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Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
178263682X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-177433
Document type:
Monograph
Author:
Vierkandt, Alfred http://d-nb.info/gnd/118804472
Title:
Gesellschaftslehre
Edition:
2., völlig umgearb. Aufl
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Enke
Year of publication:
1928
Scope:
XI, 484 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
  • Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
  • Drittes Kapitel. Die Gruppe
  • Viertes Kapitel. Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe
  • Index

Full text

318 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“). 
— 
außerhalb ihrer wegen der größeren persönlichen Nähe, die sie mit den 
Gruppengenossen verbindet. Der Fremde umgekehrt erscheint zu nahe 
an die Sachwelt herangerückt, als daß der Tatbestand der inneren Ge- 
bundenheit ihm gegenüber mit völliger Stärke sich geltend machen 
könnte. Zweitens ist auch der Druck der Gruppe auf Einhaltung der 
Ordnung innerhalb der Gemeinschaft größer. Denn die Lebensordnung 
zilt von Haus aus lediglich für das Leben innerhalb der Gruppe. Nur 
innerhalb ihrer ist man gewöhnt, die einmal aufgerichtete Ordnung streng 
zu respektieren. Wenn ferner die ganze Gruppe handelnd beteiligt ist 
z. B. bei einem stummen Handel oder wenigstens keine Zuschauer an- 
wesend sind, so fällt dieser Druck überhaupt fort. Nur innerhalb der 
Gruppe besteht die Herrschaft fester Formen und wird der Sinn für 
Normen, Pflichten und Disziplin entwickelt. Ebenso entwickelt sich nur 
in der Gemeinschaft aus dem Gefühlsleben und impulsiven Willensleben 
aeraus die persönliche Rücksichtnahme aufeinander. Aus diesen beiden 
Bereichen stammen die Kräfte, die die Regelung außerhalb des Gemein- 
schaftskreises herbeiführen, da wo sich die Gemeinschaft zur Gesellschaft 
abkühlt, oder wo Fremde miteinander in Berührung treten. 
Man kann allgemein annehmen, daß alle sozialen Verhaltungs- 
weisen zunächst im Gruppenleben eingeübt werden müssen, um außer- 
halb seiner zur Anwendung kommen zu können. So muß man im Macht- 
oder Vertragsverhältnis die Menschen so weit verstehen, wie es zu ihrer 
praktischen Verwendung erforderlich ist. Die Kunst des Verstehens kann 
wiederum nur gepflegt werden innerhalb der Gemeinschaft!). Denken 
wir uns einen Menschen, der von Anfang an ohne jede Gemeinschaft ge- 
lebt hätte (etwa einen Robinson, der in einem Sklavenverhältnis ohne 
patriarchalische Färbung sein ganzes Leben verbringen müßte), so wäre 
nicht abzusehen, wie eine Entwicklung zu einem normalen Menschen bei 
hm eintreten könnte. Für jeden Menschen ist eine Erziehung notwendig 
und eine solche kann nur in einer Gemeinschaft (genau betrachtet wirken 
dabei verschiedene Gruppen zusammen) gelingen. 
Zum Schluß sei hier noch auf eine entwicklungsgeschichtliche Parallele zu dem 
Hervorgehen der Gesellschaftsverhältnisse aus dem Gemeinschaftsverhältnis hin- 
zewiesen, die freilich nur hypothetischer Art ist. So wie innerhalb der Menschheit und 
in der Entwicklung des einzelnen das Gemeinschaftsverhältnis den Gesellschafts- 
verhältnissen vorausgeht, so ist es vielleicht auch in der Vorgeschichte und Früh- 
zeschichte des Menschen mit dem Förderungs- und dem Schädigungswillen gewesen, 
Vielleicht hat sich der Kampfinstinkt wenigstens in stärkerer Form später entwickelt 
als der Hilfsinstinkt und Solidaritätswille. Folgen wir wenigstens den von Hermann 
Klaatsch und anderen entwickelten Anschauungen, so waren die Vorfahren des Men- 
1) Edith Stein in den Jahrbüchern für Philosophie und phänomenologische For- 
schungen. VI, 232.
	        

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Gesellschaftslehre. Enke, 1928.
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