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Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
178263682X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-177433
Document type:
Monograph
Author:
Vierkandt, Alfred http://d-nb.info/gnd/118804472
Title:
Gesellschaftslehre
Edition:
2., völlig umgearb. Aufl
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Enke
Year of publication:
1928
Scope:
XI, 484 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
  • Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
  • Drittes Kapitel. Die Gruppe
  • Viertes Kapitel. Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe
  • Index

Full text

Das Wesen der Gesellschaft. 
175 
Begriffes der Gesellschaft bereits in die gleiche Richtung wie unsere Analyse. Wenn 
man vom Druck der Gesellschaft spricht (den sie wohl verstanden auf ihre eigenen 
Mitglieder, nicht etwa auf Fremde ausübt) oder (in entsprechendem Sinne) von ihren 
Geboten, so denkt auch der tägliche Sprachgebrauch hierbei an Einwirkungen, die im 
Gegensag zu Furcht oder Belohnung Beeinflussungen von innen bedeuten. Ähnlich 
wenn man bei der bekannten (aber nicht zutreffenden) Unterscheidung von Staat und 
Gesellschaft dem Staat die äußeren, der Gesellschaft aber die inneren Einwirkungs- 
mittel zuweist. — In der Wissenschaft hat wohl zuerst Tarde diesen Begriff der 
Gesellschaft entwickelt in seiner Lehre, die Gesellschaft sei eine Vereinigung von 
Menschen, die sich wechselseitig nachahmen. Denn von der hier gemeinten Art der 
Nachahmung entwickelt Tarde im Zusammenhang mit seiner Lehre von der besonderen 
der Gesellschaft eigenen Art des Gehorsams eingehend, daß sie ein spezifisches inneres 
Verhältnis beider Partner bedeutet. 
Man wird gegen das Gesagte vielleicht den Einwand erheben, daß 
die hier gegebene Definition der Gesellschaft rein psychologischer 
Art sei und damit eben dem Wesen der Gesellschaft selber wider- 
spreche. Tatsächlich geht aber der Sinn unseres Begriffes nicht dahin, 
daß in der Gesellschaft die einzelnen Menschen als solche Erlebnisse von 
besonderer Art haben, sondern daß ihre Beziehungen solche von 
spezifischer Art sind. Gemeint ist: in der Gesellschaft leben die Menschen 
in einer spezifischen Weise nicht neben-, sondern ineinander; ihre 
Seelen fließen mehr oder weniger zusammen bei den gesellschaftlichen 
Vorgängen; es besteht eine innere Einheit der Beteiligten in ihrem ge- 
sellschaftlichen Erleben. Die hier vorhandene Art der inneren Erlebnisse 
der Einzelnen bestimmt eben zugleich auch (und darauf liegt für unsre 
Betrachtung der Nachdruck) die Beziehungen zwischen ihnen und gibt 
diesen eine eigentümliche Färbung. Die Beziehungen zwischen Befeh- 
lenden und Gehorchenden z. B. sind in einer Gruppe durchaus verschie- 
den, je nachdem der Gehorsam lediglich auf Furcht oder auf triebhafter 
Unterordnung beruht. Die seelische Verschiedenheit beider Zustände 
prägt sich auch in dem verschiedenen Gefüge der Gesellschaft in beiden 
Fällen deutlich aus. Mit andern Worten: es wird ein lestes Aufbau- 
gesetz der Gesellschaft ausgesprochen mit dem Sage von der 
spezifischen Verbundenheit. — Die Tatsache der inneren Verbundenheit 
verleiht endlich auch dem Verhalten der Gesellschaft als einer Einheit, 
falls man dieses von außen her betrachtet, ein spezifisches Gepräge. 
Die innere Einheit des Erlebens hat nämlich, wie wir später ($ 27) weiter 
ausführen werden, eine entsprechende Einheit des Verhaltens der Gruppe 
zur Folge; sie erzeugt aus ihrem Wesen heraus einen in einem bestimmten 
Sinne einheitlichen Gruppengeist, vermöge dessen man von einem Eigen- 
leben der Gruppe sprechen kann. 
Im Ganzen handelt es sich also um drei verschiedene Tat- 
bestände. die einander entsprechen und eng untereinander zusam-
	        

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Gesellschaftslehre. Enke, 1928.
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