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Einführung in die Kriegswirtschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Einführung in die Kriegswirtschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1780948581
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-168414
Document type:
Monograph
Author:
Smith, Henry Justin http://d-nb.info/gnd/124454801
Title:
John Pierpont Morgan, der Weltbankier
Place of publication:
Dresden
Publisher:
Reissner
Year of publication:
1928
Scope:
310 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Einführung in die Kriegswirtschaftslehre
  • I. Die Kriegswirtschaftslehre als Sonderdisziplin
  • II. Verschiedenartigkeit der Kriegswirkung
  • III. Das Problem der Reserven
  • IV. Arten der kriegswirtschaftlichen Bedarfsdeckung
  • V. Aufgaben und Wesen des Geldes
  • VI. Beschaffung von Zeichengeld
  • Beschaffung von Weltgeld
  • VIII. Organisation der unmittelbaren Realienbeschaffung
  • IX. Sicherung des Realienbedarfes für den Kriegsfall
  • X. Rückwirkungen des Krieges und der Rüstungen auf Geld und Kredit
  • IX. [i. e. XI.] Rückwirkungen des Krieges und der Rüstungen auf Produktion und Handel
  • XII. Der Kriegserfolg
  • Schlußbemerkungen

Full text

24 
rechnen. Die Arbeitskräfte, die in den Luxus 
industrien tätig sind, werden vielleicht — soweit 
sie nicht einberufen werden — in der Lebens 
mittelindustrie Verwendung finden. 
Es sind dies alles Fragen, die einer ein 
dringenden Bearbeitung harren. Vergessen wir 
nicht, daß wir bis jetzt nur eine unzureichende 
Produktionsstatistik besitzen, und daß es großer 
Mühe bedarf, um dieselbe auch nur in grober An 
näherung für den Kriegsfall umzurechnen. 
Praktische Fragen dringendster Art treten an 
die Zivil- und Militärverwaltung heran; an erster 
Stelle steht die Versorgung der Bevölkerung mit 
Nahrungsmitteln und Kohlen. Insbesondere muß 
die Frage historisch und systematisch studiert 
werden, wie die Großstädte entsprechend ver 
sorgt werden können. Im allgemeinen werden 
diese Studien immer von Fall zu Fall angestellt, 
ohne daß ausreichende Vorarbeiten vorliegen 
würden; fehlen doch bis jetzt geeignete kriegs 
wirtschaftliche Institute. Wenn die Verpflegung 
der Großstädte in Betracht gezogen wird, muß 
man einerseits die Möglichkeit der Zufuhr, ander 
seits die Möglichkeit der Magazinierung erwägen. 
Je größer die Magazine und die eingelagerten 
Nahrungsmengen sind, desto später werden die 
Bahnlinien für die Großstadtverpflegung in An 
spruch genommen werden, desto länger stehen 
sie der Mobilisierung ungestört zur Verfügung. 
Sind die aufgestapelten Warenmengen zu gering, 
so muß schon während der Mobilisierung die 
Einschaltung von Lebensmittelzügen für die Zi 
vilbevölkerung veranlaßt werden. Es ergibt sich 
so die Notwendigkeit, einen allgemeinen Mobili 
sierungsplan auszuarbeiten, der nicht nur die 
Armee umfaßt, sondern die gesamte soziale 
Struktur und auch auf die verbündeten Staaten 
Rücksicht nimmt. Wie wichtig für den militäri 
schen Widerstand entsprechende Vorsorgen sein 
können, beweist eine Erfahrung aus dem russisch 
japanischen Kriege. Rußland hatte bereits im Jahre 
1904 einen zweijährigen Lebensmittelvorrat auf 
der Insel Sachalin angehäuft. Der Vorrat reichte 
für die Zivil- und Militärbevölkerung aus. Hätte 
er z. B. nur für die Militärbevölkerung allein aus 
gereicht, so würde die Insel bald dem Feinde in 
die Hände gefallen sein. Dies alles läßt die For 
derung gerechtfertigt erscheinen, die insbesondere 
in Deutschland von Kriegswirtschaftlern vertreten 
wird, daß gemischte Kommissionen, bestehend 
aus Zivil- und Militärpersonen, ständig die Ge 
samtmobilisierungsvorkehrungen beraten und er 
gänzen. 
Im Weltkriege der Zukunft dürfte insbeson 
dere die Getreideversorgung eine große Rolle 
spielen und daher auch das Vorhandensein von 
Magazinen. 
Wir sehen deutlich im modernen Staat 
wieder das Bestreben auftauchen, die Getreide 
versorgung der staatlichen Kontrolle zu unter 
stellen oder sogar dem Staate direkt zu über 
tragen. Zu Ende des 19. Jahrhunderts haben der 
artige Anträge die Agrarier Deutschlands und die 
Sozialisten Frankreichs gestellt, augenblicklich 
denkt man in Rußland eifrig über diese Frage 
nach. Die Entwicklung des landwirtschaftlichen 
Genossenschaftswesens dürfte mit dazu beitragen, 
die Schaffung von Magazinssystemen, die ganze 
Reiche umspannen, zu beschleunigen. Wir sehen 
die landwirtschaftlichen Genossenschaften heute 
in der ganzen Monarchie in reger Tätigkeit be 
griffen, sie erleichtern dem Bauer durch Ver 
kaufsgelegenheiten den Absatz seiner Waren und 
können durch Schaffung geeigneter Lagerhäuser 
auch der Heeresverwaltung von großem Vorteil 
sein. In Serbien scheint das Vorhandensein von 
Dorfspeichern der Armee willkommen gewesen 
zu sein, auch sollen die Genossenschaften sich in 
mancher Richtung bewährt haben. 
ln welcher Weise könnte die Heeresver 
waltung diese 'Entwicklung des Genossenschafts 
und Lagerhauswesens für sich ausnützen? Die 
Heeresverwaltung ist an zwei Dingen vor allem 
interessiert, an der Lage, eventuell auch an der 
Ausführung des Magazins und an dem Vorhan 
densein von Minimalvorräten. Bis jetzt sind nur 
einzelne Fälle vorgekommen, daß die Aimeever- 
waltung mit Genossenschaften Lieferungsverträge 
abgeschlossen hat, in denen z. B. ausdrücklich be 
züglich des von der Genossenschaft zu errich 
tenden Lagerhauses eine Minimaldistanz von 
dem Verpflegsmagazin angegeben erscheint. Es 
wäre sehr gut denkbar, daß die Armeeverwaltung 
prinzipiell mit allen neu zu gründenden 
Lagerhäusern Verträge abschließt, durch welche 
bestimmt wird, wo und in welcher Weise die 
Magazine anzulegen sind, aus denen die Armee 
verwaltung Lieferungen bezieht. 
Für einen garantierten Minimalvorrat könnte 
die Armeeverwaltung z. B. eine bestimmte Ver 
zinsung Zusagen. Es ist hier nicht der Platz, auf 
einzelne Schwierigkeiten einzugehen, die sich ins 
besondere aus den verschiedenen Bedingungen 
ergeben, unter denen die gemeinsame Intendanz 
und unter welchen die beiden Landwehrinten 
danzen arbeiten. Bis jetzt fehlt jedenfalls eine 
systematische Ueberprüfung der Frage, wie sich 
eine Subventionierung bestimmter Lagerhaustypen, 
nach Analogie der Subventionierung von Motor 
fahrzeugen, bewähren würde. 
Ein Budgetposten dieser Art könnte leicht 
von den Delegationen und den Parlamenten be 
willigt werden, weil er indirekt eine Förderung 
des Genossenschaftswesens bedeutet. Freilich 
müßte dann für eine Kontrolle der Genossen 
schaften, welche für die Armee liefern, durch Re 
gierungs- oder Armeekommissäre Sorge getragen 
werden. Aber das sind Einzelheiten, die hier nicht 
näher erörtert werden können. 
Es handelt sich dabei um Maßnahmen, wel 
che nicht beliebig aufgeschoben werden können- 
Es besteht ja gar keine Garantie, daß die heute
	        

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Moratorien Und Andere Sonderregelungen Des Zahlungsverkehrs Im Auslande. [Liebheit & Thiesen], 1914.
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