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Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
178263682X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-177433
Document type:
Monograph
Author:
Vierkandt, Alfred http://d-nb.info/gnd/118804472
Title:
Gesellschaftslehre
Edition:
2., völlig umgearb. Aufl
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Enke
Year of publication:
1928
Scope:
XI, 484 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Drittes Kapitel. Die Gruppe
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
  • Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
  • Drittes Kapitel. Die Gruppe
  • Viertes Kapitel. Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe
  • Index

Full text

Gegenseitige Hilfsbereitschaft. 
385 
dem folgenden Urteil des Ethnographen Nansen über die gegenseitige 
Hilfsbereitschaft der Eskimo: „Ein hartes Leben hat die Eskimo gelehrt, 
daß selbst dann wenn er ein geschickter Jäger ist und in der Regel sich 
gut erhalten kann, doch Zeiten kommen, in denen er ohne die Hilfe 
seiner Kameraden umkommen würde. Daher ist es besser für ihn, im 
Notfalle auch seinerseits zu helfen“!). Wie so häufig hat hier der Ratio- 
nalismus aus richtig beobachteten Tatsachen falsche Schlüsse gezogen. 
Die fördernde Wirkung der Solidarität ist an sich, abgesehen von der 
Verengung auf den Begriff des Nugens, richtig beobachtet, übersehen 
aber ist, daß sie nicht in jedem einzelnen Falle und für jede einzelne 
Person zutrifft. Ein adeliger Offizier, der bei der Verteidigung seines 
Landes im Kampfe fällt, mag durch dieses Verhalten seinen Standes- 
genossen Vorteile sichern, aber von einem eigenen Nugen kann natürlich 
nicht die Rede sein. Ebensowenig brauchte der leidenschaftliche Kampf, 
den Zola gegen die unschuldige Verurteilung des Kapitäns Dreyfuß 
führte, ihm selber im Bereiche der Sicherheit der Rechtsprechung zugute 
zu kommen. Ebenso kann die aufopfernde Tätigkeit, die jemand im 
Interesse seiner Partei entfaltet, dieser selbst nüßglich sein, ohne ihn per- 
sönlich zu fördern. Man kann überhaupt nicht in jedem ein- 
zelnen Fall von Förderung sprechen, sondern nur der Verhal- 
tungsweise im ganzen diese Wirkung nachsagen; und ebenso 
kommt diese Förderung nicht jedem Einzelnen, insbesondere nicht immer 
dem jeweilig Handelnden, sondern nur dem Ganzen oder den meisten 
zugute. An diesen Tatsachen scheitert, von allem anderen abgesehen, die 
rationalistische Erklärung. Es bleibt nur übrig, auf die angeborene An- 
lage des Hilfstriebes zurückzugreifen. In der Sprechweise des täglichen 
Lebens klingt die alte rationalistische Erklärungsweise der Solidarität 
häufig noch mehr oder weniger an. So wird der Zusammenschluß von 
Menschen zu einer Gruppe gern damit erklärt, daß ihnen angesichts der 
drohenden Gefahr eben nichts anderes übrigbliebe, daß sie sonst unter- 
gehen würden usw. Natürlich ist es aber nicht selbstverständlich, daß 
eine Gruppe nicht untergeht, sondern auch dieses teleologisch durchaus 
begreifliche Verhalten bedarf einer Kausalerklärung. Letgthin muß sich 
alles Zweckmäßige im gesellschaftlichen Leben auf angeborene Anlagen 
und deren Entfaltung zurückführen lassen. 
Ein populärer Sprachgebrauch spricht in den vorstehenden Fällen 
gern vom Kollektivegoismus. Bei der Würdigung dieses Sprach- 
gebrauchs muß man unterscheiden, ob bei der Behauptung dieses Egois- 
mus an den Einzelnen oder an die Gruppe gedacht ist. Für die Gruppe 
1) Zitiert bei Westermarck ‚ Ursprung und Entwicklung der Moralbegriffe 
I. 463. 
Vierkandt. Gesellschafreslehre
	        

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Gesellschaftslehre. Enke, 1928.
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