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Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
178263682X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-177433
Document type:
Monograph
Author:
Vierkandt, Alfred http://d-nb.info/gnd/118804472
Title:
Gesellschaftslehre
Edition:
2., völlig umgearb. Aufl
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Enke
Year of publication:
1928
Scope:
XI, 484 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
  • Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
  • Drittes Kapitel. Die Gruppe
  • Viertes Kapitel. Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe
  • Index

Full text

128 Die sozialen“Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft. 
Reaktion auf diesen Reiz eine einheitliche: man nimmt entweder den 
ganzen Menschen an oder man lehnt den ganzen Menschen ab. Die Son- 
derung von Person und Sache, die uns in der Regel als selbstverständlich 
erscheint, ist in Wahrheit erst etwas Sekundäres: sie entwickelt sich und 
erhält sich nur unter besonderen Bedingungen. Das moderne Leben mit 
seiner einseitigen Pflege der Kritik und Intelligenz und seiner allgemei- 
nen Neigung zur Sachlichkeit bietet freilich besonders günstige Bedin- 
zungen für sie. Im Geschäftsleben wie in der Wissenschaft, überhaupt in 
allen Bereichen der reinen Zwecktätigkeit besteht in der Tat in mehr 
oder weniger reiner Form der Zustand, daß die empfangene Mitteilung 
rein nach ihrem sachlichen Gehalt aufgefaßt und verarbeitet wird. Aber 
wir müssen uns hüten, diesen Zustand, der selbst in den genannten Ge- 
bieten nirgends in idealer Reinheit verkörpert ist, für selbstverständlich 
und ursprünglich und damit für den einzig möglichen zu halten. (Vgl. 
$ 20,2.) Bekannt ist der Unterschied der Geschlechter in dieser Be- 
ziehung: die Frau bringt es ihrer Natur nach nicht zu demselben Grad 
der Versachlichung wie der Mann, sondern beurteilt auch alles einzelne 
viel mehr im Zusammenhang der ganzen Persönlichkeit. 
Die Übernahme eines Urteils, das ein anderer ausspricht, enthält 
also zugleich eine Stellungnahme seiner Person gegenüber: sie bedeutet 
ein Vertrauensvotum für ihn. Es kann dieses Motiv für die An- 
nahme (und Entsprechendes gilt natürlich auch für die Ablehnung) dem 
Beeinflußten bewußt sein; so etwa, wenn das Kind erklärt: der Lehrer 
weiß alles. Meistens aber kommt die Bewertung der mitteilenden Per- 
son nicht zum Bewußtsein oder wird wenigstens nicht beachtet. Hinter- 
her, wenn man sich die Überzeugung einverleibt hat und mit ihr hantiert, 
kann man sich ihr Dasein, da man den wahren Sachverhalt nicht weiß, 
nur aus einem sachlichen Grund, nämlich aus ihrer sachlichen Richtigkeit, 
erklären. Wie gut weiß jeder von uns bei den Streitfragen des täglichen 
Lebens seine Anschauungen mit den triftigsten Gründen, wie die reine 
Vernunft selber keine besseren zu finden weiß, zu verteidigen, ohne eine 
Vorstellung davon zu haben, wie geschickt sie ihm oft durch eine ge- 
wisse Technik von außen her, gleichviel ob mit oder ohne Begründung. 
einverleibt sind. 
Es ist lehrreich, mit den aktiven Haltungen des Annehmens oder Ablehnens 
des Partners die entsprechenden passiven Haltungen zu vergleichen. 
Das passive Gegenstück zum Annehmen einer Mitteilung (in ihrem vollen ursprüng- 
lichen Gehalt) ist die Zustimmung, die man selber beim Aussprechen einer 
Mitteilung findet; und ebenso ist das passive Gegenstück zum Ablehnen die Ableh- 
nung, auf die die ausgesprochene Anschauung stößt. Und in der Tat enthält bei 
anverkümmertem Kontakt jede Zustimmung eine Art Annäherung und jede Ableh- 
nung der ausgesprochenen Anschauung eine Art von innerem Abrücken in sich. 
In welchem Umfange sich noch auf unserer Stufe der hier in Rede stehende
	        

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Gesellschaftslehre. Enke, 1928.
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