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Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
178263682X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-177433
Document type:
Monograph
Author:
Vierkandt, Alfred http://d-nb.info/gnd/118804472
Title:
Gesellschaftslehre
Edition:
2., völlig umgearb. Aufl
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Enke
Year of publication:
1928
Scope:
XI, 484 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
  • Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
  • Drittes Kapitel. Die Gruppe
  • Viertes Kapitel. Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe
  • Index

Full text

Die Gesellschaft im Sinne von Tönnies. 
269 
vorige Beispiel zurückzugreifen: wenn zwei Sektengenossen einen rein 
geschäftlichen Akt miteinander erledigen, so steht freilich das kühle An- 
erkennungsverhältnis im Vordergrunde ihres Bewußtseins; wenn aber der 
Sektengeist einigermaßen stark in ihnen ist, so wird er sich im Hinter- 
grunde des Bewußtseins in Gestalt eines Gemeinschaftsbewußtseins zur 
Geltung bringen. — Allgemein gesagt: die Grundverhältnisse aktuali- 
sieren sich nur in bestimmten Zusammenhängen, insbesondere im Zu- 
sammenhang bestimmter Zwecksysteme oder Tendenzen, die die 
Personen zusammenschließen. In jeder Person sind aber selbstverständ- 
lich eine ganze Reihe solcher Systeme oder Tendenzen wirksam, und zwar 
nicht nur nacheinander, sondern zum großen Teil auch nebeneinander. 
Die Grundverhältnisse, können wir auch sagen, beziehen sich auf be- 
stimmte Gegenstände (dieses Wort im weitesten Sinne genommen) des 
menschlichen Interesses oder einen Inbegriff solcher Gegenstände; ver- 
schiedenen derartigen Gegenständen gegenüber aber kann ein und die- 
selbe Menge von Personen (z. B. die beiden Sektengenossen in dem eben 
angedeuteten Fall) verschiedene Haltungen einnehmen und so an ver- 
schiedenen Grundverhältnissen Anteil haben. Noch deutlicher wird der 
Sachverhalt, wenn wir jedesmal die ganzen Gruppen ins Auge 
fassen, die die Träger eines Grundverhältnisses sind. Dieselbe Menge 
von Menschen kann nämlich verschiedenen Gruppen als Teil angehören 
oder auch das Ganze einer Gruppe bilden (vgl. das S. 293 über das pa- 
triarchalische Verhältnis Gesagte). 
Ferner ist zu beachten, daß sich unsere Einteilung nur auf die in- 
neren Formen des Zusammenlebens bezieht. Die äußeren durch 
Recht und Sitte geregelten Formen stehen diesen aber relativ unabhän- 
gig gegenüber, und jede von ihnen kann je nach den Verhältnissen unter 
verschiedene der von uns unterschiedenen Typen fallen. So gibt es eine 
Form der Geselligkeit, bei der die Menschen in Gemeinschaft oder in 
einem gemeinschaftsähnlichen Verhältnis stehen, und eine andere, bei der 
sie eine Gesellschaft bilden. Im ersteren Falle überwiegt, wie wir das 
auf niederen Kulturstufen oder in unseren Dörfern oder auch am Stamm- 
tisch finden, das Bewußtsein, zusammen zu gehören, und das verknüpfte 
wohlige Gefühl, heimisch zu sein und sich ganz treiben lassen zu können; 
Plaudern, Singen und Tanzen können dabei wesentliche Verbindungs- 
mittel bilden. Es herrscht ein gemeinsamer Wille, der auf Erholung oder 
Erhebung gerichtet ist. Einen ganz anderen Charakter trägt dagegen 
der Verkehr in der „Gesellschaft“, also die sogenannte Salongesellschaft. 
Grundton ist Distanz und Herrschaft der Etikette. Also haben wir es 
in der Hauptsache mit dem Anerkennungsverhältnis zu tun. Entsprechend 
kennzeichnet Tönnies die konventionelle Geselligkeit als einen „Aus- 
tausch von Worten und Gefälligkeiten, in welchem jeder für alle da zu
	        

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Gesellschaftslehre. Enke, 1928.
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