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Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
178263682X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-177433
Document type:
Monograph
Author:
Vierkandt, Alfred http://d-nb.info/gnd/118804472
Title:
Gesellschaftslehre
Edition:
2., völlig umgearb. Aufl
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Enke
Year of publication:
1928
Scope:
XI, 484 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
  • Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
  • Drittes Kapitel. Die Gruppe
  • Viertes Kapitel. Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe
  • Index

Full text

PLÜn: 
ö 
Einleitung. 
„inneren“ Beziehungen zu untersuchen, wie die Machtverteilung und die 
Art des Machtverhältnisses, den Grad von Gemeinschaftsgesinnung, die 
Stärke und Ausdehnung der Rechtsverhältnisse, das Solidaritätsbewußtsein 
und den Gruppengeist usw. ]Beides sind offenbar durchaus verschieden- 
artige Gegenstände, die man nur gewaltsam in einer Wissenschaft vereini- 
gen kann. Für den Staat besteht überdies in Anfängen bereits eine eigene 
vergleichend-systematische Wissenschaft in Gestalt der „Politik“. Hier- 
hin gehören auch z. B. Oppenheimers Untersuchungen über den Staat mit 
ihrer Lehre von seiner Entstehung durch Gewalt, von der in ihm enthal- 
tenen Mischung zweier Völker und Schichten und seiner vortrefflichen 
Kennzeichnung des. Machtverhältnisses, wie es zwischen der ÖOber- und 
der Unterschicht besteht. Denn Oppenheimer will hier nicht das Wesen 
des Machtverhältnisses erforschen, auch keine neue Varietät des legteren 
an den Tatsachen des Staates aufzeigen, sondern er will den Staat selbst 
erforschen. Ähnlich kann man bereits von einer Geschichte der Familie 
sprechen. Wollte man also an dem hier abgelehnten Gedanken festhal- 
ten, so würde die Soziologie eine Enzyklopädie der Sozialwissenschaften 
bilden. Soweit es sich dabei nur um einen neuen Namen für diese Enzy- 
klopädie handelt, wären dagegen natürlich höchstens sprachliche Zweck- 
mäßigkeitserwägungen geltend zu machen. Anders, wenn man mit dieser 
Enzyklopädie die Lehre von den Formen der Gesellschaft, wie wir sie 
vorher angedeutet haben und wie sie den Gegenstand des größten Teiles 
dieses Buches bildet, zu einer Wissenschaft verquicken wollte. Damit 
wäre die Einheitlichkeit dieser Wissenschaft aufgehoben. Es muß aber 
als ein Axiom (oder Postulat) gelten, daß sich in unserm Erkenntnis- 
gebiet Teile abgrenzen lassen der Art, daß ein solcher Teil eine innere 
Einheit besigt, die in einer Eigengeseglichkeit der geistigen Welt begrün- 
det ist und von unserm erkennenden Handeln respektiert werden muß*). 
Auch hier ist freilich zwischen Forschung und Darstellung, zwischen Wissenschaft 
und Lehre zu unterscheiden. Dem Interesse der Lehre kann es unter Umständen ent- 
sprechen, namentlich die allgemeine Theorie der großen organisatorischen Gebilde, wie 
Familie, Sippe, Staat usw. in eine Darstellung der Soziologie mit hineinzubeziehen, 
wie dies auch das vorliegende Buch getan hat. 
Das Gesagte gilt auch für gewisse teils verwandte, teils unmittelbar 
unter den Begriff der Organisationsform fallende Erkenntnisgegen- 
stände, die bis heute noch keine.anerkannte Stellung im System der Wis- 
senschaft besigen, nämlich für Gegenstände wie Kino, Presse, Pazifismus, 
Verkehr usw. Man mag diese aus praktischen Gründen in die Darstellung 
der Soziologie mit aufnehmen, eben weil sie kein anderweitiges Unter- 
kommen finden. Aber man kann eine solche „Resterverarbeitung“ 
1) Vgl. die Ausführungen von Kurt Lewin über Wissenschaftslehre im Symnposion 
L 61 fleg.
	        

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Modern Monetary Systems. King, 1927.
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