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Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
178263682X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-177433
Document type:
Monograph
Author:
Vierkandt, Alfred http://d-nb.info/gnd/118804472
Title:
Gesellschaftslehre
Edition:
2., völlig umgearb. Aufl
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Enke
Year of publication:
1928
Scope:
XI, 484 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
  • Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
  • Drittes Kapitel. Die Gruppe
  • Viertes Kapitel. Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe
  • Index

Full text

Die Gesellschaft im Sinne von Tönnies. 
265 
Leistung sich zuerkennt, und die ihm freilich auch willig von dem 
Schwächeren zuerkannt wird. Wir können beide als Leistungs- und Her- 
renrechte unterscheiden. Beide sind von Haus aus untrennbar verbun- 
den; sie entfließen aus einer Einheit, aus dem Wesen des Machtverhält- 
nisses. Zugleich zeigt aber die Gesthichte, wie stark die Neigung zum 
Überwuchern der Herrenrechte über die Leistungsrechte ist, und wie sich 
an ein fortgesegtes Zurückgehen der Leistungen die Gefahr des Sturzes 
schließt. Man kann hierin die Tragik des Machtverhältnis- 
ses erblicken, sofern die Vorzüge und die Schattenseiten dieses Verhält- 
nisses aus derselben Quelle stammen: Unterordnungswille auf der einen, 
Machtwille auf der anderen Seite führen ebensowohl zu den Leistungen 
des Machtverhältnisses wie zu seinem Mißbrauch und seiner Zersegung. 
Man kann in demselben Sinne auch von einer Tragik der 
übrigen Grundverhältnisse sprechen. Diejenige des Kampf- 
verhältnisses liegt darin, daß bei ihm das Schaffen an das Zerstören ge- 
bunden ist, wobei das letztere das erstere überwiegen kann. Die Tragik 
des Vertragsverhältnisses liegt in seiner grundsäglichen Gleichgültigkeit 
gegen den einzelnen Fall und der damit unter Umständen verbundenen 
Härte. Diese Härte entquillt aber derselben Gesinnung des Respekts 
vor der Norm, auf der alle Heiligkeit der Verträge und alle Sicherheit 
der Rechtsordnung beruht. Eine Tragik des Gemeinschaftsverhältnisses 
endlich kann man darin erblicken, daß es die Persönlichkeit in ihrer Ent- 
faltung sowohl auf dem geistigen wie auf dem wirtschaftlichen Gebiet 
bedroht; die fördernde Wirkung der Verbundenheit schlägt hier in eine 
schädigende um. Freilich beschränkt sich diese Gefahr mindestens in 
der Hauptsache auf höhere Kulturstufen. Auf tieferen ist es durchweg 
ein durchaus gesundes und förderndes Verhältnis. Die übrigen Grund- 
verhältnisse dagegen sind von Anfang an mit den eben angedeuteten 
Schwächen und Übeln mehr oder weniger behaftet. Es ist unter diesen 
Umständen von besonderer Bedeutung, daß auf tieferen Kulturstufen 
das Gemeinschaftsverhältnis die übrigen bei weitem überwiegt. Von 
Haus aus erscheint die Menschheit auf der Bühne der Welt in einer 
Lebensform, in der gewissermaßen ein gesunder Gleichgewichtszustand 
erreicht ist, und die an die Sicherheit der Anpassung in der Tier- und 
Pflanzenwelt erinnert. Die weiteren Lebensformen aber, die daneben 
aufkommen, bringen es nicht mehr zu derselben Sicherheit und Angepaßt- 
heit. Und mit steigender Kultur bewegt sich das Leben der Menschheit 
immer mehr in Formen, die eine volle Anpassung nicht mehr erreichen, 
die dank dem modernen Individualismus die Schwierigkeiten des Lebens 
nicht mehr voll zu überwinden wissen und immer mehr den Charakter 
des Problematischen annehmen.
	        

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Gesellschaftslehre. Enke, 1928.
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