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Die wirtschaftliche Konzentration

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Bibliographic data

fullscreen: Die wirtschaftliche Konzentration

Monograph

Identifikator:
1779735448
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-164166
Document type:
Monograph
Author:
Gruntzel, Josef http://d-nb.info/gnd/121546470
Title:
Die wirtschaftliche Konzentration
Place of publication:
Wien
Publisher:
Springer
Year of publication:
1928
Scope:
78 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
24. Die Versuche einer gesetzlichen Regelung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die wirtschaftliche Konzentration
  • Title page
  • Contents
  • 1. Die Begriffsbildung
  • 2. Betrieb
  • 3. Die Unternehmung
  • 4. Die Ursachen der Konzentration
  • 5. Die Formen der Konzentration
  • 6. Die Sammelunternehmung
  • 7. Die Kapitalsanlagevereinigung
  • 8. Die vertikale Konzentration
  • 9. Die horizontale Konzentration
  • 10. Teilweise und vollständige Konzentration
  • 11. Der vertragsmäßige Zusammenschluß
  • 12. Zusammenschluß durch Aktienerwerb oder Aktientausch
  • 13. Der Zusammenschluß durch Bildung einer Haltegesellschaft
  • 14. Der Zusammenschluß durch völlige Verschmelzung
  • 15. Das Kartell
  • 16. Der Trust
  • 17. Die Interessengemeinschaft
  • 18. Die Fusion
  • 19 Die Zwangsorganisation
  • 20. Die internationale Organisation
  • 21. Die Wirkungen auf die Produktionskosten
  • 22. Die Wirkungen auf die Preise
  • 23. Die Wirkungen auf die Arbeiter
  • 24. Die Versuche einer gesetzlichen Regelung
  • Index

Full text

Die Versuche einer gesetzlichen Regelung 75 
sowie das Federal Trade Commission-Gesetz von 1919, das eine eigene 
Behörde, die Federal Trade Commission schafft, welche fortlaufend 
die allgemeinen Geschäftsverhältnisse, besonders mit Rücksicht auf 
unlauteren Wettbewerb, etwaige Handelsbeschränkungen und Monopol- 
bildungen zu untersuchen hat, also ein Kontrollgesetz ist. Eine Bresche 
in die Antitrustgesetzgebung schlug jedoch die Export Trade Act 1918 
(Webb-Pomerence Law), die für den Ausfuhrhandel Vereinigungen 
gestattet, die im Binnenhandel ungesetzlich sein würden. 
Eine umfassende Regelung hat Kanada durch die Combines In- 
vestigation Act von 1923 vorgenommen. Als combines gelten danach 
alle Zusammenschlüsse, die zum Nachteil oder gegen das Interesse des 
Publikums, seien es Verbraucher, Erzeuger oder andere, gewirkt haben 
oder wahrscheinlich wirken werden, umfassen also 1. sogenannte Fusionen, 
Trusts und Monopole und 2. das Verhältnis, das sich ergibt, wenn eine 
Person die Kontrolle über oder ein Interesse an der Gesamtheit oder 
an einem Anteil des Geschäftes einer anderen Person durch Kauf, Pacht 
oder stillschweigenden Vertrag, ein solche Vereinbarung oder Einrichtung 
oder Kombination, welche den Erfolg hat oder zu haben bestimmt ist, 
a) Beförderungs-, Fabrikations-, Lieferungs- oder Lagerungs- oder 
Handelsangelegenheiten zu beschränken, oder b) die Fabrikation oder 
Produktion zu hindern, zu beschränken oder zu schmälern; oder 
c) einen einheitlichen Preis oder Wiederverkaufspreis oder einheitlichen 
Pachtpreis oder einheitliche Kosten der Lagerung oder der Beförderung 
festzusetzen; oder d) den Preis oder Mietpreis oder die Kosten eines 
Artikels, der Lagermiete oder der Beförderung zu erhöhen; oder e) den 
Wettbewerb in Erzeugung, Fabrikation, Ankauf, Tausch, Verkauf, 
Lagerung, Beförderung, Versicherung oder Lieferung innerhalb eines 
bestimmten Bezirks oder Distrikts oder allgemein zu verhindern oder 
zu schmälern, oder eine vollständige Kontrolle über diese Dinge zu 
gewinnen; oder f) den Handel in anderer Weise zu beschränken oder 
zu schädigen. Ein staatlicher Registrator hat die Untersuchung über 
die eingelaufenen Klagen zu führen und entsprechende Berichte und 
Vorschläge an die Regierung zu erstatten. Sechs Personen, die britische 
Untertanen sind, in Kanada wohnen und das 21. Lebensjahr vollendet 
haben, können Klage führen und eine Untersuchung beantragen, für die 
das Verfahren eingehend geregelt wird. Als Gegenmaßnahmen sind vor 
gesehen die Aufhebung oder Herabsetzung des Einfuhrzolles, die Rück- 
nahme eines erteilten Patentes, eventuell Gefängnis- und Geldstrafen. 
Neuseeland hat in den Jahren 1905, 1908 und 1910 besondere Gesetze 
zur Bekämpfung monopolistischer Auswüchse auf dem Markte für 
Lebensmittel, Kohle, Petroleum und Tabak erlassen. Argentinien 
bekämpft durch das Gesetz vom 3. Oktober 1923 den Gefrierfleischtrust, 
indem es Maximal- und Minimalpreise für Fleisch festsetzt.
	        

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Das Hotel- Und Gastgewerbe. Floeder, 1928.
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