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Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
178263682X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-177433
Document type:
Monograph
Author:
Vierkandt, Alfred http://d-nb.info/gnd/118804472
Title:
Gesellschaftslehre
Edition:
2., völlig umgearb. Aufl
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Enke
Year of publication:
1928
Scope:
XI, 484 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
  • Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
  • Drittes Kapitel. Die Gruppe
  • Viertes Kapitel. Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe
  • Index

Full text

246 ' Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“). 
aufzufassen wäre. Den günstigsten Boden für diesen Typus bilden Zu- 
stände, bei denen der Sinn einer Veranstaltung den in sie Verflochtenen 
überhaupt nicht zugänglich ist. In dieser Lage kann sich z. B. ein Kind 
befinden gegenüber ihm unverständlichen Geboten, oder ein Arbeiter 
gegenüber dem Werk seiner Fabrik. 
Zweitens kann der Teilnehmer einer Kooperation sich mit seiner 
ganzen Auffassung dem Werk gegenüber auf seinen Teil be- 
schränken, diesen Teil aber erfüllen nicht aus Furcht oder sonstiger 
Anpassung, sondern aus Unterordnung unter seine Aufgabe, sei es, daß 
er die Haltung der Unterordnung einer das Ganze vertretenden Person 
entgegenbringt oder dem Werk als Ganzem-in seiner unpersönlichen 
Form. Es besteht dann eine ähnliche Situation, wie wenn ein Jäger den 
Regeln seines Waidwerks gehorcht aus Rücksichten der Standesehre oder 
aus einer Art Pflichtgefühl gegenüber den in seinem Kreise herrschenden 
Normen: ein Wille zur Einfügung und Unterordnung und damit eine 
Gebundenheit besteht wohl, aber er richtet sich nicht gegen das Werk 
als solches und als Ganzes, sondern er hat eine andere Spige. So kann 
der Beamte seine Aufgabe treu erfüllen, sei es aus patriarchalischer Un- 
terordnung unter seinen Vorgesegöten, sei es aus der Gesinnung der 
Treue gegen den Staat; er kann jedoch mit seinem Blick vollständig ein- 
geschränkt sein auf seine besondere Aufgabe, ohne für den Zusammen- 
hang des Ganzen Überblick und Verständnis zu besigen — ein Typus des 
Verhaltens, den man früher wohl als subaltern bezeichnete. Die volle 
Sinnverbundenheit mit den Werkgenossen kann dieser Typus ’ebenfalls 
nicht erleben. Wohl aber schafft die Übereinstimmung im Willen zur 
Unterordnung wenigstens diejenige Verbindung, die mit der Gleichheit 
der Gesinnung gegeben ist. Erlebt werden kann die volle Sinnverbun- 
denheit vielmehr erst bei dem dritten Typus, bei dem alle Betei- 
ligten den Gegenstand der Kooperation als Ganzes in sich aufgenommen 
haben und sich in dem Willen zu ihm begegnen. — Neben den drei von 
ans unterschiedenen Typen in ihrer reinen Form kommen natürlich alle 
möglichen Übergangsformen in Betracht. Das Verhältnis des Arbeiters 
zu seiner Fabrik z. B., des Angestellten zu seinem Geschäft oder des Be- 
amten zu seiner Aufgabe kann so alle Zwischenstufen von dem reinen 
sachlichen bis zum reinen sozialen Typus repräsentieren. 
10. Wir blicken jest noch einmal zurück auf die verschiedenen 
Typen. Es sind ihrer im Großen betrachtet zwei: das persönliche und 
das sachliche Verhältnis (von denen das erstere genauer als persönlich 
and sachlich zugleich zu bezeichnen wäre). Bei dem ersteren sind die 
Beteiligten durch Seele und Geist zusammen, bei dem legteren nur durch 
den Geist verbunden. In etwas unbestimmten Wendungen könnte man
	        

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Gesellschaftslehre. Enke, 1928.
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