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Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
178263682X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-177433
Document type:
Monograph
Author:
Vierkandt, Alfred http://d-nb.info/gnd/118804472
Title:
Gesellschaftslehre
Edition:
2., völlig umgearb. Aufl
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Enke
Year of publication:
1928
Scope:
XI, 484 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
  • Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
  • Drittes Kapitel. Die Gruppe
  • Viertes Kapitel. Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe
  • Index

Full text

Das Wesen der Gesellschaft. 
165 
Sachverhaltes. Wir können diesen Typus etwa als Gebundenheit von demjeni- 
gen der eigentlichen Verbundenheit unterscheiden. Als Beispiel sei hier kurz das 
Phänomen des Versprechens angeführt!). Ein Versprechen ist mehr als eine Willens- 
erklärung einer Person. Es ist in Wirklichkeit eine Verabredung über Geben und 
Nehmen einer Leistung durch Erklärung und Annahme. Das Versprechen erzeugt so 
einen spezifischen Zustand innerer Gebundenheit. 
3. Die eben erörterte Resonanz segt einen Gegenspieler vor- 
aus. Zum Wesen des Soziallebens gehört also die Existenz solcher 
Gegenspieler. Ein Sozialleben ist nur da möglich, wo dem Ich Partner 
entgegentreten, die mit der Fähigkeit zur inneren Verbundenheit ebenso 
ausgestattet sind wie das Ich selbst. Durch diese Fähigkeit zur Resonanz 
unterscheidet sich der Partner des Sozialverhältnisses von den resonanz- 
losen Objekten, die als Sach en aufgefaßt werden. Auch unsere Sprache 
trägt dieser Unterscheidung Rechnung, indem sie bei den Fürwörtern 
eine zweite Person von der dritten unterscheidet: in idealtypischer Rein- 
heit betrachtet, bedeutet das „D u“ den Gegenspieler im Sozialverkehr, 
das „Es“ oder „Er“ das resonanzlose Objekt. Es ist charakteristisch, 
wie die gleiche Unterscheidung noch einmal im Bereich der menschlichen 
Beziehungen selber von unsrer Sprache durchgeführt wird: das „Du“ ist 
beschränkt auf intimere menschliche Verhältnisse, d. h. auf solche, in 
denen normalerweise eine volle Resonanz besteht; dagegen gebrauchen 
wir das „Er“ oder „Sie“ (als dritte Person der Mehrzahl) da, wo eine 
größere Distanz besteht, die die innere Verbundenheit nur unvollkommen 
aufkommen und das persönliche Verhältnis dem Sachverhältnis sich an- 
nähern läßt. Jedenfalls bedeutet das Wort „Du“, wo es den vollen Sinn 
hat, dessen es überhaupt fähig ist, ein spezifisches soziales Verhältnis, 
ebensogut wie das Wort „Wir“ entsprechend verwendet das spezifische 
Verhältnis des Wirbewußtseins ($ 12,,) bedeutet. Man kann demgemäß 
von einer Phänomenologie des Du sprechen. Wir erleben 
das Du als ein Wesen, das in vollem Gegensatz zur Sache steht. Die Sache 
ruht in sich, empfängt nur von außen Wirkungen und entläßt solche 
ebenso aus sich, ohne in ihrem Wesen davon berührt zu sein. Die Sache 
ist also völlig abgegrenzt gegen das Ich und durch eine Kluft von ihm 
geschieden. Ein Du bedeutet in allen diesen Beziehungen das volle 
Gegenteil, nämlich die Fähigkeit und Bereitschaft zur inneren Verbun- 
denheit: das Du kommt dem Ich entgegen, wenn dieses aus sich heraus 
tritt, und lockt es aus sich heraus. Die Vorstellungen, die wir über die 
Welt der räumlichen Objekte (d. h. zugleich über die Gegenstände der 
Naturerkenntnis) ausgebildet haben, passen nicht für das Du. Die ganze 
Raum- und Sachlogik paßt nur auf Sachen, nicht auf resonanzfähige 
Gegenstände. 
1) Vel. Reinach in Husserls Jahrbuch für Philosophie I. 718 flg.
	        

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Répertoire Des Administrateurs & Commissaires de Société, Des Banques, Banquiers et Agents de Change de France et de Belgique. 1926.
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