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Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
178263682X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-177433
Document type:
Monograph
Author:
Vierkandt, Alfred http://d-nb.info/gnd/118804472
Title:
Gesellschaftslehre
Edition:
2., völlig umgearb. Aufl
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Enke
Year of publication:
1928
Scope:
XI, 484 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
  • Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
  • Drittes Kapitel. Die Gruppe
  • Viertes Kapitel. Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe
  • Index

Full text

132 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft. 
weise muß man dann aber darauf verzichten, die Fälle ungewöhnlich 
starker Irreführung durch Suggestion erklären zu wollen. — Ein dri- 
ter, in der Literatur ebenfalls vertretener Sprachgebrauch versteht end- 
lich unter Suggestion diejenige Selbsttäuschung, die eine Über- 
zeugung für selbsterzeugt hält, die tatsächlich von außen empfangen ist. 
Wie nun der Sprachgebrauch gestaltet werden soll, das ist an sich eine Frage 
von sekundärer Bedeutung. Vielleicht empfiehlt es sich vor allem, weil die Tatsache 
der Suggestion nun einmal zunächst im Zusammenhang der Hypnose beachtet ist, nur 
die Fälle ungewöhnlich starker Beeinflussung unter diesen Begriff zu subsumieren, 
der Suggestion als einem ungewöhnlichen Typus also die normale Beeinflussung als 
den regulären Typus gegenüberzustellen. Viel wichtiger ist, die beiden Gruppen von 
Tatsachen, die hier in Betracht kommen, deutlich auseinanderzuhalten. Wenn z. B. 
Jago mit nichtigen Indizien bei Othello den Verdacht der Eifersucht bis zur absoluten 
Überzeugung zu steigern vermag, so spielt sich trog des auffallenden Mißverhältnisses 
von Ursache und Wirkung der ganze Vorgang doch gleichsam auf dem Boden der 
eigenen Psyche des Beeinflußten (also ohne Stiltrübung) ab: er läßt sich aus seiner 
ganzen Art und Denkweise, aus ihren Schwächen und Besonderheiten, insbesondere 
aus dem Zusammenwirken von Eifersucht, Phantasie und Mißtrauen begreifen. Hier 
haben wir es also noch mit normaler Beeinflussung zu tun. Anders, wenn etwa ein 
Bauer als Sektenführer seine Genossen zu überzeugen vermag, er sei ein auserwähl- 
ter Heiliger, und sie bewegt, ihn selbst oder einen ihrer Genossen ans Kreuz zu 
schlagen. Hier werden vermöge einer außerordentlich starken Autorität eingewurzelte 
Hemmungen beiseitegedrängt. 
Hinsichtlich des Sprachgebrauches sei daran erinnert, daß in manchen 
{remden Sprachen das Wort „suggerieren‘“ dem Wortschag der allgemeinen Sprache 
angehört. Und zwar entspricht seine Bedeutung dann der ersten der von uns unter- 
schiedenen drei Bedeutungen (suggerieren — verbal beeinflussen). Besonders häufig 
wird das Wort in diesem Sinne in der englischen und amerikanischen Literatur ge- 
braucht. Und zwar bezeichnet es hier nicht nur die Beeinflussung, die von Personen 
ausgeht, sondern es wird vielfach auch in solchen Fällen gebraucht, wo der sachliche 
Gedankenzusammenhang auf einen bestimmten Fortgang der Vorstellungen hinweist 
(also to suggest allgemein — einen Gedanken nahelegen). 
Die Klärung des Tatbestandes der Suggestion stößt auf besondere 
Schwierigkeiten, weil sie auf ein ganzes Nest populärer Vorurteile 
s1ö6ßt und dieses dabei zerstören muß. Erstens besteht das rationa- 
listische Vorurteil: der Mensch besigt normalerweise nur richtige 
Überzeugungen. Urteile von unlogischem Charakter müssen stets als eine 
Ausnahmeerscheinung erklärt werden. Zweitens besteht das Vorurteil 
einer atomistischen Psychologie: der Mensch neigt von Haus aus 
dazu, mehrere Gegebenheiten nebeneinander aufzufassen; zusammen- 
zeseßte Eindrücke werden insbesondere ursprünglich nur in dieser Form 
aufgenommen. Danach muß auch das im lebendigen Verkehr von einem 
andern kundgetane Urteil von Anfang an als ein selbständiges Gebilde 
aufgefaßt werden, das von seiner Persönlichkeit unabhängig erscheint 
und lediglich auf seine sachliche Richtigkeit oder Unrichtigkeit hin be- 
trachtet wird. Für die tatsächliche enge Verbundenheit von Person und
	        

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Gesellschaftslehre. Enke, 1928.
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