Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Wirtschaftlichkeitslehre

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Wirtschaftlichkeitslehre

Monograph

Identifikator:
1777655390
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-178507
Document type:
Monograph
Author:
Kobatsch, Rudolf http://d-nb.info/gnd/1013687159
Title:
Wirtschaftlichkeitslehre
Place of publication:
Wien
Publisher:
Österr. Staatsdr.
Year of publication:
1928
Scope:
IV, 200 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
7. Rationalisierung im Kleinbetrieb, namentlich im Gewerbe
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Wirtschaftlichkeitslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Wesen, Sinn und Umfang der Rationalisierung
  • 2. Individuelle Rationalisierung
  • 3. Rationelle Hauswirtschaft
  • 4. Rationelle Naturbeherrschung
  • 5. Rationalisierung der Landwirtschaft
  • 6. Rationalisierung in Industrie und Gewerbe
  • 7. Rationalisierung im Kleinbetrieb, namentlich im Gewerbe
  • 8. Die Rationalisierung des Warenvertriebes
  • 9. Rationalisierung des Verkehrswesens
  • 10. Rationalisierung des Geld- und Kreditverkehres
  • 11. Soziale Rationalisierung
  • 12. Soziale Wirkung der Rationalisierung
  • 13. Positive (innerbetriebliche) Mittel der sozialen Rationalisierung
  • 14. Stellungnahme von Wirtschaftsführern und Politikern zur Rationalisierung
  • 15. Öffentliche Rationalisierung
  • 16. Internationale Rationalisierung
  • 17. Vorschläge

Full text

81 
werk« in Karlsruhe (auch in Stockholm gibt es ein »Handwerks- 
institut«) herausgegeben werden, dessen Wirksamkeit übrigens im 
ganzen Reiche viel Anklang gefunden hat. Es ist daher erfreulich, 
daß die erwähnten Gewerbeförderungsinstitute der Österreichischen 
Handelskammern sich neuerdings auch etwas mehr als bisher der 
gewerblichen Rationalisierung widmen. 
Untersuchen wir nun, welche konkreten Fragen der Rationalisierung 
besondere Anwendung auf den Kleinbetrieb finden können. 
Da ist zunächst die Frage des Nachwuchses, die Gewinnung 
geeigneter junger Kräfte für das Gewerbe. Bisher fand selten eine 
fachmännische Eignungsprüfung statt — Knaben, die nicht ge- 
zignet waren zu studieren, Söhne von Gewerbetreibenden oder Fach- 
arbeitern oder Waisen gingen in die Lehre, ohne daß man weiters 
ihre Eignung (höchstens in körperlicher Hinsicht) untersuchte. Ein 
Klavierbauer z. B. hatte in seinem Leben 150 Knaben auszubilden — 
davon sind nur neun wirkliche Klavierbauer geworden; soweit die 
anderen sich nicht anderen Berufen zukehrten, blieben sie bei einer 
Teilarbeit, z. B. bei der Klaviertischlerei, stecken. Kammerrat Kandl 
hat gewiß recht, wenn er Kindern, die zeichnerische, »gestaltende« 
Fähigkeiten haben, empfiehlt, sich einem Kunstgewerbe zuzuwenden; 
er irrt aber, wenn er diese Gewerbe in allzu starkem Gegensatz zu 
unserer »trostlosen Zeit« der »Mechanisierung aller Arbeit« bringt, 
wo keiner mehr ein »Werk« vollenden könne, die das Leben freuden- 
leer mache usw. Die moderne rationalisierte industrielle oder sonstige 
Betriebsarbeit bietet dem Denkenden so viele Anregungen, treibt ihn 
ständig an, weitere Verbesserungen zu ersinnen und vorzuschlagen, 
stellt ihm so viele, auch ideelle Vorteile in Aussicht und befreit ihn 
vor allem so sehr von der Sklavenarbeit an untauglichen Mitteln, 
gibt ihm auch so viele (ja die einzigen!) Chancen, die eigene wirt- 
schaftliche Lage und die seiner Angehörigen zu verbessern, daß man 
jenes strenge Urteil wohl als in den Tatsachen nicht begründet zurück- 
weisen muß. Es liegt jedenfalls im Interesse des Lehrherrn und des 
Lehrlings, sich der gewerblichen Eignungsprüfung weit mehr als 
bisher zu bedienen. Schon jetzt veranlassen kluge Meister auf eigenen 
Antrieb solche Prüfungen: der Lehrling ist nicht verpflichtet, sofort 
die gewerbliche Arbeit zu beginnen, sondern wird erst auf jene Eigen- 
schaften geprüft, die für tüchtige Arbeiter in diesem Gewerbe er- 
forderlich sind. In vielen Ländern gibt es öffentliche Beratungsstellen 
für Lehrlinge (Lehrplätze) und in Deutschland suchen schon etwa 
Kobatsch. Wirtschaftlichkeits!iehre.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1913.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.