Gesetz, spegiell 
was die Begünstigungen der Frauen und Jugendlichen anlangt, 
in Widerspruch standen. Die Angriffe der Unternehmer auf das 
Achtstundentaggesetz haben sich speziell in der jüngsten Zeit sehr 
verschärft. Es muß als eine JIronie des Schicksals bezeichnet werden, 
daß diese Bestrebungen der Unternehmer gerade in eine Zeit fielen, 
die nicht einmal eine volle 48stündige Beschäftigung der Arbeiter 
zuließ. Dieser Kampf blieb aber nicht auf unser Land beschränkt, 
er machte sich so ziemlich in allen Kulturstaaten bemerkbar. Zum 
Teil zeitigte er auch Erfolge. Inwieweit diese noch auf Osterreich 
rückwirken werden, wird sich erst bei Wiederaufnahme unserer 
Produktion erweisen. Zurzeit der Abfassung des Berichtes herrscht in 
fast allen Berufen die Kurzarbeit. Nur die Buchdrucker und Lebens— 
nittelarbeiter lehnten sie ab. In der Mehrzahl der Berufe zogen 
Gewerkschaftsleitungen wie Arbeiter die Kürzung der Arbeitszeit 
der Vermehrung des Arbeitslosenstandes vor. Für beide Ansichten 
gibt es ein Für und Wider, das wir an dieser Stelle nicht näher 
erörtern wollen. Die Kurzarbeit hat jedoch einen solchen Umfang 
angenommen, ihr Einfluß auf die Lebenshaltung der Arbeiter 
erweist sich von einer so ungeheuren Tragweite, daß es dringend 
nötig erscheint, alle geeigneten Maßnahmen zu einer Abbilfe ins 
Auge zu fassen. 
Besondere Schwierigkeiten ergaben sich hinsichtlich der Ein— 
führung der gesetzlichen 441-0Stunden-Woche für die Frauen und 
Jugendlichen, die letzten Endes zu einer Einschränkung des Gesetzes 
führten. Die Vollzugsanweisung vom 28. Juli 1920 bestimmte, daß 
diese Begünstigung in solchen Betrieben oder Betriebsabteilungen 
keine Anwendung zu finden habe, in denen die Arbeitsleistung der 
geschützten Versonen mit jiener der männlichen Arbeiter derart
	        

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Kaufmanns Herrschgewalt. Verlag von G.A. Gloeckner, 1914.
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