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Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
178263682X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-177433
Document type:
Monograph
Author:
Vierkandt, Alfred http://d-nb.info/gnd/118804472
Title:
Gesellschaftslehre
Edition:
2., völlig umgearb. Aufl
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Enke
Year of publication:
1928
Scope:
XI, 484 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
  • Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
  • Drittes Kapitel. Die Gruppe
  • Viertes Kapitel. Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe
  • Index

Full text

309 
schädigen, sondern er will sich vor allem auch reinigen: indem er die be- 
stehende Behauptung oder Forderung als unrichtig oder ungehörig hin- 
stellt, will er die in der Seele des Gegners verlorengegangene oder be- 
drohte Achtung wiederherstellen, nämlich ihn nötigen, den im Kampf 
eingenommenen Standpunkt innerlich aufzugeben. Auch hier macht 
sich der Kämpfer von seinem Gegner innerlich abhängig, und der Kampf 
erinnert fast an ein Liebeswerben. Es wäre natürlich ein unberechtigter 
Einwand, daß derartige Kämpfe nur geführt werden, um die Achtung 
des Zuschauers wiederzugewinnen. Das mag in einzelnen Fällen zutref- 
fen, im allgemeinen ist aber das eigentliche Ziel die Überzeugung des 
Gegners selbst. 
Ferner betrachten wir den Rechtskampf. Er ist wohl zu un- 
terscheiden von dem Kampf um den bloßen physischen Besig. Man will 
hier nämlich eine Leistung als sein Recht haben und würde sie unter Um- 
ständen als bloßes Geschenk verschmähen. Das Ziel ist also die innere 
Anerkennung der Leistung als eines Rechtes. Und zwar will man in der 
Regel auch den Gegner zu dieser Anerkennung nötigen; nur ausnahms- 
weise wird er lediglich um die Meinung Dritter geführt und würde dann 
nicht in diesen Zusammenhang gehören. Tatsächlich will man dem Geg- 
ner normalerweise eine Niederlage in seinem Rechtsbewußtsein bei- 
bringen. Der Besig würde seinen vollen Wert nicht haben, solange der 
Gegner ihn nicht als rechtmäßig anerkennt. Es ergibt sich also: der 
Kämpfer erklärt sich selbst als innerlich abhängig von seinem Gegner. 
Weiter sei hingewiesen auf den Typus des Erziehungskamp- 
fes. Bei der Erziehung ist hier gedacht an die Erziehung zum vernünf- 
gen Handeln und zum Guten überhaupt. Er beschränkt sich nicht auf 
Jas Verhältnis zu den Kindern (oder stellenweise auch der Kinder zu 
den Eltern), auch im Verhältnis der Ehegatten oder zweier Freunde zu: 
einander oder im Verhältnis des Herrn zum Angestellten oder umgekehrt 
kann er sich abspielen. Gemeint ist damit der Kampf um das richtige 
Handeln; der Wille, den anderen zu zwingen, das Rechte zu tun, statt ihn 
seinen eigenen Weg gehen zu lassen, der falsch ist vom Standpunkt des 
anderen aus. Es stellt sich dabei oft eine echte Kampfgesinnung ein in: 
{olge des Drängens und Tadelns auf der einen Seite und des Widerstandes 
auf der anderen. Aber die innere Verbundenheit beider Teile ist klar: 
es besteht einerseits der Wille, den „Zögling‘“ auf die Bahn des Guten zu 
führen und ihn überhaupt zu fördern; und auch in der Seele des Wider- 
strebenden besteht in der Regel im Hintergrund eine Achtung vor dem 
guten Willen und dem Wohlwollen. — 
Dasselbe ergibt sich bei einem Blick auf die Phänomenologie der 
Erziehungsstrafe und der sie oft begleitenden Entrüstung: Ent- 
rüstung bei der Strafe macht bekanntlich durchweg großen Eindruck und 
Das Kampfverhältnis.
	        

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Gesellschaftslehre. Enke, 1928.
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