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Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
178263682X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-177433
Document type:
Monograph
Author:
Vierkandt, Alfred http://d-nb.info/gnd/118804472
Title:
Gesellschaftslehre
Edition:
2., völlig umgearb. Aufl
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Enke
Year of publication:
1928
Scope:
XI, 484 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
  • Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
  • Drittes Kapitel. Die Gruppe
  • Viertes Kapitel. Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe
  • Index

Full text

Das Wesen der Gemeinschaft. 
209 
bleiben sich keine allgemeine Regel aufstellen läßt. — Das Gemeinschaftsbewußtsein 
ist stets auf bestimmte Gegenstände beschränkt und umfaßt also niemals das ganze 
Leben der Beteiligten. Es ist vielmehr zu unterscheiden zwischen den gemeinschaft- 
lichen und den persönlichen Angelegenheiten. Die legteren sind vom Gemeinschafts- 
bewußtsein nicht mit umfaßt, im übrigen kann bei ilmen jeder Grad persönlicher Nähe 
oder Ferne existieren. Es gibt auch Angelegenheiten, die von der Gemeinschaft nicht 
mit umfaßt sind, die aber mehrere Personen des Kreises betreffen. Kraft der hierbei 
vorhandenen sozialen Beziehungen kann man von einer Gemeinsamkeit im Verhalten 
oder Erleben sprechen. die von der Gemeinschaft durchaus getrennt werden muß. 
1. Das Verhältnis der Gemeinschaft bedeutet nach seinem allgemeinen 
Charakter die engste Form der sozialen Verbundenheit überhaupt oder 
diejenige Form des Soziallebens, in der dessen Eigenart am stärksten 
ausgeprägt ist. Alle die einzelnen Verhaltungsweisen, die zu ihm ge- 
hören wie das Selbstgefühl oder die Unterordnungsbereitschaft, die Ge- 
fühlsübertragung oder die verbale Beeinflussung, treten, worauf am ge- 
gebenen Ort schon mehrfach hingewiesen, innerhalb der Gemeinschaft in 
besonders starkem Maße auf. Im besonderen aber ist das Gemeinschafts- 
verhältnis ausgezeichnet durch eine Form der sozialen Verbundenheit, 
die auf sie beschränkt ist: dieAusweitung des Ich über den Um- 
fang der eigenen Person hinaus. Soweit dieser Tatbestand auftritt und 
nur soweit er auftritt, haben wir es mit einem Gemeinschaftsverhältnis 
zu tun. Wo ein Mensch mit einer Gruppe (oder mit gewissen Personen 
oder sonstigen Gegenständen) im Gemeinschaftsverhältnis steht, da 
stehen diese und ihre Angelegenheiten ihm nicht als „fremde“ gegen- 
über, sondern sind seine „eigenen“. Das Ich macht an ihren Grenzen 
nicht Halt, sondern umfaßt sie mit. Die Gemeinschaftshaltung bedeutet 
also ein spezifisches Einheitsbewußtsein, das eine Person mit andern 
Personen oder auch mit über- und unpersönlichen Gebilden. wie einer 
Nation oder der eigenen Scholle, verknüpft. 
Der seelische Ort, an dem dieses Einheitsbewußtsein auftritt, ist 
selbstverständlich die einzelne Person. Ein Gesamtbewußtsein 
oder eine Kollektivseele, ein „Wir-Bewußtsein““, das an einem andern 
Orte aufträte, über den einzelnen Personen schwebte oder irgendwie 
zwischen ihnen seinen Platz hätte, ist natürlich ein Mythus. Erlebt wird 
jenes Einheitsbewußtsein stets in der Seele der einzelnen Menschen. Ver- 
ändert ist nur der Inhalt, den das Ichbewußtsein oder das Ich selber be- 
sit. „Meine Erlebnisse, soweit sie Gemeinschaftserlebnisse sind, quel- 
len nicht nur aus mir selbst hervor, aus meinem isolierten Selbst, meinem 
Nur-Ich-Selbst hinter dem Ichpunkt., sondern entspringen zugleich aus 
den andernin mir‘“H. 
1) Gerda Walther im Jahrbuch für Philosophie und phänomenologische For- 
schung, Bd. YI S. 71. 
Vierkandt. Ceselilschaftslehre
	        

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Grundzüge Der Theorie Der Statistik. G. Fischer, 1928.
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