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Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
178263682X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-177433
Document type:
Monograph
Author:
Vierkandt, Alfred http://d-nb.info/gnd/118804472
Title:
Gesellschaftslehre
Edition:
2., völlig umgearb. Aufl
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Enke
Year of publication:
1928
Scope:
XI, 484 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Drittes Kapitel. Die Gruppe
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
  • Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
  • Drittes Kapitel. Die Gruppe
  • Viertes Kapitel. Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe
  • Index

Full text

358 
Die Gruppe. 
z. B. Fälle persönlicher Nöte und Mißgeschicke, sofern in ihnen nicht 
gleichzeitig irgendwie ein Interesse der Gruppe berührt und dadurch der 
Trieb zur solidarischen Abwehr erregt wird. ($ 32,,). So lassen bloß in- 
dividuelle Härten allgemeiner Einrichtungen die Gruppe kalt, während 
eine Rechtsverlegung, obwohl an sich ebenfalls ein individuelles Er- 
eignis, bei ihrer Bedeutung das größte öffentliche Interesse erregen 
kann. Alle staatlichen Maßregeln in Recht und Verwaltung, alles Wirt- 
schaftsleben gehen mitleidslos hinweg über rein individuelle Interessen 
and individuelle Wertvernichtung. Im höchsten Maße zeigt sich diese Er- 
scheinung im Kriege. Aber auch im Frieden segt sich z. B. die Praxis 
des Strafrechtes über die Härten hinweg, die dieses den Verbrechern 
zegenüber in den unbeabsichtigten Folgen der Strafe bekundet. Ferner 
denke man an die wirtschaftlichen Umwälzungen im modernen Leben mit 
ihren vielen Opfern. Es handelt sich hier natürlich nicht um die ethische 
Seite dieser Frage, auch nicht um die praktische Frage der Vermeidhar- 
keit der Opfer, sondern nur um den psychologischen Tatbestand, daß die 
durchschnittliche Denkweise, oder besser gesagt, die kollektive Meinung 
liese Opfer und Härten als selbstverständlich betrachtet und ihr Interesse 
nur dem Ganzen zukehrt. Nur beiläufig sei hingewiesen auf die besonde- 
ren Schwierigkeiten, die sich für unsere Zeit ergeben aus dieser Haltung 
des Kollektivwillens angesichts der gesteigerten Empfindlichkeit des Ein- 
zelnen, der sich immer mehr als Selbstzweck betrachtet, während der 
Mechanismus des Gruppenlebens ihn als bloßes Mittel zu behandeln die 
Tendenz hat. 
Ebenso sind ausgeschlossen alle Interessen solcher T eil- 
zruppen, die sich der dominierenden Teilgruppe gegenüber nicht ge- 
nügend zur Geltung zu bringen vermögen. Dahin gehören im modernen 
staatlichen Leben einerseits kleine Teilgruppen, die sich zu wenig bemerk- 
bar zu machen vermögen, und die z. B., falls sie aus Beamten bestehen, 
bei Gehaltsaufbesserungen gern übergangen werden. Ebenso gehören 
Jahin die minderwertigen und schwachen Elemente wie die Kranken, 
die Armen, die Unglücklichen oder die Verbrecher. Ihnen allen gegen- 
über ist die Humanität die einzige ziemlich schwache Triebkraft, ihre 
Lage nach Möglichkeit zu verbessern, soweit ihre Leiden nicht einen 
solchen Umfang annehmen, daß dadurch das Gedeihen der Gruppe selbst 
gedroht wird ($ 32,„). Ähnlich ist bei der Pflege rein geistiger Interessen 
‘insbesondere von Kunst und Wissenschaft) im modernen Staat zu fra- 
zen, wieweit Staat und Nation dabei zugleich Nüßglichkeitsinteressen 
oder einer Steigerung ihres Ansehens nachgehen. Anderseits soll natür- 
lich nicht bestritten werden, daß der kollektive Lebensdrang von den 
/rühesten Kulturstufen an auch künstlerische und religiöse Interessen 
ımfaßt.
	        

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Gesellschaftslehre. Enke, 1928.
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