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Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
178263682X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-177433
Document type:
Monograph
Author:
Vierkandt, Alfred http://d-nb.info/gnd/118804472
Title:
Gesellschaftslehre
Edition:
2., völlig umgearb. Aufl
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Enke
Year of publication:
1928
Scope:
XI, 484 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
  • Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
  • Drittes Kapitel. Die Gruppe
  • Viertes Kapitel. Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe
  • Index

Full text

Die Gesellschaft im Sinne von Tönnies. 
267 
Gegensag zwischen kriegerischen Nomaden und Ackerbauervölkern mit 
bürgerlichen Tugenden. Neben den persönlichen Unterschieden sind 
auch solche der Kultur zu beachten: alle höhere Kultur ist tatsächlich bis 
heute mit dem Klassenwesen verbunden und hat nur durch dieses die 
wirtschaftlichen Grundlagen für seine höheren geistigen Güter schaffen 
können. Wie sich hierbei die Bilanz von Licht und Schatten gestaltet, 
diese Frage lassen wir hier auf sich beruhen; ebenso die Frage, ob ein 
anderer Weg zur Erreichung desselben Zieles möglich gewesen wäre oder 
für die Zukunft möglich sein wird. In Frage steht hier vielmehr nur das, 
was man die immanente Teleologie des Machtverhältnisses nennen kann, 
also die Frage nach den fördernden Wirkungen der tatsächlich einmal 
hestehenden Verhältnisse. Anderseits hat man für die mit dem Klassen- 
wesen verbundene Benachteiligung einzelner Teilgruppen wohl mit Recht 
auf den dadurch bewirkten Gewinn an Erhaltungskraft nach außen hin- 
gewiesen!) : eine Benachteiligung, ja geradezu eine teilweise Lähmung ein- 
zelner Teilgruppen kann in der Tat, indem nur der Wille zur kollektiven 
Selbsterhaltung die Verhältnisse bestimmt, die kriegerische Kraft in ge- 
wissen Grenzen erhöhen. 
Das Anerkennungsverhältnis endlich erscheint nach sei- 
nem Sinn und Gehalt in ganz verschiedener Beleuchtung je nach der Kon- 
trastierung. Gemessen an der Wärme des Gemeinschaftsverhältnisses 
läßt es mit seiner Kühle und Distanz den Einzelnen die ganzen Schrecken 
des Alleinseins fühlen. Gemessen dagegen am Kampf- und Machtverhält- 
nis erscheint Vertrag und Recht als die segensreiche Himmelstochter, die 
Ruhe und Sicherheit, Schug und Ordnung gewährt und ein gefestetes 
Dasein erst ermöglicht. Besonders mit seiner Sicherheit erscheint das 
Anerkennungsverhältnis als rettende Insel in dem Meere der Macht- und 
Kampfverhältnisse, die den Einzelnen zu verschlingen drohen. Es steht 
darin dem Gemeinschaftsverhältnis gleich, das besonders in der Form 
der Liebesgemeinschaft der Familie gerade für Macht- und Kampfnaturen 
eine fast unentbehrliche Ergänzung zu bilden scheint; nur daß das An- 
erkennungsverhältnis entsprechend ähnliche Wirkungen viel größeren 
Kreisen auf der Stufe höherer Kultur zu gewähren vermag. Jedenfalls 
ist, wie schon früher betont, jene Sicherheit ein dringendes Lebens- 
bedürfnis; und das Anerkennungsverhältnis bildet daher, wo das mensch- 
liche Leben einmal aus dem engen Gehege der Gemeinschaft entlassen 
ist, eine unentbehrliche Form des Lebens, zu der auch das Macht- und 
Kampfverhältnis immer wieder zurückkehren oder die vielmehr das 
Machtverhältnis nur vorübergehend, das Kampfverhältnis im allgemei- 
nen nur in eingeschränkter Weise durchbricht. Seine bevorzugte oder 
1) M üller-Lyer, Phasen der Kultur, München 1908, S. 346 fg.
	        

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Gesellschaftslehre. Enke, 1928.
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