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Alters- und Hinterlassenenversicherung

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Bibliographic data

fullscreen: Alters- und Hinterlassenenversicherung

Monograph

Identifikator:
1777407826
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-169052
Document type:
Monograph
Title:
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Place of publication:
[Bern]
Publisher:
[Selbstverl.]
Year of publication:
1928
Scope:
133 S
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Darstellung eines Projektes
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung
  • Title page
  • I. Die obligatorische Volksversicherung
  • II. Bevölkerungsstatistische Grundlagen der Versicherung
  • III. Die Organisation der Versicherung
  • IV. Darstellung eines Projektes
  • V. Die Finanzierung der Leistungen von Bund und Kantonen an die Versicherung
  • VI. Die Zusatzversicherung der Kantone
  • VII. Erläuterungen zum Gesetzesentwurf
  • VIII. Zusammenfassende Würdigung der Vorlage
  • Contents

Full text

53 
Erhöhung ihrer Leistungen und gleichbleibenden Beiträgen der d sicheren) 
zu einer steigenden Inanspruchnahme des Staates und damit der DE N 
führe. Dadurch würde die Einrichtung nicht nur ihren Von 4 4 nie auch 
gewollten Versicherungscharakter mehr und mehr verlieren; sie nm bare 
der Gegenstand von Experimenten werden, die dem Staat Ehen td 
Belastung bringen und letzten Endes ihren Bestand gelber gelä besserung 
Dies alles wird am ehesten vermieden, wenn einer Erhöhung and t SE un de 
der Versicherungsleistungen auch eine vermehrte finanzielle Ans reng S Sen 
Versicherten in Form der Entrichtung höherer Beiträge zur Versicherung geg 
überstehen muss. 
bb, Die Zuwendungen zur Erhöhung der Versicherungsleistungen. 
Die Verfassung spricht von einer Beteiligung des Staates am Bedarf der 
Versicherung, Sie geht ihrem Wortlaute nach offenbar davon aus, dass 
Bund und Kantone einen Teil der Einnahmen aufbringen, die zur Bestreitung 
der gesetzlichen Versicherungsleistungen notwendig sind. Eine Zuwendung 
öffentlicher Mittel wäre möglich in Form einer Übernahme des durch die Bei- 
träge der Versicherten und die Arbeitgeberbeiträge nicht gedeckten Teiles der 
einheitlichen Versicherungsleistungen oder in Form der Gewährung von Sub- 
ventionen an die Beiträge aller Versicherten oder einzelner Kreise davon, 
denen die Aufbringung des Beitrages Mühe macht. Wie wir bereits im Eingang 
der Darstellung des Projektes festgestellt haben, glauben wir von der Beschrei- 
tung dieser Wege absehen und einer andern Lösung den Vorzug geben zu 
sollen, die der Natur der zu schaffenden Versicherung besser gerecht wird. 
Die allgemeine Volksversicherung umfasst neben den breiten Massen, 
denen sie dienen will, auch eine Minderheit von Personen in guten Er- 
werbs- und Vermögensverhältnissen, die nicht sowohl des Bedürfnisses 
wegen als vielmehr um der Solidarität und der administrativen Verein- 
fachung willen in das Obligatorium einbezogen sind, sowie deshalb, 
weil niemand, auch der Begütertste nicht, zum voraus weiss, ob Sr 
nicht später über die Leistungen einer sozialen Versicherung froh sein 
Muss, Die Übernahme des durch die Beiträge der Versicherten und die Ar- 
beitgeberbeiträge Nicht gedeckten Teiles der einheitlichen Versicherungslei- 
stungen Seitens des Staates würde auch jener Minderheit eine wesentlich 
billigere Versicherung verschaffen, als sie sie anderwärts erwerben könnte. Das 
würde Sinn und Zweck einer sozialen Einrichtung zuwiderlaufen. Zudem 
würde der Bund auf diese Weise Gelder in die kantonalen Kassen ein- 
Schiessen, während es wichtig ist, dass sie auf eigenen Füssen stehen. 
. Aus ähnlichen Erwägungen empfiehlt es sich, von der Übernahme von 
Beiträgen oder Beitragsanteilen der Versicherten abzusehen. Gewiss könnten 
In diesem Falle die Beiträge höher angesetzt werden. Die Beitragssubvention 
Müsste dann aber auch Personen gewährt werden, welche nach Eintritt 
des Versicherungsfalles nicht entsprechend hohe Versicherunssleistungen nötig
	        

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Alters- Und Hinterlassenenversicherung. [Selbstverl.], 1928.
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