Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Alters- und Hinterlassenenversicherung

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Alters- und Hinterlassenenversicherung

Monograph

Identifikator:
1777407826
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-169052
Document type:
Monograph
Title:
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Place of publication:
[Bern]
Publisher:
[Selbstverl.]
Year of publication:
1928
Scope:
133 S
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VIII. Zusammenfassende Würdigung der Vorlage
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung
  • Title page
  • I. Die obligatorische Volksversicherung
  • II. Bevölkerungsstatistische Grundlagen der Versicherung
  • III. Die Organisation der Versicherung
  • IV. Darstellung eines Projektes
  • V. Die Finanzierung der Leistungen von Bund und Kantonen an die Versicherung
  • VI. Die Zusatzversicherung der Kantone
  • VII. Erläuterungen zum Gesetzesentwurf
  • VIII. Zusammenfassende Würdigung der Vorlage
  • Contents

Full text

99 
mit einer nicht unerheblich grössern Zahl von auf Altersrente berechtigten 
Personen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten gerechnet werden muss, 
ohne dass dieser Vermehrung eine entsprechende Zunahme der beitrags- 
pflichtigen Personen gegenüberstehen wird. Ob die Verhältnisse in der 
Zukunft sich wirklich so entwickeln werden, weiss niemand. Die Unter- 
suchungsergebnisse stellen im wesentlichen eine Hypothese dar. Diese beruht 
aber auf der Beobachtung der Vergangenheit anhand der frühern schweize- 
rischen Volkszählungen und zieht ihre Schlüsse aus Entwicklungstendenzen, 
die sich schon jetzt deutlich abzeichnen. Die konsultierten Fachleute haben 
sich den Schlussfolgerungen des Amtes angeschlossen. Der Gesetzgeber muss 
deshalb bei der Anlage der Versicherung auf sie Bedacht nehmen, wenn sein 
Werk in der Zukunft nicht gefährdet sein soll und er sich nicht Vorwürfen aus- 
setzen will. 
Wir haben die Entwicklung der Versicherung in Einnahmen und Aus- 
gaben für die nächsten Jahrzehnte, auf Grund der vom Amte ermittelten 
Untersuchungsergebnisse, in Tabelle 3 dargestellt. Sie zeigt, dass die 
Versicherung unter Heranziehung der Erträgnisse des in der Übergangszeit 
angelegten Fonds in der Lage ist, auch gesteigerten zukünftigen Ansprüchen, 
die sich aus einer Vermehrung der Zahl der Altersrentner ergeben werden, 
zu entsprechen. Die Verzinsung des Fonds, welche für das Tempo seines 
Anwachsens und damit für das Mass der der Versicherung zur Verfügung ste- 
henden Erträgnisse von Bedeutung ist, haben wir in vorsichtiger Bewertung 
der möglichen Entwicklung auf dem Geldmarkt für die ersten 10 Jahre seines 
Bestehens auf 4% %, für die zweiten 10 Jahre auf 4% % und für die Folgezeit 
auf 4% geschätzt. Auch diese Schätzung kann nach oben oder unten durch 
die Wirklichkeit widerlegt werden, was auf das Gleichgewicht der Versicherung 
zurückwirken kann. Die Veränderungen dürften sich aber allem Anschein 
und der Natur der Sache nach, wenn nicht ausserordentliche Ereignisse ein- 
treten, nur langsam und allmählich einstellen, und wenn sie zu Ungunsten der 
Versicherung wirken, möglicherweise durch andere Einnahmen, die nicht in 
die Rechnung eingestellt sind, zum Teil kompensiert werden. Wir denken dabei 
speziell an die Möglichkeit, dass wohlhabende Personen auf den Bezug der auch 
ihnen zukommenden, den Gegenwert der Beitragspflicht darstellenden Renten- 
leistungen verzichten, 
Die Tabelle, die von einer Inkraftsetzung der Versicherung im Jahre 
1983 ausgeht, weist ’erst nach 1950 einen gewissen Ausfall infolge der 
Erhöhung der KRentnerzahlen gegenüber der Zahl der Beitragspflich- 
tigen auf. Wenn auch mit der Möglichkeit dieser Mehrbelastung gerechnet 
werden muss, so können sich bis dahin auch andere Möglichkeiten ver- 
wirklichen, die in entgegengesetzter Richtung wirken. Wird aber die Be- 
lastung sich tatsächlich in der vermuteten Richtung entwickeln, so wird die 
gesteigerte wirtschaftliche Kraft, welche den verbesserten Lebensbedingungen 
entspricht und eigentlich die Voraussetzung dafür bildet, gestatten, dann- 
zumal die Gesetzgebung den veränderten Verhältnissen. anzupassen und die
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Lehren Des Marxismus Im Lichte Der Russischen Revolution. Sack, 1928.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.