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Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
178263682X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-177433
Document type:
Monograph
Author:
Vierkandt, Alfred http://d-nb.info/gnd/118804472
Title:
Gesellschaftslehre
Edition:
2., völlig umgearb. Aufl
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Enke
Year of publication:
1928
Scope:
XI, 484 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
  • Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
  • Drittes Kapitel. Die Gruppe
  • Viertes Kapitel. Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe
  • Index

Full text

268 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“). 
ausschließliche Herrschaft bringt freilich die Gefahr mit sich, daß dem 
Menschen der dynamische Charakter des Lebens aus dem Gesichtskreis 
schwindet, und weiter in praktischer Hinsicht die Gefahr der Erschlaf- 
fung. Nicht zufällig bildet das Rechtsverhältnis das Ideal der gesamten 
ürgerlichen Gesellschaft und steht im Mittelpunkt ihrer Lebensauffas- 
sung; denn dieser Gesellschaft ist im Gegensag zur Feudalgesellschaft 
Jurch das Wirtschaftsleben und die Welt des Geistes die Macht- und 
Kampfgrundlage des Lebens aus dem Gesichtskreis geraten. 
Demgemäß kann dieses Verhältnis ganz verschiedenen Bewertungen 
unterworfen werden. Heroische Naturen schäßen es gering wegen der 
Einengung der Kräfte, welche es bedeutet, während ein Geist wie Kant, 
seiner Persönlichkeit nach gleichsam die Verkörperung des Rechts- 
verhältnisses, das Recht als den Augapfel Gottes!) preist, bei dessen Ver- 
‚egung das Leben den Sinn verliert. Insbesondere finden wir auch für 
las Gebiet des Wirtschaftslebens beide Bewertungen nebeneinander, und 
zwar ist hier die relative Berechtigung beider Standpunkte noch deut- 
licher. Die unbedingte Herrschaft des Vertrages ermöglicht die Aus- 
Jehnung des Wirtschaftslebens über die entferntesten Gebiete, den Aus- 
tausch von Waren und Leistungen zwischen Menschen, die sich niemals 
zu Gesicht bekommen, ohne daß die Sicherheit der Beziehungen gefährdet 
ist. Redlichkeit und Ehrenhaftigkeit sind spezifische Tugenden dieses 
Zustandes. Anderseits gestatiet dieses Verhältnis unter mehr oder 
weniger strenger Wahrung seiner äußeren Formen rücksichtslose Härte 
im Inhalt, Ausnugung der Situationen und Ausbeutung der Menschen bis 
zur Skrupellosigkeit, wobei sich das Rechtsverhältnis freilich allmählich 
n seiner inneren Beschaffenheit in das Machtverhältnis abwandelt. 
9. Im Prinzip lassen sich in diese vier Formen alle menschlichen Ver- 
hältnisse einordnen. Im einzelnen bereitet die Durchführung freilich 
vielfach Schwierigkeiten. Die Typen treten durchaus nicht immer 
rein auf, vielmehr findet vielfach in eigentümlicher Weise eine Art 
Mischung oder Durchdringung statt. In diesem Falle werden wir nach 
Möglichkeit nach dem überwiegenden Bestandteil einzuordnen haben. — 
Auch braucht das Verhältnis zwischen zwei Personen nicht immer dem- 
selben Typus anzugehören. Es kann vielmehr ein zeitlicher 
Wechsel stattfinden. Die Angehörigen derselben Sekte bilden bei 
der Ausübung ihres Kultus eine Gemeinschaft. Wenn dagegen zwei von 
ihnen geschäftlich miteinander in Berührung kommen, kann jedes der 
drei anderen Verhältnisse vorliegen. Eine solche Verschiedenheit der 
Grundverhältnisse kann nicht nur nacheinander eintreten; sie kann viel- 
nehr auch als ein Nebeneinander vorkommen. Um auf das 
1) Zum ewigen Frieden. Reclamausgabe S. 16.
	        

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Gesellschaftslehre. Enke, 1928.
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