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Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
178263682X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-177433
Document type:
Monograph
Author:
Vierkandt, Alfred http://d-nb.info/gnd/118804472
Title:
Gesellschaftslehre
Edition:
2., völlig umgearb. Aufl
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Enke
Year of publication:
1928
Scope:
XI, 484 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
  • Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
  • Drittes Kapitel. Die Gruppe
  • Viertes Kapitel. Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe
  • Index

Full text

270 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“). 
sein, alle jeden als ihresgleichen zu schägßen scheinen, in Wahrheit aber 
jeder an sich selber denkt und im Gegensag zu allen übrigen seine Be- 
deutung und seine Vorteile durchzusegen bemüht ist“. Endlich kann die 
Geselligkeit auch um des Kampfes willen gesucht werden, mag es sich 
dabei um einen spielartigen Wortstreit oder um Raufereien im Ge- 
schmacke der Bauernjugend oder um ein Austragen ernsthafter Zwistig- 
keiten durch feindselige Worte handeln. 
Ähnlich gilt die Ehe zwar in der Theorie als die innigste Form der 
Gemeinschaft. Tatsächlich kann sie aber auch überwiegend ein bloßes 
Austauschverhältnis oder gar ein Kampf- oder ein Machtverhältnis wer- 
den. Dasselbe gilt natürlich auch von den freieren Formen des Ge- 
schlechtslebens. — Ebenso kann die durch den sprachlichen Verkehr her- 
gestellte Verbindung ihren typischen Charakter der „Erlebnisgemein- 
schaft“ einbüßen. In formaler Hinsicht kann sie bei Mischsprachen, die 
aur einen ganz beschränkten Austausch einzelner Vorstellungen vermöge 
eines kleinen Wortschages gestatten, aus einer „Verständnisgemeinschaft“ 
zu einer „Verständigungsgesellschaft“ werden. Ebenso kann eine fremde 
Sprache im Munde der oberen Klassen ein nicht unwesentliches Zubehör 
des Machtverhältnisses bedeuten. Abgeblaßt liegt derselbe Sachverhalt 
noch vor bei den sprachlichen Absonderungen einzelner Berufsklassen, 
wie etwa der Sportsprache der Jäger, sofern die Absonderung auch hier 
ein Mittel ist, anderen Kreisen zu imponieren!). Aber auch in inhalt- 
licher Hinsicht kann das Gemeinschafts- oder gemeinschaftsnahe Verhält- 
nis der Sprechenden, wie es besonders rein beim Erholungsgeplauder 
ader beim Erhebungsgespräch vorliegt, verlassen werden. Bei einer 
reinen Zwecktätigkeit, z. B. bei einem reinen Geschäftsverkehr im Sinne 
des modernen Wirtschaftslebens, tritt das Sprechen in den Dienst eines 
bloßen Tauschverhältnisses. Wieder ein anderes Verhältnis haben wir 
beim Wortkampf. Endlich kann die Sprache auch ein bewußtes Werk- 
zeug der Schädigung in Gestalt des Lügens und Irreführens werden. 
Übrigens liegt auf der Hand, daß alle diese Formen des bloßen Gesell- 
zschaftsverhältnisses sekundär sind gegenüber dem Gemeinschaftsverhält- 
nis. Denn sich entfalten und zu ihrer Bedeutung kommen konnte die 
Sprache nur auf dem Boden der Gemeinschaft. — Ebenso kann das 
Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern ein Gemeinschafts- oder ein 
ihm nahekommendes Verhältnis sein; 'es kann statt dessen ein hloßer 
Austausch von Gehorsam und Lernen und es kann endlich ein Kampf- 
verhältnis und, falls der Lehrer ausgesprochen der Schwächere ist, ein 
Machtverhältnis mit ausgesprochener Schädigungstendenz sein. ‘ — 
Zwischen dem Arzt und seinem ‚Klienten bestand in früheren Zeiten 
1) Vgl. Ludwig Leopold, Prestige S. 184 fg.
	        

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Répertoire Des Administrateurs & Commissaires de Société, Des Banques, Banquiers et Agents de Change de France et de Belgique. 1926.
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