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Wirtschaftlichkeitslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Wirtschaftlichkeitslehre

Monograph

Identifikator:
1777655390
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-178507
Document type:
Monograph
Author:
Kobatsch, Rudolf http://d-nb.info/gnd/1013687159
Title:
Wirtschaftlichkeitslehre
Place of publication:
Wien
Publisher:
Österr. Staatsdr.
Year of publication:
1928
Scope:
IV, 200 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
2. Individuelle Rationalisierung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Wirtschaftlichkeitslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Wesen, Sinn und Umfang der Rationalisierung
  • 2. Individuelle Rationalisierung
  • 3. Rationelle Hauswirtschaft
  • 4. Rationelle Naturbeherrschung
  • 5. Rationalisierung der Landwirtschaft
  • 6. Rationalisierung in Industrie und Gewerbe
  • 7. Rationalisierung im Kleinbetrieb, namentlich im Gewerbe
  • 8. Die Rationalisierung des Warenvertriebes
  • 9. Rationalisierung des Verkehrswesens
  • 10. Rationalisierung des Geld- und Kreditverkehres
  • 11. Soziale Rationalisierung
  • 12. Soziale Wirkung der Rationalisierung
  • 13. Positive (innerbetriebliche) Mittel der sozialen Rationalisierung
  • 14. Stellungnahme von Wirtschaftsführern und Politikern zur Rationalisierung
  • 15. Öffentliche Rationalisierung
  • 16. Internationale Rationalisierung
  • 17. Vorschläge

Full text

14 
nicht mit allen rechtlichen und anständigen Mitteln, vor allem mit 
seiner Tüchtigkeit, dahin streben soll, sein Einkommen ständig zu 
vergrößern. 
Es war von Verschwendung und Geiz, als den zwei Extremen 
irrationeller Verwendung des Einkommens, die Rede; mit diesem 
Begriffspaar darf man nicht ein anderes, Komfort und Sparsam- 
keit, verwechseln; diese beiden Arten der Einkommensverwendung 
sind durchaus rationell. 
Die rationelle Verwendung des Einkommens erfordert jedenfalls, 
daß die Ausgaben sich jeweils nach der Höhe der Einnahmen zu 
richten haben (ein Grundsatz, der auch — im Gegensatze zu den 
gebräuchlichen Lehren der Finanzwissenschaft — vom Staate gilt; 
s. später » öffentliche Rationalisierung«). Aus diesem Grundsatze folgt 
das Gebot, solange und soweit als nur möglich Personalschulden 
zu vermeiden (die nicht mit gerechtfertigten Krediten im Erwerbs- 
leben zu verwechseln sind), denn der Einzelwirtschafter gerät dann 
leicht auf eine schiefe Bahn und in.die Hände offener oder ver- 
steckter Wucherer, das Irrationellste auf dem Gebiete der privaten 
Wirtschaftsführung, das man sich vorstellen kann. Wohl aber ist die 
Anschaffung eines Gutes gegen Ratenzahlung nicht unbedingt ab- 
zulehnen (neuartige Konsumfinanzierung), vorausgesetzt, daß es ein 
wirklich benötigter Gegenstand ist, dessen Gebrauchsdauer mindestens 
so lange ist als der Zeitraum der Zahlungen, und daß die einzelnen 
Raten mit den innerhalb des gleichen Zahlungstermines anfallenden 
Einkommen in gesundem Verhältnisse stehen. 
Ein Wort ist noch zu sagen über die Notwendigkeit, ein Mindest- 
maß von rechtlichen und technologischen (Waren-)Kennt- 
nissen zu besitzen, wenn man als Einzelwirtschafter rationell in 
der Verwendung des Einkommens vorgehen soll. Rechtliche Kennt- 
nisse benötigt man z. B., wenn man Zahlungen leistet und darüber 
eine Urkunde ausgestellt wird; technologische Kenntnisse benötigt 
man heutzutage deshalb, weil so vielerlei und so rasch wechselnde 
Waren, und dazu oft in sehr aufdringlich-geschickter Art, angeboten 
werden; ferner zur Entscheidung der Frage, ob man z. B. gute, aber 
teure oder billigere, aber minderwertige Stoffe kaufen soll, ob eine 
Reparatur noch lohnend ist und vieles andere mehr. Jedenfalls ist es, 
wie es jetzt eine eigene Verkäuferschulung (s. später) gibt, auch an 
der Zeit, die Käufer zu schulen: wieder ein Thema für den Unter- 
richt in Wirtschaftlichkeit.
	        

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Die Theorie Der Volkswirtschaft. Verlag von Arthur Kade, 1912.
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