Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Psychologie der Werbung

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

Contents: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

Monograph

Identifikator:
1780948581
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-168414
Document type:
Monograph
Author:
Smith, Henry Justin http://d-nb.info/gnd/124454801
Title:
John Pierpont Morgan, der Weltbankier
Place of publication:
Dresden
Publisher:
Reissner
Year of publication:
1928
Scope:
310 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Neuntes Kapitel. Die Rettung der Regierung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917
  • Title page
  • Contents
  • Zur Beachtung
  • Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 10. Februar/29. Januar 1894 einschliesslich der in ihn eingefügten Teile des Schlussprotokolls vom 09. Februar 1897 in der durch den Zusatzvertrag und das Protokoll vom 28. Juli/15. Juli 1904 abgeänderten Gestalt
  • Zolltarif für die Einfuhr in Russland
  • Verzeichnis derjenigen Waren, deren Einfuhr in Russland verboten ist
  • Verzeichnis derjenigen in Kraft gebliebenen Zirkulare des Zolldepartements, in welchen die Verzollung von Waren nach ihrem Stoff angeordnet wird
  • Zolltarif für die Einfuhr im fernen Osten
  • Zolltarif für die Ausfuhr aus Russland
  • Verzeichnisse der Arzneimittel und Präparate, deren Einfuhr durch Entscheidungen des Kaiserl. Russischen Medizinalrates und des Veterinärkomitees erlaubt bezw. verboten ist
  • Verzeichnis derjenigen starkwirkenden Mittel, zu deren Empfangnahme aus den russischen Zollämtern besondere Bescheinigungen erforderlich sind
  • Tabelle der Abzüge für die Tara bei Einfuhr- und Ausfuhrwaren
  • Einige Bestimmungen betreffend
  • Vergünstigungen für die Einfuhr von Verpackungsmaterial
  • Das Verhältnis zwischen den russischen und den metrischen Massen und Gewichten
  • Das russische Zollreglement
  • Deutsch-Russischer Verein zur Pflege und Förderung der gegenseitigen Handelsbeziehungen
  • Alphabetisches Waren-Verzeichnis

Full text

22 
weise in hinreichend abgemessenen Zwischenräumen bewirkt werden 
wird. 
(Vergl. die vorstehende Notiz „Aus dem Notenwechsel betreffend die 
Anwendung des Handelsvertrages auf Finnland“.) 
Schlussprotokoll 
der deutsch-russischen Konferenz Berlin 1896/97 vom 9. Februar 1897 
gemäss Ziffer 4 des Protokolls vom 28./15. Juli 1904. 
Deutsche und russische Delegierte sind im Aufträge ihrer Regierungen 
zu einer Konferenz zusammengetreten, um gewisse auf die Auslegung und die 
Ausführung des zwischen Deutschland und Russland abgeschlossenen Handels 
vertrages bezügliche Fragen einer Prüfung zu unterziehen. 
Nachdem diese Delegierten zu gedachtem Zweck in einer Reihe von Sitzungen 
über die Einzelheiten dieser Fragen verhandelt haben, sind die Unterzeichneten, 
die hierzu von ihren Regierungen mit gehöriger Ermächtigung versehen worden 
waren, übereingekommen, in dem gegenwärtigen Protokoll die Ergebnisse der 
Verhandlungen der Konferenz festzulegen, wie folgt: 
I. 
Veterinärfragen. 
(Absätze 1 bis 3 sind aufgehoben.) 
Für den Augenblick hat die deutsche Regierung sich darauf beschränken 
müssen, die Zulassung einiger Erleichterungen und Ausnahmen hauptsächlich 
zu Gunsten der Grenzverkehrsbeziehungen herbeizuführen, nämlich: 
1. (Mit Rücksicht darauf, dass die Grenzbewohner die autonome Ver 
günstigung gemessen, aus Russland bis zu 2 kg Fleisch pro Person zoll 
frei einzuführen, sind Verordnungen veröffentlicht worden, durch welche 
innerhalb der Grenzen dieser Vergünstigung die Zulassung von rohem 
Schweinefleisch gestattet wird. Doch wird dieses Zugeständnis nur 
unter der Bedingung gemacht, dass die russischen Behörden wirksame 
Beihilfe zur Verhinderung von Missbräuchen leisten, welche aus diesem 
Zugeständnis entstehen könnten. [Aufgehoben.]) 
Unter denselben Bedingungen und für dieselbe Dauer ist dieses 
Zugeständnis auf den in § 8 des vierten Teils des Schlussprotokolls 
zu dem zwischen beiden Ländern abgeschlossenen Handelsverträge 
erwähnten Mundvorrat der Arbeiter ausgedehnt worden. 
2. Die Deutsche Regierung wird dafür Sorge tragen, dass in den Grenz 
bezirken die Zahl der mit der Untersuchung der Pferde betrauten Tier 
ärzte bezw. die Anzahl der Untersuchungen selbst vermehrt, und dass, 
soweit möglich, an denjenigen Orten, für welche das Bedürfnis durch 
die Russische Regierung nachgewiesen wird, in beiderlei Beziehung 
Vorsorge getroffen werde. Die Untersuchung soll dahin erleichtert 
werden, dass sie auch während der vier Wochen, die auf die letzte Unter 
suchung folgen, stattfinden kann, und dass von jeder Untersuchung 
ab eine neue Frist von vier Wochen läuft. 
Die neuerdings veröffentlichte Ergänzung zum deutschen amt 
lichen Warenverzeichnis kommt dem von seiten der Russischen Re 
gierung mit Bezug auf den Futtervorrat geäusserten Wunsche ent 
gegen.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Zollhandbuch Für Die Ausfuhr Nach Rußland 1906-1917. Deutsch-Russischer Verein, 1912.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.