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Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
178263682X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-177433
Document type:
Monograph
Author:
Vierkandt, Alfred http://d-nb.info/gnd/118804472
Title:
Gesellschaftslehre
Edition:
2., völlig umgearb. Aufl
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Enke
Year of publication:
1928
Scope:
XI, 484 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
  • Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
  • Drittes Kapitel. Die Gruppe
  • Viertes Kapitel. Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe
  • Index

Full text

2556 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“). 
Macht festzuhalten oder zu steigern, sich zur Geltung zu bringen auch auf 
Kosten des anderen, einem Willen auch zur Härte begegnet eine innere 
Bereitschaft, vor der anderen Teilgruppe zurückzustehen. 
Nach der Verschiedenheit der Beziehungen, in der die Inter- 
essen der Beteiligten zueinander stehen, können wir ferner unsere Ver- 
hältnisse so kennzeichnen: In der Gemeinschaft fallen die Interessen der 
Beteiligten zusammen. Das Gedeihen der Kinder z. B. in der Familie 
wirkt zugleich fördernd auf die Eltern zurück. Es decken sich also in 
dieser Hinsicht die Interessen der Eltern mit denen der Kinder. All- 
zemein herrscht dieselbe Tatsache überall da, wo Solidarität im Handeln 
besteht: eine und dieselbe Willenshaltung bei allen Beteiligten dient der 
allgemeinen Förderung der Gesamtheit. Im Anerkennungsverhältnis 
dagegen, z. B. beim redlichen Tausch, geht jeder, Partner seinem eigenen 
besonderen Interesse nach, aber er dient damit zugleich demjenigen sei- 
nes Gegenüber: wir können also von einem Gleichgewicht der Interessen 
sprechen. Beim Kampf- und Machtverhältnis dagegen will der eine Teil 
auf Kosten des anderen gewinnen oder eine Gesellschaftsordnung zu sei- 
sen Gunsten behaupten: hier besteht also ein Gegensaß der Interessen; 
ım Machtverhältnis ist der Gegensag freilich nur objektiver Natur, da die 
Ungleichheit, solange sich nichts vom Kampfverhältnis einmengt, beider- 
seits gewollt ist. 
Ebenso werden die verschiedenen Verhältnisse von den Beteiligten 
innerlich verschieden erlebt. Im Gemeinschaftsverhältnis 
herrscht, wie wir sahen, ein Gefühl der Vertrautheit und ein Bewußtsein 
der Zugehörigkeit. Es tritt hier eine kollektive Form des Selbstgefühls 
und Selbstbewußtseins auf, die den Einzelnen seine Gruppe mit um- 
schließen läßt. Im Anerkennungsverhältnis wird das Zusammen ersegßt 
durch ein bloßes Nebeneinander. Das Bewußtsein der Zusammengehörig- 
keit und damit auch das früher charakterisierte Heimgefühl ist diesem 
Verhältnis völlig fremd. Die Berührung findet immer nur längs eines 
Punktes oder einer Linie statt (je nachdem das Verhältnis vorübergehend 
oder dauernd ist). — Im Kampfverhältnis findet eine förmliche 
innere Abstoßung statt, die Fremdheit hat hier positiven Charakter: man 
will jede innere Berührung positiv vermeiden, man will sich einander 
vom Leibe halten. Dadurch ist insbesondere die Fühlung ausgeschlos- 
sen: im Kampfzustand kann man sich nicht verstehen (oder nur in ver- 
mindertem Maße), weil man es nicht will. Daher jene bekannten Be- 
gleiterscheinungen des Kampfes: diejenigen, die in einen geistigen Kampf 
miteinander verwickelt sind, reden mit Vorliebe aneinander vorbei. .Sie 
hören nicht aufeinander und verstehen sich nicht, selbst in den einfach- 
sten Dingen. Besonders bei Gelehrten kann man die erstaunlichsten 
Mißverständnisse und eine förmliche Blindheit erleben, die gegen die hier
	        

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Gesellschaftslehre. Enke, 1928.
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