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Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

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Bibliographic data

fullscreen: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

Monograph

Identifikator:
1782566376
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-169787
Document type:
Monograph
Author:
Rörig, Fritz http://d-nb.info/gnd/116593113
Title:
Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte
Place of publication:
Breslau
Publisher:
Hirt
Year of publication:
1928
Scope:
284 S.
Kt.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Der Markt von Lübeck. Topographisch-statistische Untersuchungen zur deutschen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte
  • Title page
  • Contents
  • I. Lübeck und der Ursprung der Ratsverfassung
  • II. Der Markt von Lübeck. Topographisch-statistische Untersuchungen zur deutschen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
  • III. Lübecker Familien und Persönlichkeiten aus der Frühzeit der Stadt
  • IV. Aussenpolitische und innerpolitische Wandlungen in der Hanse nach dem Stralsunder Frieden (1370)
  • V. Die Hanse und die nordischen Länder
  • VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein
  • VII. Grosshandel und Grosshändler im Lübeck des 14. Jahrhunderts
  • VIII. Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts

Full text

54 
II. Der Markt von Lübeck 
des freien Verkehrs werden und damit den Kreis der Unternehmerfamilien 
verlassen. Wie die statistischen Feststellungen des nächsten Abschnitts noch 
näher erhärten werden: zu Ende des 13. Jahrhunderts verfügen über Markt- 
budeneigentum Familien, die nichts mit dem Rate zu tun haben, ebenso wie 
es zahlreiche Ratsmitglieder gibt, die kein Marktbudeneigentum aufzuweisen 
haben. Privates Marktbudeneigentum und Ratsmitgliedschaft sind wie zwei 
Kreise, die sich einstmals deckten, dann aber ihre Mittelpunkte immer mehr 
verschieben, bis ihre Flächen späterhin sich nur noch mit geringen Bruch- 
teilen berühren. 
Aus der Entwicklung der Eigentumsverhältnisse der Marktbaulichkeiten 
Jäßt sich die Baugeschichte des Marktes demnach etwa so darstellen. Die 
Gesamtheit der Marktbaulichkeiten des ältesten Marktteiles — also mit 
Ausschluß des Marienkirchhofes — wurden von der Unternehmervereinigung 
hergestellt und waren wie auch ihr im Zusammenhang mit den Verkaufs- 
buden aufgeführtes Beratungshaus ihr Eigentum. Die an der wirtschaft- 
lichen Nutzung interessierten Handwerker, Krämer und Gewandschneider 
erhielten die einzelnen Buden und Verkaufsplätze mietweise überlassen®*). 
Als sich um das Jahr 1200 die Unternehmervereinigung zum Rat entwickelt, 
geht das Eigentum am Haus der Unternehmervereinigung, an den Verkaufs- 
plätzen der Gewandschneider, Bäcker und Fleischer an die Stadt über, 
während alle übrigen Marktbuden nunmehr den einzelnen zu dem ehemaligen 
Unternehmerkonsortium gehörenden Familien als frei verfügbares Privat- 
eigentum zufallen. Von diesem Zeitpunktan ist der weitere Ausbau 
des Marktes ausschließlich Sache des Rates; in der Folgezeit 
entstehen nur noch Marktbaulichkeiten in städtischem Eigen- 
tum. Der Rat veranlaßt den Bau der beiden Langhäuser des Blocks XVI, 
verlegt die Verkaufsplätze der Fleischer nach Block XXIII, späterhin auch 
die der Bäcker nach Block XIII, er verlängert die Flucht der Marktbuden 
nach der Breiten Straße um Block XX, bereitet 1285 die Überbauung der 
Blocks II, IV und VI mit den Filzerbuden durch Anlage der beiden testudines 
vor und legt die Verkaufsstände der Goldschmiede in Block XVII an. Der 
Initiative des Rats ist dann vor allem der Ausbau des Marienkirchhofes zu 
einem „Neumarkt“ zu verdanken. In der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts 
erreicht diese Tätigkeit ihren Abschluß, alles verfügbare Gelände ist heran- 
gezogen. Im Zusammenhang mit diesen zahlreichen Umgruppierungen 
wandert das Rathaus hinüber vom ehemaligen Haus des Unternehmer- 
konsortiums in den ersten Stock des Langhauses in der Breiten Straße, 
vermutlich sofort nach seiner Vollendung, so daß bereits bei der Ausführung 
des Langhauses an der Breiten Straße die Benutzung des ersten Stockes für 
Rat, Gericht und Verwaltung vorgesehen sein wird. 
Aufs deutlichste sind also — das lehren die Eigentumsverhältnisse — 
privates und städtisches Marktbudeneigentum in ihrer zeitlichen Folge
	        

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Hansische Beiträge Zur Deutschen Wirtschaftsgeschichte. Hirt, 1928.
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